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PR053: Pflege, Energiewirtschaft, Taser und Geschäftsordnung

Episode Transcript

Eröffnung

Guten Tag zusammen.

Hiermit ist die Sitzung eröffnet.

Herzlich willkommen.

Sabrina

Hallo und herzlich willkommen zur Parlamentsrevue.

Ich bin Sabrina und ich spreche heute mit euch über die 20.

bis 22.

Sitzung des Deutschen Bundestags vom 10.

bis 12.

September 2025.

Ich bin keine Journalistin, ich bin keine Expertin, ich bin einfach nur politisch interessierter Mensch.

Ich möchte verstehen, was in diesem Bundestag passiert und an dem, was ich da so herausfinde, möchte ich euch gern teilhaben lassen.

Ich bin ein bisschen spät dran mit dieser Folge.

Ich bin irgendwie nicht aus diesem Sommerpausenmodus rausgekommen.

Ich glaube, ich brauche auch noch ein paar Folgen, bis ich so mein normales Arbeitstempo wieder aufgenommen habe.

Das trifft sich aber auch ganz gut.

So kann ich euch nämlich schon in dieser Folge einen Podcast-Tipp mitgeben.

Julia, unsere Thüringen-Korrespondentin der Landtagsrevue, hat zusammen mit ihrem Co-Host Hilex einen Podcast über den Landtag in Thüringen gestartet.

Die Thüringen-Revue.

Manche würden sagen, verpasste Chance, ein Franchise-Unternehmen aufzubauen.

Ich sage, mein sinistrer Plan, mehr Leute zum Podcasten über Landespolitik zu animieren, ist aufgegangen.

Die erste Folge ist gestern veröffentlicht worden.

Der Feed ist möglicherweise noch nicht in allen Plattformen angekommen.

Das kann immer mal ein paar Tage dauern.

Ich habe ihn aber schon mal verlinkt.

Darüber findet ihr den auf jeden Fall.

Vielleicht könnt ihr auch einfach draufklicken und das darüber direkt abonnieren.

Keine Ahnung, weiß ich nicht.

Die Hälfte von euch kommt von Logbuch Netzpolitik.

Ihr kriegt das hin.

In der ersten Folge geht es um Sicherheitstechnik.

Es geht um das Deutschlandticket.

Es geht um psychologische Versorgung.

Ich habe selber noch nicht reingehört, aber das mache ich sofort, wenn ich mit dieser Folge hier fertig bin.

Und ich hoffe, dass das nicht der letzte Podcast in unserem kleinen Landtagsrevue-Universum bleiben wird.

Ich möchte noch kurz alle begrüßen, die vielleicht durch die Nominierung dieses Podcasts für den Grimme Online Award auf die Parlamentsrevue aufmerksam geworden sind, was ich auch übrigens weiterhin immer gerne erwähne.

Ihr könnt auch immer noch bis zum 1.

Oktober für den Publikumspreis abstimmen.

Links in den Shownotes.

Wenn ihr das tut, dann stimmt doch aber bitte nicht nur für die Parlamentsrevue, sondern schaut euch auch die anderen coolen Angebote an, die dort nominiert sind.

Zum Beispiel das Zentrum für politische Schönheit.

Eure dritte Stimme dürft ihr frei vergeben, da quatsche ich euch nicht rein.

An alle, die vielleicht dadurch heute neu dazugekommen sind, sage ich herzlich willkommen.

Schön, dass ihr da seid.

Ihr braucht Popcorn und Beruhigungstee, meistens abwechselnd.

Ich versuche die Folgen aber immer so aufzubauen, dass wir mit den Popcorn-Themen rausgehen.

Ansonsten macht's euch bequem.

Alles wird gut.

Und ich möchte das auch einmal nehmen als Anlass, um mich ein bisschen besser vorzustellen, weil das habe ich noch nie so richtig gemacht.

Und ich möchte auf eine Bewertung eingehen, die ich kürzlich auf Apple Podcasts bekommen habe.

Ist schon ein paar Wochen alt, ich gucke da nicht so oft rein, sonst hätte ich die auch schon in die Preview-Folge neulich mit reingenommen.

Ich kann die auch nicht verlinken, das geht irgendwie nicht.

Ich tue die mal als Screenshot in die Shownotes.

In dieser Bewertung werden mehrere Sachen angesprochen, die ich ohnehin längst mal hier thematisieren wollte, aber irgendwie gab es nie so richtig einen guten Punkt dafür.

Und da war das jetzt ein schöner Aufhänger, das endlich mal zu tun.

Das wird jetzt ein längerer Monolog, aber ich möchte mir die Zeit wirklich nehmen, weil ich das noch nie so kompakt mal erläutert habe, sondern das immer nur so verstreut hier und da mal als Randinfo.

Es gibt Kapitelmarken, wenn es euch nicht interessiert und ihr euch denkt, wenn ich egozentrisches Gequatsche hören will, dann höre ich mir irgendeinen Zwei-Promi-Laber-Podcast an.

dann skippt einfach zum ersten richtigen Thema, ist gar kein Problem.

Die Bewertung beginnt mit ein paar positiven Punkten und Dingen, die gelobt werden.

Vielen Dank dafür.

Und dann geht es weiter mit dem ersten Kritikpunkt.

Ich zitiere.

Allerdings folgt die Setzung der Schwerpunkte und die Kommentierung sehr deutlich einer progressiv-liberalen Agenda und weist drastische Zeichen eines entsprechenden Kulturkampfes auf.

Das überrascht nicht.

Sabrina Geder war Kandidatin bei der Wahl 2011 für Bündnis 90 Die Grünen und ist in diesem Sinne nach wie vor aktivistisch tätig.

Zitat Ende.

Dass ich früher mal bei den Grünen war, habe ich hier gelegentlich schon mal erwähnt, zuletzt in der letzten Landtagsrevue im, ich glaube, Juli.

Ich erwähne das aber nicht in jeder Folge, weil ich das nicht für relevant genug halte.

Einmal ist es halt 15 Jahre her oder ich bin seit 2013 nicht mehr Mitglied bei den Grünen, das sind auch schon zwölf Jahre.

Und bei der letzten Bundestagswahl habe ich die nicht mal mehr gewählt, soviel kann ich verraten.

Es ist halt auch nicht so, und das ist vielleicht ein bisschen der Nachteil, wenn man wenig Privatkram erzählt, meine Parteimitgliedschaft bei den Grünen hat eigentlich nicht mehr viel mit meiner heutigen Einstellung zu tun.

Es ist nicht so, dass man eine gerade Linie ziehen könnte zwischen meiner Zeit bei den Grünen und den Menschen, der ich heute bin.

Dazwischen war ein ziemlich harter Cut.

Der hat auch nichts mit den Grünen zu tun, aber es gab einen harten Cut in meinem Leben.

Eine längere Phase von mehreren Jahren, in denen ich mich sehr stark zurückgezogen habe und in denen ich eigentlich nur Kontakt zu meinem engsten sozialen Umfeld hatte.

Es ist dann in dem Kommentar auch die Rede von einer persönlichen Vernetzung.

Ich habe keine persönliche Vernetzung mehr zu den Grünen.

Ich kenne niemanden mehr aus dem Landesverband.

Jetzt in den letzten Jahren und Monaten bin ich wieder in politisch aktiveren Kreisen unterwegs.

Da sind auch Menschen dabei und habe auch neue Menschen kennengelernt, die Mitglied bei den Grünen sind, die Mitglied in anderen Parteien sind.

Aber das sind halt neue Kontakte.

Das ist nicht das Netzwerk von damals.

Ich teile auch immer noch sehr viele Positionen der Grünen, aber ich habe diese Position nicht, weil ich bei den Grünen war, sondern ich war bei den Grünen, weil ich diese Position habe.

Also ich denke schon noch selber und dann gucke ich, was dabei rauskommt.

Also ich übernehme nicht einfach irgendwelche Parteipositionen von irgendwem.

Habe ich auch damals nicht getan.

Und ich habe einfach mittlerweile mit der Partei nichts mehr zu tun.

Das ist ein Kapitel meines Lebens, das geschlossen ist.

Natürlich ist es Teil meiner Biografie und sicherlich hat das auch Spuren hinterlassen.

Aber ich glaube, meine Punkjahre hallen stärker nach als das.

Ganz eindeutig.

Das also zu der Kritik, dass ich das nicht transparent genug mache, die kommt gelegentlich.

Das war jetzt auch nicht das erste Mal.

Ich finde es einfach nicht relevant.

Ich würde es sogar irreführend finden, wenn ich das jetzt jedes Mal erwähnen würde, weil es da einen Bezug aufmacht, der für mich nicht mehr existiert.

Schreibt mir gerne, wenn ihr das anders seht und dass ich das häufiger erwähnen sollte.

Aber wenn ihr mir das schreibt, dann schreibt bitte auch gleich dazu, welchen Mehrwert euch diese Information bietet.

Das wäre nämlich mein nächster Punkt.

Das ist mir nämlich auch nicht so ganz klar.

Das bezieht sich dann auch direkt auf den nächsten Kritikpunkt, der auch so ein bisschen in den vorherigen reinspielt.

Ich zitiere nochmal.

Wer ohnehin aus dem gleichen sozioökonomischen Umfeld kommt, wird sich daran nicht stören.

Alle anderen sollten eine erhebliche ideologische Verzerrung bei diesem Podcast einpreisen.

Zitat Ende.

So, das ist ja jetzt erstmal auch so ein Standardvorwurf, den Menschen und Medien aus dem, wie hier geschrieben steht, progressiv-liberalen oder auch bis hin zum linken Spektrum ja immer wieder bekommen.

Das schwingt ja auch mit, so eine Forderung danach, vermeintlich neutral zu bleiben, sich möglichst objektiv einfach Positionen nebeneinander stehen zu lassen.

Das ist eine Forderung, die praktisch nie von Menschen kommt, die diesen Standard auch an sich selbst anlegen und der meistens nur dem Zweck dient, Leute zum Schweigen zu bringen.

Als solches hätte ich das jetzt einfach abtun können, werde ich beim nächsten Mal auch, aber ich wollte es einmal hier thematisieren.

Erstmal vielleicht nochmal auch in Bezug auf das aktivistisch tätig sein.

Wenn man das so nennen will, bin ich durchaus aktivistisch tätig.

Ich engagiere mich für Transparenz in der Gesetzgebung, für politische Bildung und generell für aktive Beteiligung an der Demokratie.

Das tue ich hier mit dem Podcast, das tue ich mit dem Bundestagszusammenfasser.

So ganz allgemein engagiere ich mich gegen Rassismus, gegen Rechtsextremismus, für Menschenrechte.

Ich bin Fördermitglied in der GfLF, ich unterstütze Frag den Staat regelmäßig, beteilige mich an der Crowdfinanzierung von diversen Plattformen, Podcasts, sonstigen angebundenen, journalistischen Angeboten und andere Dinge, die mir wichtig sind, ganz konkret und das hat sich jetzt gerade in den letzten Monaten über die Sommerpause sehr stark intensiviert.

Deswegen ist das auch ein guter Zeitpunkt, das mal zu thematisieren.

Ganz konkret engagiere ich mich jetzt seit kurzem wirklich im engeren Sinne aktivistisch in der Kampagne AfD-Verbot jetzt.

Die Kampagne AfD-Verbot jetzt ist eine Kampagne, die sich letztes Jahr zusammengeschlossen hat, um ganz konkret die Forderung umzusetzen, dass das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der AfD überprüft.

Also es ist wirklich so sehr fokussiert auf diese eine Forderung.

Das fand ich sehr sympathisch, das kam mir auch sehr entgegen.

Ich habe eine ganze Weile überlegt, ob das nicht hier auch mit dem Podcast stark kollidiert, weil ich eben über den Bundestag spreche und gleichzeitig irgendwie darauf hinwirke, versuche darauf hinzuwirken, dass eine Partei, die im Bundestag sitzt, einem Verbotsverfahren unterzogen wird.

Bin dann aber zu dem Schluss gekommen, nee, eigentlich nicht, weil ich schließe hier ja die AfD schon sehr aktiv aus.

Im Grunde ist das nur konsequent.

Und ich will jetzt hier in diesem Blog die Diskussion gar nicht groß aufmachen, können wir gerne an anderer Stelle diskutieren, nur ganz kurz.

Und das habe ich hier ja auch im Podcast auch schon öfter thematisiert, wie ich zur AfD stehe.

Ich halte die, in meinen Augen ist die AfD verfassungswidrig, ihre ganze Politik ist ausgerichtet gegen die Menschenwürde und sie arbeitet aktiv daran, unser demokratisches System zu schädigen.

Und jedes Mal, wenn ich eine Folge Parlamentsrevue vorbereite, kann ich das praktisch live beobachten.

Das ist so das gesamte Spektrum meiner aktivistischen Tätigkeit, wie es in dieser Bewertung vermutet wird.

Also muss man hier eine ideologische Verzerrung einpreisen?

Natürlich.

Genau wie bei jedem anderen Menschen und jedem anderen Medium auch.

Niemand ist neutral.

Alle Menschen schauen auf die Welt durch ihre eigene Brille.

Das ist geprägt von ihrer Sozialisation, von ihrem Werdegang, von ihrer Biografie, von ihren Werten, von Schlüsselerlebnissen letzter Woche und der Frage, wie sie gestern Nacht geschlafen haben.

Und bei mir auch sehr oft von der Frage, ob ich schon genug Kaffee hatte.

Diese Forderung ist wirklich ein Satz aus der Kategorie, Ideologie haben immer nur die anderen, ich habe einfach nur Recht.

Im Gegensatz zu vielen anderen sage ich euch aber wenigstens eigentlich immer dazu, was meine Positionen sind.

Also das ist ja jetzt wirklich keine Hidden Agenda, die ich hier verbreite, sondern ich erzähle euch ja immer, was ich von den Vorhaben halte, welche Meinung ich dazu habe, wenn ich schon eine habe.

Wenn ich keine habe, dann sage ich auch, ich habe noch keine Meinung dazu oder ich weiß es noch nicht.

Ich kann es nicht beurteilen.

Oft ist es ja auch einfach so ein lautes Nachdenken hier.

Also klar, wenn man neu dazukommt, wenn man noch nie eine Folge Parlamentsrevue gehört hat, dann kann es natürlich passieren, dass man hier mit Meinungen konfrontiert wird, die man gar nicht hören wollte.

Aber da musst du dann wohl durch.

Was ich euch aber verspreche, ist, dass ich immer meine Quellen offenlege, ich euch mal erzähle, wo ich meine Informationen herhabe, welche Schlussfolgerungen ich auch daraus ziehe.

Ich nehme euch auf meinen Gedankengen mit, ganz oft, wie ich zu einer bestimmten Position gekommen bin und dann freue ich mich, wenn ihr einen Kommentar schreibt und ihr das anders seht.

Das ist genau der Diskurs und die Diskussion, die ich hier gerne anstoßen möchte.

So, jetzt ist im Prinzip der Kritikteil ist jetzt eigentlich damit eigentlich auch schon beendet.

Es geht dann weiter mit einem etwas allgemeineren Teil.

Zitat, die Illusion liegt in der Annahme, dass durch Civic Tech Activism die Demokratie zu retten oder der Kulturkampf zu gewinnen wäre, indem man einfach das Volk mehr aufzuklären hätte.

Die Leute wissen jedoch bereits, dass das System korrupt ist, dass Politiker lügen und dass Lobbyisten die Gesetze schreiben.

Mehr Information ändert daran nichts.

Zitat Ende.

So, und dazu hätte ich jetzt wirklich gerne eine Rückfrage an die Person, die die Bewertung geschrieben hat.

Was soll ich denn sonst machen?

Also Information, Aufklärung, öffentlicher Diskurs, Austausch ist in einer Demokratie der einzige Weg, um Veränderungen herbeizuführen.

Ohne Gewalt anzuwenden, was ich nicht unterstütze.

Das heißt, ich muss annehmen, dass ich damit was erreiche.

Ich sehe auch regelmäßig, dass man damit was erreichen kann durch Aufklärungskampagnen, durch eine Petition, gerade zuletzt die Petition der Finanzwende während der Koalitionsverhandlung, der Prozess gegen den Satz mit dem Informationsfreiheitsgesetz.

Gut, was am Ende dabei rauskommt, wissen wir noch nicht, aber da müssen wir halt dranbleiben.

In der letzten Legislaturperiode hatten wir eine erfolgreiche Petition zu den Balkonkraftwerken und eine erfolgreiche Petition zu Mutterschutzregelungen bei Fehlgeburten.

Ich sehe hier regelmäßig, dass es möglich ist, Dinge zu verändern, indem man aufklärt, indem man informiert, indem man einen Diskussionsbeitrag leistet und andere Menschen überzeugt.

Ich glaube fest daran, dass das möglich ist.

Und ich muss auch fest daran glauben, dass das möglich ist.

Denn wenn ich diese Annahme aufgebe, wenn wir als demokratisch gesinnte Menschen in diesem Land, wenn wir als Menschen, die weiter in einer Demokratie leben wollen, in der Minderheitenrechte geschützt werden, in der Teilhabe möglich ist, in der unterschiedliche Lebensentwürfe möglich sind, wenn wir in diesem Land, wenn wir in so einer Gesellschaft weiterhin leben wollen, dann müssen wir annehmen.

Dass wir durch Aufklärung, durch Information, durch Diskurs Dinge verändern können.

Wenn wir diese Annahme aufgeben, können wir Alice Weidel auch gleich den Schlüssel zum Kanzleramt geben.

Oder wir können sogar den Schritt überspringen und den Laden gleich ganz dicht machen und einfach alles von Elon Musk entscheiden lassen.

Und deswegen werde ich die Annahme, dass ich Menschen durch Information und Aufklärung, durch überlegte Argumente erreichen kann, niemals aufgeben.

Soviel dazu.

Ich bin ganz dankbar, wie gesagt, für diese Bewertung, weil da eigentlich alles drin war, wo ich schon immer mal drüber reden wollte.

Das soll es jetzt aber gewesen sein.

Und wir können endlich zum ersten Thema kommen.

Frau Präsidentin, Sie haben das Wort.

Bundestag

Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 7a und 7c.

Jeweils erste Beratung der von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe.

Einmal zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege und über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung.

Sabrina

Die Sitzung am Donnerstag begann mit einer Debatte zu zwei Gesetzentwürfen aus dem Bereich Pflege.

Und das ist auch direkt mein erster Kritikpunkt.

Wir haben es hier mit zwei wirklich umfangreichen Gesetzentwurfen zu tun.

Einmal das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, früher mal Pflegekompetenzgesetz genannt.

Das ist fast 200 Seiten lang und es werden zehn verschiedene Gesetze darin geändert.

Das zweite ist das Pflegefachassistenzausbildungsgesetz.

Ist ein bisschen kürzer, aber auch ähnliche Größenordnung.

Also das hätte man schon getrennt beraten können, um beiden Vorhaben auch ausreichend Aufmerksamkeit zuteil werden zu lassen.

Aber gut.

Vielleicht war das aber auch gar nicht mehr nötig, denn das ist ja schon der zweite Versuch.

Beide Gesetze sind von der vorherigen Bundesregierung schon mal eingebracht worden.

Eins war auch schon in der Ausschussberatung, sind dann aber beide nicht mehr verabschiedet worden.

Jetzt wurden sie umfassend aktualisiert, wie das Gesundheitsministerium schreibt, und wurden nochmal in den Bundestag eingebracht.

Wir hören mal von Gesundheitsministerin Nina Wagen, worum es in den beiden Entwürfen geht.

Bundestag

Ich möchte die drei großen Schwerpunkte skizzieren.

Erstens, wir erweitern die Befugnisse von Pflegefachpersonen, denn sie können oft so viel mehr als sie dürfen.

Mit den neuen Regelungen können sie künftig Aufgaben übernehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten werden.

Zweitens.

Wir werden die Pflege von vermeidbarer Bürokratie befreien.

Dazu werden wir unter anderem den Umfang der für Qualitätsprüfungen relevanten Pflegedokumentation gesetzlich auf das notwendige Maß begrenzen.

Und schließlich drittens.

Vereinheitlichen wir die Ausbildung für das Berufsbild der Pflegefachassistenz.

Bisher gab es, sage und schreibe, in 16 Bundesländern nicht weniger als 27 verschiedene Ausbildungen ein wirklicher Flickenteppich.

Sabrina

Was ich bei Nina Waken ja irgendwie total lustig finde, ist, dass sie keinen Filter für ihren Gesichtsausdruck hat.

Das ist mir schon öfter aufgefallen.

Irgendjemand sagt, was du in der Debatte und du kannst einfach eins zu eins in ihrem Gesicht ablesen, was sie davon hält.

Ich finde das irgendwie sympathisch, weil ich habe auch ganz oft das Problem, dass meine Augenbrauen das Gespräch ohne mich fortsetzen.

Also, I can relate.

Aber zurück zu den Gesetzen.

Die ersten beiden Punkte, die sie hier genannt hat, beziehen sich auf das, ich nenne es mal weiterhin Pflegekompetenzgesetz, auch wenn es jetzt nicht mehr so heißt.

Ich fand es ganz spannend, dass in der Debatte zum Thema Bürokratieaufbau und Reduzierung von Dokumentationspflichten, dass das praktisch nicht vorkam.

Ich bin da auf die Anhörung gespannt, da werde ich nochmal reinhören, denn in den Stellungnahmen wurden Berichtspflichten und umständliche Beantragungswege und solche Dinge häufiger mal kritisiert.

Ich konnte jetzt noch nicht rausfinden, ob das im Regierungsentwurf nicht mehr drin ist, weil ich das nicht mehr entschlüsseln konnte, worauf sich da was bezog.

Das ist ja bei Gesundheitsgesetzen immer ein bisschen schwierig.

Aber da warte ich mal die Anhörung ab.

Ob das nochmal thematisiert wird.

Den Teil mit den neuen Befugnissen für Pflegefachpersonen hatten wir ja in der letzten Woche schon in der Landtagsrevue angeteasert.

Da geht es also darum, dass Pflegekräfte bestimmte Tätigkeiten selber machen dürfen, die jetzt im Moment nur von ÄrztInnen entweder durchgeführt oder zumindest genehmigt oder freigegeben werden müssen.

Das ist ja, glaube ich, auch ein allgemein bekanntes Problem.

Da haben vielleicht auch viele von euch schon mal als Patient, Patientin die Erfahrung gemacht, dass Pflegefachkräfte ganz viele Sachen nicht selbst entscheiden dürfen, was zumindest ich als Patientin auch oft nicht so wirklich nachvollziehen konnte.

Ich habe hier einen Artikel vom RND gefunden, da werden ein paar Beispiele aufgezählt.

Wenn beispielsweise eine Pflegefachkraft jemanden mit Diabetes betreut und die Wunden versorgt, dann muss sie sich für die Entscheidung, welche Wundmaterialien sie verwendet, also welches Verbandsmaterial sie dafür verwendet, immer nochmal das Okay von einem Arzt oder einer Ärztin geben lassen.

Das macht jetzt echt nicht so richtig viel Sinn.

Deutschland ist da auch so eine Ausnahme.

Das haben wir ja auch letzte Woche in der Landtagsrevue von Mike und auch von Jackie gehört, dass Pflegekräfte in anderen Ländern sehr viel mehr dürfen.

Das ist wiederum ein Problem, wenn wir von Fachkräftemangel und dem Anwerben von Fachkräften aus dem Ausland sprechen.

Denn die ausgebildeten Fachkräfte aus dem Ausland kennen das System halt sehr anders und sind es gewöhnt, dass sie bestimmte Tätigkeiten einfach eigenverantwortlich durchführen können und fühlen sich dann hier nicht so richtig ernst genommen.

Nachvollziehbarerweise.

Auch dazu habe ich euch einen Artikel aus dem Ärzteblatt mit einer Umfrage verlinkt.

So, das soll jetzt also angepasst werden und quasi auf den internationalen Standard gehoben werden, wenn man so will.

Da gibt es aber eine Einschränkung, wie wir von Claudia Moll von der SPD erfahren.

Bundestag

Wir werden die Handlungsspielräume von Pflegekräften erweitern, damit sie selbstständig und im Rahmen ihrer Kompetenzen Entscheidungen treffen.

Dabei erhalten sie Kompetenzen vorerst in den Bereichen Demenz, Grundversorgung und Diabetes.

Sabrina

Gut, sie hat das als Mitglied der Regierungskoalition jetzt nicht so als Problem herausgestellt, aber wir erfahren trotzdem, diese Erweiterung der Befugnisse ist jetzt erst einmal beschränkt auf Tätigkeiten aus den Bereichen Diabetes, Demenz und Grundversorgung.

Welche Tätigkeiten das übrigens konkret sind, muss noch ausgehandelt werden.

Das steht in dem Gesetz erstmal noch nicht drin, sondern soll dann in Rahmenverträgen zwischen den sogenannten Selbstverwaltungspartnern, ich glaube, das sind alle, die im GBA, also im Gemeinsamen Bundesausschuss sind, also die Krankenversicherung, Krankenhausgesellschaften, ärztliche Vereinigung und so weiter, die müssen das dann noch vereinbaren.

Das hier ist jetzt quasi nur die Rechtsgrundlage dafür.

Diese Einschränkung auf diese wenigen Tätigkeitsbereiche wurde auch in der Debatte häufiger kritisiert, allerdings nur von der Opposition.

Bei den RednerInnen der Regierungsfraktionen hat man jetzt nicht rausgehört, dass es da noch Diskussionsbereitschaft gibt.

Also ich vermute mal, das bleibt wohl erst mal so.

Insgesamt war aber mein Eindruck aus der Debatte und auch aus den Stellungnahmen, dass dieses Gesetz, dieses Pflegekompetenzgesetz relativ unstrittig ist.

Es gibt da noch viele andere Maßnahmen drin, auch aus dem Bereich Digitalisierung und so weiter.

Große Teile davon wurden sowohl von der Opposition als auch in den Stellungnahmen sehr begrüßt.

Weite Teile davon sind wirklich nicht umstritten.

Das gilt auch für das zweite Gesetz und dazu hören wir einmal Astrid Timmermann-Vechter von der CDU.

Bundestag

Das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung schafft in erster Linie die Grundlage für eine einheitliche Ausbildung und eine bundesweite Anerkennung des Pflegefachassistenzberufs.

Die bisherigen 27 verschiedenen Pflegehilfe- und Assistenzausbildungen werden jetzt zusammengeführt und in einer standardisierten Ausbildung vereint.

Die Einheitlichkeit der Ausbildung schafft ein verbindliches Berufsprofil und gewährleistet, dass ausgebildete Pflegefachassistenzpersonen deutschlandweit und in unterschiedlichen Versorgungsbereichen arbeiten können.

Sabrina

Also auch hier die grundsätzliche Idee, diese Pflegefachassistenzausbildung bundesweit zu regeln und da einheitliche Standards festzulegen, ist nicht umstritten.

Ich habe niemanden gefunden, der sich im Grundsatz dagegen ausgesprochen hat.

Im Detail gibt es ja schon unterschiedliche Ansichten.

Aber erst mal ein kurzer Überblick.

Frau Timmermann-Vechter hat hier das schon ganz gut zusammengefasst, was passieren soll.

Es wird hier ein neues Berufsbild geschaffen mit der Berufsbezeichnung Pflegefachassistent, Pflegefachassistentin oder Pflegefachassistenzperson.

Diese Ausbildung soll dann 18 Monate dauern in Vollzeit, in Teilzeit maximal drei Jahre und sie findet an Berufsfachschulen, also an Pflegeschulen statt.

Dieses neue Berufsbild ist dann generalistisch ausgerichtet, heißt es dann immer.

Das bedeutet, es ist nicht speziell auf Altenpflege oder ambulante Pflege ausgerichtet, sondern ist allgemeiner gehalten, sodass man dann in unterschiedlichen Bereichen tätig sein kann.

Es soll auch ein gesetzlicher Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung festgelegt werden.

Das ist wohl in manchen Berufsbildern in den Ländern wohl auch nicht so, dass es da eine Vergütung gibt, sondern die Ausbildung muss man dann selber bezahlen.

Ich weiß nicht, wie sehr die Länder sich darüber gewundert haben, dass sie so wenig Leute finden, aber lassen wir das.

Wie hoch die Vergütung sein muss, steht im Gesetz so nicht drin.

Es ist dann nur die Rede von einer angemessenen Ausbildungsvergütung.

Ich vermute, die Meinung darüber, was angemessen ist, gehen auch sehr stark auseinander.

Der Gesetzentwurf rechnet aber auf Basis von Tarifverträgen und aktuell üblichen Vergütung mit so circa 1200 Euro brutto im Monat.

Die Ausbildungsträger, also die, die diese Ausbildungsvergütung dann bezahlen, müssen die Höhe aber auch an das Bundesministerium für Bildung und so weiter melden.

Das heißt, wir bekommen dann vielleicht irgendwann mal eine schöne Statistik darüber, was allgemein so für angemessen gehalten wird.

Der am häufigsten genannte Kritikpunkt an diesem Gesetz betrifft die Zulassungsvoraussetzung.

Und dazu hören wir einmal Simone Fischer von den Grünen.

Bundestag

Die Absenkung der Zugangshürden klingt nach Entlastung.

Doch Berufserfahrung allein ersetzt keine solide schulische Ausbildung und keine qualifizierte Praxisanleitung.

Wenn die Hürden zu stark abgesenkt werden, leidet die Ausbildungsqualität und damit auch die Qualität der Pflege.

Ein Schulabschluss ist wichtig und bislang bleibt unklar, was eine sogenannte Positivprognose der Pflegeschule genau heißt.

Es gibt bessere Lösungen.

Flexible Verlängerungen der Ausbildungszeit für Sprachkurse oder Schulabschlüsse.

Hamburg macht es vor.

Sabrina

Ich kann euch jetzt leider nicht sagen, wie die Regelung in Hamburg ist.

Ich glaube, ich gebe das einfach mal als Rechercheauftrag an Lukas für die Landtagsrevue.

Aber ich finde es auf jeden Fall schon mal positiv von Frau Fischer, dass sie hier nicht nur Kritik äußert, sondern auch gleich den Alternativvorschlag mitbringt.

Das macht sich immer gut in der Debatte.

Aber kurz, worum geht es überhaupt?

Mindestvoraussetzung für diese neue Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss.

Es ist aber auch möglich, ohne Schulabschluss diese Ausbildung zu beginnen, wenn man irgendwie schon berufliche Erfahrungen, zum Beispiel aus einem Aushilfsjob zum Beispiel, hat.

Und wenn die Berufsfachschule eine positive Prognose erstellt.

Also das ist eine Einzelfallentscheidung, bei der sich die Pflegeschule eben mit der Person unterhält, Bewerbungsunterlagen prüft und insgesamt zu dem Schluss kommt, ja, diese Person hat zwar formal keinen Schulabschluss, ist aber trotzdem in der Lage, diese Ausbildung zu schaffen.

Die Bundesregierung hat dazu in den Redebeiträgen und auch in der Begründung des Gesetzentwurfes ausgeführt, das soll dazu dienen, das Ganze möglichst niedrigschwellig zu machen, um möglichst vielen Menschen diese Ausbildung zu ermöglichen, weil wir eben auch möglichst viele Menschen in diesem Bereich brauchen.

Ich kann auch beide Ansätze total gut nachvollziehen.

Ich bin generell kein großer Fan davon, zu sehr auf formale Bildungsabschlüsse zu gucken.

Ich kenne sehr viele Menschen, die in Anführungszeichen nur einen Hauptschulabschluss haben.

Die meisten davon sind einfach nur im Schulsystem nicht zurechtgekommen und das hätte mir ganz genauso passieren können.

Da hat wirklich nicht viel gefehlt.

Und es gibt einfach viele Menschen und es werden leider auch immer mehr, die einfach einen schlechten Start im Leben hatten, die in ihrer Jugend, in ihrer Kindheit schon vor so großen Problemen, Herausforderungen standen, dass sie es einfach nicht geschafft haben, einen Schulabschluss zu machen.

Da reden wir ja oft von schwierigen familiären Situationen, von häuslicher Gewalt, von Suchterkrankungen, von psychischen Erkrankungen.

Und diese Jugendlichen, diese jungen Erwachsenen haben ohnehin schon super wenig Chancen, einen Job zu finden, mit dem sie dann wieder auf die Füße kommen und sich ein gutes Leben aufbauen können.

Insofern bin ich eigentlich immer sehr froh und dankbar für jedes Berufsbild mit einer guten Zukunftsperspektive, in der man eben auch ohne Schulabschluss den Einstieg findet.

Das finde ich wirklich gar nicht schlecht.

Ich kann aber auch die Argumente von Frau Fischer sehr gut nachvollziehen, dass das auch dazu führen könnte, dass am Ende die Qualität der Ausbildung darunter leidet, weil dann eben so viele Inhalte aus dem Schulabschluss nachgeholt werden müssen, bevor man mit der eigentlichen Berufsausbildung anfangen kann.

Also so interpretiere ich jetzt zumindest mal ihren Beitrag.

Da ist auch was dran.

Das hängt dann natürlich sehr stark von der Qualität der Lehre und der Qualität der Schule ab, dass das nicht passiert.

Möglicherweise gibt es in dem Punkt aber ja auch noch Bewegung in der parlamentarischen Beratung.

Fürs Erste sind diese beiden Gesetze jetzt aber in die Ausschüsse überwiesen worden.

Bundestag

Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 11a bis 11b.

C.

Jeweils erste Beratung der von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwürfe zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften.

Sabrina

Da ich mich im letzten Thema schon beschwert habe, dass da zwei große Gesetzentwürfe in einen Tagesordnungspunkt gepackt wurden, muss ich mich jetzt erst recht beschweren.

Denn für die Beratung unter der Überschrift Energiewirtschaftsrecht finden wir gleich drei Gesetzentwürfe, von denen zumindest zwei wirklich einen eigenen Tagesordnungspunkt verdient hätten.

Das war sehr schwierig nachzuvollziehen, über welchen Gesetzentwurf da eigentlich gerade gesprochen wurde.

Leider hat es auch keiner der RednerInnen mal schön auseinander sortiert, deswegen muss ich das jetzt machen.

Ich gehe mal der Größe nach.

Der kleinste Entwurf ist die hier schon mehrfach angesprochene Abschaffung oder Verlagerung der Gasspeicherumlage.

Da steht auch tatsächlich nicht mehr viel drin als das.

Deswegen ist der noch sehr übersichtlich.

Habe ich auch schon in der letzten Parlamentspreview im August drüber gesprochen.

Verlinke ich euch, muss ich heute nicht weiter darauf eingehen.

Die anderen beiden Gesetzentwürfe setzen jeweils EU-Richtlinien um.

Und zwar einmal die sogenannte RET-3-Richtlinie.

Das ist die dritte Aktualisierung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie.

Und das umfangreichste Gesetz mit über 200 Seiten ist die Umsetzung der sogenannten Strombinnenmarkt-Richtlinie.

Alle drei zusammen enthalten wirklich sehr, sehr viele Maßnahmen aus dem ganzen Bereich Energie und insbesondere im Bereich erneuerbare Energien.

Also das alles hier auseinanderzuschlüsseln, sprengt wirklich den Rahmen.

In der Umsetzung der Strombinnenmarkt-Richtlinie werden fast 30 Gesetze geändert.

Aber wir hören einfach mal in ein paar Punkte rein, die die Abgeordneten so hervorgehoben haben.

Wir starten mal mit Lars Rohwer von der CDU.

Bundestag

Die überfällige Überführung der RET-III-Richtlinie in nationales Recht im Bereich der Windenergie auf See erleichtert und beschleunigt die Genehmigungsprozesse für Windanlagen auf See.

Eine überfällige und ich finde begrüßenswerte Maßnahme.

Besonders am Herzen liegt mir aber der Startschuss, den wir mit diesem Gesetzespaket für die Energiespeicher in Deutschland legen.

Deswegen, ich engagiere mich seit 15 Jahren für eine zukunftsfeste Energiepolitik, erst auf lokaler Ebene, dann im Landtag und jetzt hier im Deutschen Bundestag.

Umso mehr freue ich mich, einen Gesetzentwurf hier heute präsentieren zu können, das der Bundesregierung der Energiespeicher als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse hervorhebt.

Sabrina

So, dieser Clip verdeutlicht direkt das Problem, das ich eben erwähnt habe.

Die Genehmigungsprozesse bei Wind auf See, das ist RET3.

Die Energiespeichergeschichte ist Strommarktrichtlinie, ist alles sehr verwirrend.

Die RET3-Richtlinie wurde übrigens im Oktober 2023 auf EU-Ebene beschlossen und hätte bis zum 21.

Mai diesen Jahres umgesetzt werden müssen.

Ganz knapp daneben.

Ganz knapp daneben.

In dieser dritten Fassung dieser Richtlinie ist der wesentliche Punkt, dass ein neues Ziel für den Anteil von erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch festgelegt wurde, nämlich EU-weit auf 42,5 Prozent im Jahr 2030.

Und meine einzige Frage dazu lautet, warum 0,5?

42 Prozent wäre so eine schöne Zahl gewesen.

Ihr kennt diese Mildly Infuriating Memes.

Du hast so ein Foto von so einer Pflasterung mit so einem schönen geometrischen Muster und Einstein ist verdreht.

Egal.

Ebenfalls über die RET3-Richtlinie hatte Dunja Kreiser von der SPD gesprochen.

Sie war aber nicht ganz so begeistert wie Herr Rover.

Bundestag

Ich begrüße ausdrücklich, dass mit RET3 nun ein klarer Rahmen geschaffen wird, der uns Planungssicherheit gibt und die Weichen stellt, um unsere Klimaziele zu erreichen.

Denn es ist klar, wir brauchen deutlich mehr erneuerbare Energien.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt kommt es aber das berühmte Aber.

Der Wegfall der verpflichteten Umweltverträglichkeitsprüfung ist aus meiner Sicht kritisch zu sehen.

Die Energiewende darf nicht im Widerspruch zum Umwelt- und Artenschutz stehen.

Beides muss Hand in Hand gehen.

Ich höre Stimmen aus Wirtschaft und den Verbänden wohlgemerkt zusammen, die sich in einigen Punkten mehr Rechtssicherheit wünschen, weil sie sozusagen mehr Klageverfahren erwarten.

Wir brauchen, denke ich mir, und das wird sich in den Beratungen zeigen, aber eine Demokratie wird letztendlich ein Ergebnis geben, Möglichkeiten in den Umweltunterlagen einzureichen, vielleicht auf freiwilliger Basis.

Aus meiner Sicht gehört diese Option nicht nur in den Gesetzesbegründungen, sondern ganz klar auch in den Normtext hinein.

Sabrina

Ich bin mir absolut sicher, das wird ganz hervorragend funktionieren.

Was sie da meint mit diesen freiwillig eingereichten Unterlagen ist eine Neuregelung des § 70a im Wind-auf-See-Gesetz.

Da bewegen wir uns im Bereich Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und da wird für Anlagen in Beschleunigungsflächen die verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung durch ein Screening ersetzt.

Das bedeutet, dass das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Zusammenarbeit oder im Benehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz auf Basis von schon vorhandenen Daten die Umweltauswirkung prüft.

Also die Antragstellenden müssen dafür keine Unterlagen mehr einreichen, sondern die beiden Ämter gucken, was schon da ist und prüfen dann auf der Basis.

Und dazu heißt es dann in der Begründung, dass zu den vorhandenen Daten eben auch das zählt, was die Antragstellenden und sonstige Akteure freiwillig an Untersuchungen und Daten eingereicht haben.

Aber nochmal der Hinweis, das bezieht sich nur auf Anlagen in den sogenannten Beschleunigungsflächen.

Das sind bestimmte Flächen in der Nordsee, also vielleicht für alle, die an der Nordseeküste wohnen, die hintere Reihe.

Also hinter denen, die da jetzt schon stehen, da gibt es nochmal so ein Band aus Beschleunigungsflächen.

Die sind schon geprüft und wurden schon für den Betrieb von Offshore-Anlagen ausgewiesen, weil dort laut Ministerium voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Da soll dann dieses Screening durch die beiden Bundesämter ausreichen.

Dieser Gesetzentwurf ist übrigens auch nur ein Teil der Umsetzung der RET3-Richtlinie, nämlich, wie der Titel schon verrät, nur der Teil, der sich eben auf Windenergie auf See und Stromnetze bezieht.

Die RET3 ist eigentlich insgesamt viel größer und es gibt da dieses Ziel für den Gesamtenergieverbrauch.

Das beinhaltet nicht nur die Stromproduktion, sondern auch die Bereiche Wärme und Verkehr.

Für diese beiden Bereiche, Wärme und Verkehr, gibt es aber bisher noch keine Umsetzung.

Es wird euch vermutlich nicht überraschen zu hören, dass die Umsetzung im Stromsektor der einfache Part ist, weil der auch noch am unumstrittensten ist von der ganzen Geschichte und Deutschland da auch schon die Zwischenziele erreicht hat.

Die Problembereiche sind weiterhin Wärme und Verkehr.

Da sind wir von der Zielerreichung noch ziemlich weit entfernt.

So, wir haben einen Punkt aus der Strombinnenmarktrichtlinie eben schon gehört, das Thema Energiespeicher.

Wir haben noch einen anderen Punkt von Helmut Klebank von der SPD.

Bundestag

Für uns ist klar, die Wertschöpfung aus Wind und Sonne muss vor allen Dingen vor Ort bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen.

Das ist für uns auch eine Frage von Gerechtigkeit.

Wer die Lasten trägt, soll am Ende auch vom Erfolg profitieren.

Und wer an der Energiewende beteiligt ist und wer vor Ort profitiert, wird sie auch unterstützen.

Das heißt, die Elemente, die wir jetzt durch Energy Sharing einführen, sind ein ganz wesentliches Element für die Akzeptanz vor Ort und damit auch für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien.

Wir ergänzen also die bestehenden Modelle.

Mit dem Mieterstrom haben wir bereits möglich gemacht, die Energieversorgung im eigenen Haus.

Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gibt es die gemeinschaftliche Energieversorgung im Quartier.

Wir weiten diese Modelle jetzt aus auf das öffentliche Netz.

Im ersten Schritt ab 2026 für das örtliche Verteilnetz und ab 2028 darüber hinaus auch auf weitere benachbarte Verteilnetze.

Energy-Sharing bedeutet unbürokratisch gemeinsam Energie nutzen, unbürokratisch gemeinsam an der Energiefende teilhaben und davon profitieren.

Diesen Schritt gehen wir jetzt.

Sabrina

Dieses Energy-Sharing-Konzept ist ein wesentliches Element dieser Strombinnenmarkt-Richtlinie.

Nicht das einzige, wie gesagt, sehr langes Gesetz, aber schon ein zentrales und auch das, das in der Debatte am häufigsten vor allem lobend erwähnt wurde.

Energy-Sharing, also das Teilen von Energie, bedeutet, dass sich in einem Ort EnergieerzeugerInnen und VerbraucherInnen zusammenschließen und die gemeinsam produzierte Energie auch gemeinsam nutzen, bevor Strom und Wärme aus den öffentlichen Netzen eingekauft wird.

Da geht es meistens um Strom aus Photovoltaik- und Windkraftanlagen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ich bin wirklich nicht ganz sicher.

Aber so wie ich es verstanden habe, funktioniert das so, dass zum Beispiel die große Windkraftanlage da auf dem Feld erstmal den Ort versorgt.

Die ganzen Photovoltaikanlagen auf den einzelnen Dächern versorgen erstmal das jeweilige Gebäude.

Der Rest wird an die Nachbarn abgegeben, sondern das Ortsnetz eingespeist.

Und erst wenn dieser ganze Strom in dem Ort für diese Energy-Sharing-Community nicht ausreicht, dann wird Strom aus dem öffentlichen Netz hinzugekauft.

Korrigiert mich bitte, wenn ich gerade Quatsch erzählt habe.

Dieses Energy-Sharing war bisher schwierig umzusetzen, weil in der Gesetzeslage immer noch teilweise die Logik vorherrscht, dass jeder, der Strom übrig hat, auch gleich ein Stromproduzent ist und dann alle möglichen Regularien sofort greifen.

Das ist schon besser geworden in den letzten Jahren, aber gerade für dieses Sharing-Konzept gab es ein paar Stolpersteine, die man auch vertraglich schwierig regeln konnte und das soll jetzt mit dieser Umsetzung besser werden.

Soweit erst einmal zu diesen drei Gesetzentwürfen.

Dritte ist wie gesagt die Abschaffung der Gasspeicherumlage.

Diese drei sind jetzt also in die Ausschussberatung überwiesen worden und ich muss mir da auf jeden Fall auch noch die Anhörung anschauen.

Ich bin da wirklich noch nicht ganz durchgestiegen.

Die Debatte im Bundestag war leider inhaltlich auch ein bisschen dünn.

Ich hatte schon stellenweise den Eindruck, dass die Abgeordneten die Entwürfe auch nicht wesentlich besser verstanden haben als ich.

Also ich schaue da nochmal rein und wenn es noch was Wichtiges zu ergänzen gibt, komme ich nochmal darauf zurück.

Bundestag

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29.

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes.

Sabrina

Am Freitag wurde im Bundestag noch über eine sehr übersichtliche Änderung mit einem sehr schwierigen Titel debattiert.

Also der Titel des Gesetzes ist fast so lang wie die Gesetzesänderung.

Es geht schlicht darum, dass die Bundespolizei zukünftig auch Distanz-Elektro-Impulsgeräte einsetzen darf.

Distanz-Elektro-Impulsgeräte sind besser und kürzer bekannt als Taser.

Und Irene Mherlitsch von den Grünen hat uns mal sehr schön erklärt, wie die funktionieren.

Bundestag

Wenn man den Abzug betätigt, dann werden so kleine Projektile mit Widerhaken verschossen, die über ein dünnes Kabel mit dem Gerät verbunden bleiben.

Dann wird ein elektrischer Impuls ausgelöst, der dazu führt, dass man praktisch die Kontrolle über die eigene Muskulatur vollständig verliert und die betroffene Person fällt dann unmittelbar handlungsunfähig, meist unkontrolliert, zu Boden zurück.

Sabrina

Das klingt unangenehm.

Um der Bundespolizei nun aber den Einsatz dieser Taser zu ermöglichen, ist auch nur eine ganz kleine Änderung nötig.

Diese besagten Distanz-Elektro-Impulsgeräte werden hier einfach nur in die Definition von Waffen aufgenommen.

Das ist die komplette Neuerung.

Und jetzt hören wir mal von Innenminister Alexander Dobrindt, warum das passieren soll.

Bundestag

Wir kommen dabei übrigens einem Wunsch der Polizistinnen und Polizisten nach, die davon überzeugt sind, dass der Taser zusätzliche Sicherheit bietet.

Wir schließen damit eine Lücke zwischen dem Einsatzstock und der Schusswaffe, die es der Polizei ermöglicht, ein weiteres Einsatzmittel zu wählen.

Und dabei steht für uns klar im Vordergrund das Prinzip der Deeskalation.

Allein die Anwesenheit eines Tasers kann potenzielle Aggressoren davon abhalten, Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten auszuüben, Straftaten zu begehen.

In 90 Prozent der Fälle muss nach der Androhung des Tasers kein Auslösen des Tasers erfolgen, weil sich die Lage da schon entspannt.

Und genau so schaffen wir mehr Sicherheit auf Straßen und Plätzen.

Sabrina

Frage dazu, wenn in 90 Prozent der Fälle die Androhung reicht, übrigens die einzige Quelle für diese Zahl ist die Bundesregierung.

Es sind wohl interne Erhebungen, aber ich nehme die jetzt erst mal so.

Wenn nun in 90 Prozent der Fälle eine Androhung reicht, kann ich dann nicht auch mit den anderen Waffen drohen, die ich eh schon dabei habe?

Also ist das ein anderer Androhungseffekt als mit der Schusswaffe?

Also irgendwie erschließt sich mir das noch nicht so ganz, weil zum Drohnen brauche ich keine neue Waffe.

Zum Drohnen würde es reichen, 5000 Dummies zu kaufen und eine scharfe Waffe, solange niemand weiß, wer sie hat.

Das Argument überzeugt mich irgendwie gar nicht.

Ich glaube, das dient auch mehr dazu, das ein bisschen runterzuspielen, so nach dem Motto, ja, wir wollen das ja gar nicht so oft einsetzen, wir drohen ja erstmal nur und so, also weiß ich nicht.

Richtig ist aber, dass die Polizeien den Einsatz schon lange fordern.

Es gab auch schon diverse Pilotprojekte, Modellversuche, sowohl bei der Bundespolizei als auch bei mehreren Landespolizeien.

Die beiden großen Polizeigewerkschaften wären auch gerne noch einen Schritt weiter gegangen und hätten die Taser lieber als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingestuft und nicht als Waffe.

Und jetzt müssen wir uns mal diesen Paragrafen genauer angucken, der hier geändert wird.

Das ist der Paragraf 2 in dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes, kurz UZWG.

Dieser Paragraf 2 sind einfach die Begriffsbestimmung, also die Definition für das dann folgende Gesetz.

Und hier ist definiert in Absatz 3 als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde und Dienstfahrzeuge.

Waffen sind dann im Absatz 4 definiert als die zugelassenen Hieb- und Schusswaffen, Reizstoffe und Explosivmittel.

Und jetzt mal ganz unjuristisch und ohne einen Funken Ahnung.

So rein kategorietechnisch finde ich, dass die Taser deutlich besser zu den Hieb- und Schusswaffen und den Reizstoffen passen als zu den Wasserwerfern und Dienstpferden.

Rein von der Begrifflichkeit.

Also der Grund, dass die Gewerkschaften das fordern, ist glaube ich nicht so sehr der, dass die Hilfsmittel in die Kategorie besser reinpassen würden, sondern weil dafür die Auflagen nicht so hoch sind.

Für den Einsatz von Waffen gelten halt höhere Maßstäbe, die da zu beachten sind, als für die Hilfsmittel der körperlichen Gewalt.

Hier ist das Innenministerium aber nicht dem Wunsch der Polizei gefolgt, sondern möchte die Taser als Waffe einstufen.

So, jetzt ist die Kritik, die einmal aus der Opposition, aber auch aus der Zivilgesellschaft kommt, vor allem die, dass Taser halt nicht ganz ungefährlich sind.

Natürlich sind sie nicht so gefährlich wie Schusswaffen, das ist klar, aber es gibt schon Risiken.

Der Deutsche Anwaltverein kritisiert deswegen auch in ihrer Stellungnahme, dass hier wirklich nur vorgesehen ist, die Taser in diese Waffendefinition mit aufzunehmen, aber keine weiteren Regeln dafür aufzustellen.

Der Verein schlägt dann in der Stellungnahme auch vor, da zum Beispiel noch eine Begrenzung der Anwendung vorzusehen und fordert vor allem eine verpflichtende wissenschaftliche Begleitung.

Karin Fey von der Linksfraktion hat in ihrer Rede mal einige der Gesundheitsrisiken aufgelistet.

Bundestag

Medizinisch sind Taser brandgefährlich für Menschen mit Herz- oder Lungenproblemen, besteht akute Lebensgefahr.

Immens gefährden Taser auch Personen, die unter dem Einfluss von Medikamenten oder Drogen stehen.

Ebenso Menschen in psychischen Ausnahmesituationen.

Besonders häufig zur Anwendung kommen Taser aber gerade gegenüber Personen in krankheitsbedingten oder durch Substanzen ausgelöste Ausnahmesituationen.

Die Dunkelziffer schwerer Schäden und missbräuchlicher Fälle ist hoch.

Amnesty International hat seit 2021 mindestens zehn Todesfälle im Zusammenhang mit Taser-Einsätzen in Deutschland dokumentiert.

Sabrina

Diese zehn Todesfälle sind, glaube ich, ein Missverständnis, dass, soweit ich das rausfinden konnte, irgendwann mal von der Zeit in die Welt gesetzt wurde, weil sie leider die Studie von Amnesty International nicht ordentlich gelesen haben.

Ich habe mal versucht, das zur Originalquelle zurückzuverfolgen und bin beim ZILIP gelandet, dem Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit, die auch für den Grimme Online Award nominiert sind.

Vielleicht ein Kandidat für eure Drittstimme.

Die dokumentieren jedenfalls schon sehr lange Todesfälle bei Polizeieinsätzen.

Nicht nur durch den Einsatz von Schusswaffen, sondern auch durch Taser.

Und die kommen seit inklusive 2021 auf sieben Fälle in Deutschland.

Vier davon mutmaßlich in psychischen Ausnahmesituationen.

Und das ist für mich dann auch das größte Problem an der ganzen Geschichte.

Wir hatten es in der Landtagsrevue auch schon kurz angesprochen, beziehungsweise Jackie hat es angesprochen.

Und sie hat mir dazu auch nochmal ein paar Artikel rausgesucht.

Vielen Dank nochmal.

Die allermeisten Opfer von Polizeigewalt sind psychisch erkrankte Menschen und Menschen in psychischen Ausnahmesituationen.

Das sind auch die meisten Todesfälle, sowohl durch Schusswaffen als auch durch Taser.

Was einfach darauf zurückzuführen ist, dass die Polizei nicht ausreichend für den Umgang mit Menschen in Ausnahmesituationen ausgebildet ist.

Da sind sich auch alle einig, das sagt auch die Polizei selbst, dass die BeamtInnen gar nicht die Möglichkeit oder die Gelegenheit haben, dazu Fortbildung zu machen.

Stichwort 2,8 Millionen Überstunden in der Bundespolizei.

Und die Beispiele, die in der Debatte auch genannt wurden, wenn es jetzt hier um die Einführung der Taser geht, das sind alles Situationen, in denen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen involviert waren.

Und ich denke, es ist nicht die beste Lösung, den Beamten einfach nur noch eine weitere Waffe in die Hand zu drücken und sie nicht besser auf solche Situationen vorzubereiten.

Das geht doch schief.

Weil gerade Menschen in psychischen Ausnahmesituationen, das sind dann vermutlich auch die 10 Prozent, bei denen das mit der Androhung nicht funktioniert.

Und am Ende werden wieder Menschen darunter leiden und möglicherweise zu Tode kommen, die eigentlich Hilfe gebräucht hätten und keine Elektroschocks.

Und das ist einfach mein Hauptproblem mit dieser Taser-Geschichte.

Was mir aber bei der Recherche hier so ein bisschen aufgefallen ist und was ich auch irgendwie merkwürdig fand, ist, dafür, dass es so viele Pilotprojekte für den Taser-Einsatz gab, ist die Datenlage erstaunlich dünn.

Es gibt ziemlich wenig Information darüber, wie diese Pilotprojekte eigentlich gelaufen sind.

Das gilt auch für das Pilotprojekt bei der Bundespolizei.

Wir hören doch mal Irene Mihalic von den Grünen.

Bundestag

Jetzt stellt sich aber die Frage, wie diese Einschufung eigentlich zustande kam und wie sie zu dieser Einschätzung gelangt sind, ein solches Einsatzmittel zusätzlich zu den anderen Dingen, vom Pfefferspray bis zur Pistole, einführen zu wollen.

Dazu hat die Bundespolizei seit 2020 ein Pilotprojekt zum Einsatz von Tasern an mehreren Dienststellen durchgeführt.

Dazu gibt es offenbar auch einen Abschlussbericht, und zwar, wie wir ganz aktuell erfahren haben, schon seit Januar.

Das überrascht mich doch ein bisschen, weil wir haben auch in der Vergangenheit immer wieder nachgefragt, wann denn dieser Bericht fertiggestellt wird.

Und selbst als wir noch in der Ampelregierung waren, hieß es immer, das dauert noch.

Und jetzt erfahren wir, seit Januar liegt ein Bericht vor.

Ich finde es schon interessant.

Ich weiß zwar nicht, was mit dem Bericht passiert ist.

Wahrscheinlich liegt er gut verwahrt als Verschlusssache irgendwo im Ministerium.

Aber, meine Damen und Herren, er sollte hier im Parlament vorliegen, damit wir wissen, wie dieses Pilotprojekt verlaufen ist.

Sabrina

Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und sagen, die sollten wir alle lesen können.

Ich habe spaßeshalber meine IFG-Anfrage über Frag den Staat gestellt.

Also nicht, dass ich glaube, dass die Erfolg haben wird, aber ich hatte einfach Lust, das Ministerium zu nerven.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Bundestag

Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 27a und 27b sowie Zusatzpunkte 9 bis 18.

Beratung einer Reihe von Vorlagen zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.

Sabrina

Bei unserem letzten Thema heute geht es um ein Gesetz, aber vor allem auch um einen Antrag der Regierungsfraktionen.

Und zwar zur Neufassung der Geschäftsordnung des Bundestags.

Das ist deutlich spannender, als es jetzt klingt.

Vertraut mir.

Bleibt bei mir.

Diese Überarbeitung der Geschäftsordnung des Bundestags war lange vorbereitet.

Das ging schon in der letzten Legislaturperiode los und fällt zumindest teilweise in die Kategorie wehrhafte Demokratie.

Gut, es ist auch viel langweiliger Kram dabei, gebe ich zu.

Es ist die erste große Reform der Geschäftsordnung seit 1980, was eigentlich absurd ist, weil sich ja eigentlich jeder neu gewählte Bundestag als allererstes eine neue Geschäftsordnung gibt.

Die alte Geschäftsordnung gilt nicht automatisch weiter, sondern jeder Bundestag muss die neu beschließen.

Aber in der Praxis wird die halt nicht jedes Mal wirklich neu geschrieben, sondern man nimmt einfach den alten Text aus dem vorherigen Bundestag, passt vielleicht maximal ein, zwei Sachen an, aber arbeitet ansonsten erstmal damit weiter.

Und so schleppt man dann halt doch irgendwie 40 Jahre lang so einen Text mit sich rum.

Es wurden immer wieder mal hier und da einzelne Paragrafen angepasst, aber dass sich das Parlament wirklich hingesetzt hat und gesagt hat, wir schreiben das Ding jetzt einmal komplett neu, das ist wirklich schon eine ganze Weile her.

Viele Änderungen sind deswegen auch einfach sprachliche Anpassungen, weil einiges noch ziemlich altmodisch formuliert war.

Und zwischen diesen beiden Polen sprachliche Modernisierung und wehrhafte Demokratie bewegen sich die ganzen Änderungen.

Und es wurden Lehren gezogen aus Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit.

Wir hören mal Henrik Hoppenstedt von der CDU.

Bundestag

Die Bestimmungen zur Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten des Bundestages.

Hier war übrigens immer schon klar, dass die Fraktionen zwar das Recht haben, eine Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen, es war aber genauso klar, dass diese Kandidatin und dieser Kandidat natürlich im Plenum die notwendigen Mehrheiten finden musste, um überhaupt sein Amt antreten zu können.

Das wurde allerdings dann bestritten und behauptet, jede Fraktion habe Anspruch darauf, im Präsidium des Deutschen Bundestages vertreten zu sein.

Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht dankenswerterweise und mit großer Klarheit entschieden, dass den Fraktionen natürlich kein Besetzungs-, sondern lediglich ein Vorschlagsrecht zusteht.

Sabrina

In diesem Punkt haben die ursprünglichen AutorInnen der Geschäftsordnung den heutigen Abgeordneten auch wirklich ein ziemliches Ei gelegt.

Was die Wahl der VizepräsidentInnen, also der Mitglieder des Präsidiums angeht, ist die jetzige Tagesordnung wirklich nicht sehr präzise formuliert.

Dass die Fraktionen einen Vorschlag machen und der durch Wahl noch bestätigt werden muss, das steht da eben so explizit nicht drin.

Es ist sogar recht widersprüchlich formuliert, weil eben nicht von einem Vorschlag die Rede ist.

Es war immer so gemeint, es wurde auch immer so gehandhabt.

Alles andere ergibt auch überhaupt keinen Sinn.

Es ist halt nicht schlüssig, dass ausgerechnet diese wichtigen und herausgehobenen Positionen der VizepräsidentInnen, dass die einfach von Fraktionen bestimmt werden können, während jeder andere Quatsch gewählt werden muss.

In der Gesamtlogik des Parlaments macht das einfach überhaupt keinen Sinn.

Außer der AfD hat das auch nie jemand so verstanden.

Aber dann kamen die halt in den Bundestag, sagten, wir teilen ihre Rechtsauffassung nicht.

Und seitdem wird praktisch jede Sitzungswoche ein neuer Kandidat für den Posten der Vizepräsidentin vorgeschlagen und jedes Mal abgelehnt.

Das soll jetzt verhindert werden.

Erstmal wird es sprachlich präzisiert und klargestellt in einem Verfahren, so wie es auch vom Verfassungsgericht schon bestätigt wurde.

Herr Hoppenstedt hat es erwähnt.

und es wird auch noch eine Grenze eingezogen und dazu hören wir einmal Johannes Fechner von der SPD.

Bundestag

Wir haben wichtige Positionen zu vergeben, Ausschussvorsitzende, Schriftführer oder die Vizeposition.

Und deswegen muss klar sein, dass eine Fraktion ernsthafte Vorschläge machen muss, die hier auch wirklich mehrheitsfähig sind.

Und das Spielchen, dass hier quasi im Monatsrhythmus neue Vorschläge gemacht werden, die erkennbar keine Aussicht auf eine Mehrheit haben, das wollen wir beenden.

Zukünftig hat eine vorschlagsberechtigte Fraktion dreimal die Möglichkeit, einen Personenvorschlag zu unterbreiten.

Auch der Dritte keine Mehrheit findet, dann ist der Personenvorschlag nur noch möglich, wenn er von einem Viertel der Abgeordneten unterstützt wird.

Ich finde, das ist eine ganz wichtige Maßnahme, um eben zu verhindern, dass hier parteipolitische Spielchen getrieben werden.

Sabrina

Ich fasse das nochmal zusammen, damit man es ein bisschen besser versteht.

Bei der Wahl zum Beispiel zur Vizepräsidentin darf jede Fraktion maximal dreimal einen Kandidaten, eine Kandidatin vorschlagen.

Pro Vorschlag gibt es maximal drei Wahlgänge.

Und wenn keine dieser dann insgesamt neun Wahlen erfolgreich war, kann nur dann ein weiterer Vorschlag aufgestellt werden, wenn ein Viertel der Mitglieder des Bundestags dem zustimmt.

Das hält die AfD in dieser Legislaturperiode möglicherweise noch davon ab.

Ein Viertel der Mitglieder sind 157 Abgeordnete, aktuell hat die AfD 151.

Die nächste Änderung dient wohl auch dazu, das Parlament gegen antidemokratische Angriffe abzuhärten.

Es kam leider in der Debatte nicht zur Sprache, deswegen muss ich euch das jetzt selber erklären.

Es betrifft den Ablauf der konstituierenden Sitzung und ich bin sicher, bei einigen klingelt da jetzt schon was.

Es soll nun in der Geschäftsordnung nochmal klarer festgelegt werden, wie der Ablauf der konstituierenden Sitzung sein soll.

Wirklich eine klare Reihenfolge der einzelnen Schritte.

Zuerst eröffnet der Alterspräsident die Sitzung, dann werden die SchriftführerInnen ernannt, Dann gibt sich das Parlament eine Geschäftsordnung und dann erst wird die Bundestagspräsidentin gewählt.

Danach passiert dann alles andere.

Wer die konstituierende Sitzung des Landtags in Thüringen aufmerksam verfolgt hat, der weiß schon, warum das jetzt so ist.

Für alle anderen fasse ich es aber nochmal zusammen.

Das thüringische Landesparlament hatte es leider nicht für nötig gehalten, die Geschäftsordnung des Parlaments abzuhärten.

Nach der Wahl war man dann plötzlich in der Situation, dass die Gefahr bestand, dass die AfD den Landtagspräsidenten stellen könnte.

Weil eben auch in der Geschäftsordnung nicht klar geregelt war, dass das Vorschlagsrecht nur ein Vorschlagsrecht ist.

Und deswegen wollte die Mehrheit des Parlaments vor der Wahl der Landtagspräsidentin noch die Geschäftsordnung ändern.

Da aber auch das nicht klar geregelt war, dass das möglich ist, konnte der Alterspräsident der AfD die Sitzung blockieren, sodass dann das thüringische Landesverfassungsgericht angerufen werden musste.

Das ist die Kurzfassung.

Dieser Fall soll jetzt auch verhindert werden, indem ausdrücklich festgehalten ist, dass vor der Wahl der Bundestagspräsidentin über die Geschäftsordnung abgestimmt wird.

Jetzt müssen wir nur noch dafür sorgen, dass die AfD keine absolute Mehrheit bekommt.

Diese Fraktion ist auch der Grund für das nächste Set an Regeln, von dem uns nochmal Johannes Fechner berichtet.

Bundestag

Und wenn wir uns die Anzahl der Ordnungsrufe anschauen, dann merken wir nicht nur, dass sie ganz überwiegend aus der AfD-Fraktion kommen, sondern dass sie deutlich zugenommen haben.

Und deswegen ist es wichtig, dass wir die Sanktionen gegen Hass, Hetze und Pöbeleien verdoppeln.

Zukünftig wird es ein Ordnungsgeld beim ersten Mal von 2.000 Euro statt 1.000 Euro und im Wiederholungsfall 4.000 Euro statt bisher 2.000 Euro geben.

Es muss am Geldbeutel spürbar sein, wer sich hier nicht an die Regeln hält und benimmt.

Und ganz wichtig auch, dass wir einen Automatismus schaffen.

Wer dreimal einen Ordnungsruf erhält, der bekommt automatisch ein Ordnungsgeld.

Auch das ist wichtig, dass die Pülbeleien hier endlich ein Ende nehmen.

Wir wollen hier in der Sache hart debattieren.

Keine Frage, aber immer sachlich, gerne dann auch hart, aber ohne Hass, Beleidigungen und Hetze.

Wir sind das Vorbild für die Debattenkultur und müssen deswegen dagegen vorgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Sabrina

Zu diesem Zweck wird neben der Geschäftsordnung auch noch das Abgeordnetengesetz geändert.

Das ist hier mitberaten worden, denn die Ordnungsgelder und die Höhe der Ordnungsgelder sind halt im Abgeordnetengesetz geregelt.

In der Opposition, insbesondere bei den Grünen, gab es da aber Zweifel, ob allein das Anheben der Ordnungsgelder schon ausreicht, um den Umgangston im Plenum wieder etwas erträglicher zu machen.

Irene Mihalit von den Grünen hatte da noch einen Verbesserungsvorschlag.

Bundestag

Mit all dem gehen Sie noch nicht genug auf den veränderten parlamentarischen Alltag, auf die veränderte Debattenkultur hier im Haus ein, so wie ich sie seit 2017 erlebe und ich glaube viele andere von uns auch.

Denn seitdem gibt es hier eine Fraktion, für die Artikel 3 des Grundgesetzes praktisch nicht existent ist.

Für diese Fraktion der AfD ist unvorstellbar, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.

Das können Sie ordnungsrechtlich regeln und das finde ich auch ausdrücklich gut, aber es reicht nicht aus.

Und deswegen verstehe ich nicht, warum Sie die Prinzipien aus Artikel 3 des Grundgesetzes, die ich ja alle gerade vorgetragen habe, nicht als Grundregel für parlamentarische Debatten in der Geschäftsordnung verankern.

Sabrina

Und das finde ich wirklich einen sehr interessanten Vorschlag, nicht nur in Bezug auf die Reden der AfD.

Ich nenne keine Namen, aber mir würden noch ein paar andere einfallen, die mit dem Artikel 3, das ist der Artikel im Grundgesetz der Diskriminierung verbietet, die mit diesem Artikel gelegentlich in Konflikt geraten.

Das wäre wirklich eine sehr spannende Regelung.

Artikel 3 als Basis führt Plenardebatten.

Ich bin Fan.

Ich bin jetzt schon großer Fan von dieser Idee.

Sagt mir einfach, wo ich unterschreiben muss.

Es gibt noch viele, viele andere Regelungen.

Wie gesagt, die Geschäftsordnung wird einmal vollständig neu geschrieben.

Es werden noch Kostenpauschalen angepasst, die es für verschiedene Fälle gibt.

Es ging auch sehr viel um das Thema Familienfreundlichkeit des Parlaments, also Vereinbarkeit mit Familie und Kinderbetreuung.

Und zwar dahingehend, dass zum Beispiel dadurch, dass auch die Erkrankung eines Kindes einen Abwesenheitsgrund bei einer namentlichen Abstimmung darstellt.

Solche Dinge, das war bisher auch noch nicht geregelt.

Es gibt auch einige Änderungen, was die Ausschusssitzung angeht.

Leider wird immer noch nicht festgelegt, dass Ausschusssitzungen grundsätzlich öffentlich sein sollten oder dass Ausschussdokumente stärker veröffentlicht werden sollen.

Das wäre noch mein Verbesserungsvorschlag, den ich gern einbringen würde.

Und auch Stefan Seidler, fraktionslose Abgeordneter vom SSW, hätte gern noch einen Punkt geändert.

Bundestag

In dieser Wahlperiode ist zum zweiten Mal in Folge eine Partei nationaler Minderheiten im Deutschen Bundestag vertreten.

Und für solche Abgeordnete gilt grundsätzlich, sie haben nicht den gleichen Zugang zu parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten.

Denn anders als Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich mich laut geltenden Regelungen nicht einfach ohne die Zustimmung einer Mehrheit dieses Hauses, einer ihrer Fraktionen anschließen.

Denn meine Partei, der SSW, steht in Schleswig-Holstein im politischen Wettbewerb mit ihren Parteien.

Im Unterschied zu anderen Parteien kann die Fraktionsstärke auch nicht durch Wahlerfolge erreicht werden.

Solche Wahlerfolge sind für uns rechnerisch schlicht nicht möglich.

Und dieses Problem adressiert der vorliegende Entwurf nicht.

Und deshalb sehe ich Verbesserungspotenzial.

Sabrina

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Verbesserungsvorschläge, also das mit dem Artikel 3 jetzt wohl nicht, aber alle anderen Verbesserungsvorschläge, die in der Debatte aufkamen, auch der von Herrn Seidler, dass die durchaus noch ernsthafte Chancen haben.

Der Antrag kommt jetzt zwar von den Regierungsfraktionen, aber alle diese drei Parteien haben deutlich signalisiert und meinem Eindruck nach auch glaubwürdig signalisiert, dass da Gesprächsbereitschaft herrscht.

Da wird schon eine breitere Zustimmung angestrebt als nur die Regierungsfraktionen.

Erforderlich wäre sie nicht.

Für den Beschluss reicht eine einfache Mehrheit.

Aber ich kann mir gut vorstellen, dass da einige Anregungen noch aufgenommen werden.

Ich werde mir das zur Abstimmung auf jeden Fall nochmal anschauen.

Und damit sind wir bei den Abstimmungen in dieser Sitzungswoche.

Der Bundestag hat genau einen Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedet, nämlich eine Anpassung des Batterierechts.

Damit wird die Reform der EU-Batterieverordnung in deutsches Recht umgesetzt.

Da hatte sich eine ganze Menge geändert und zwar offenbar so viel, dass auch das Batteriegesetz einmal komplett neu geschrieben wurde.

Dieses Gesetz regelt erwartungsgemäß, wie mit Batterien umzugehen ist und zwar mit jeder Art von Batterien.

Von eurer kleinen Doppel-A-Batterie in der Küchenuhr bis hin zu großen Industriebatterien.

Und mit dieser Reform wird jetzt das ganze Rücknahmesystem, Vorschriften für die Entsorgung, alles, was irgendwie mit Batterien zu tun hat, neu geregelt.

Und dann finden wir in der Beschlussempfehlung zu diesem Gesetz auch noch einen größeren Trojaner, der so offensichtlich ist, dass sogar Chat-GPT es für den Bundestagszusammenfasser korrekt erkannt hat.

Das passiert leider nicht so oft, wie ich mir wünschen würde, aber diesmal hat es geklappt.

Kurz zur Erklärung für alle, die neu dabei sind.

Wenn ein Gesetz in den Ausschüssen beraten wird, hat der Ausschuss die Möglichkeit, an dem Gesetz noch was zu ändern.

Das ist ja auch logisch, sonst könnten wir uns den ganzen Zirkus ja auch sparen.

Meistens wird auch nur an dem Gesetz was geändert, um das es geht.

Gelegentlich werden auf diesem Wege aber auch noch andere Gesetzesänderungen angehängt, die mit dem ursprünglichen Vorhab gar nichts zu tun haben.

Das ist oft Kleinkram, organisatorische Dinge, redaktionelle Änderungen, Korrekturen, Sachen, die nicht groß und nicht wichtig genug sind, um dafür einen eigenen Gesetzentwurf zu schreiben.

Manchmal werden so aber auch komplette Gesetzentwürfe eingeschoben, die auch schon mal umfangreicher sein können als der ursprüngliche Entwurf.

Mein Lieblingsbeispiel ist immer noch die Gaspreis-Soforthilfe im Dezember, ich glaube 2022 oder 2023, die jedenfalls an den ERP-Wirtschaftsplan angehängt wurde und die dann, ich glaube, dreimal so lang war wie das ursprüngliche Gesetz.

Also die definitiv einen eigenen Gesetzentwurf wert gewesen wäre.

Der Bundestag nennt das Omnibus-Verfahren, ich nenne das Trojaner-Gesetze, weil ich mir da deutlich mehr Transparenz wünschen würde.

Ich sehe ein, dass es diese Möglichkeit geben sollte.

Wie gesagt, für Kleinkramänderungen kann man das ruhig so machen, aber es muss da irgendeine Grenze geben, ab wann ein ordentlicher Gesetzentwurf erstellt werden muss, der dann auch den vorgeschriebenen Weg durch das Parlament macht.

Und es muss in der Beschlussempfehlung auf der ersten Seite stehen, dass hier noch sachfremde Änderungen angeflanscht wurden.

Das darf man gerne anders formulieren, aber das muss auf der ersten Seite stehen, um jetzt auch vielleicht endlich mal eine konkrete Forderung zu formulieren.

In diesem Fall reden wir auch von kleinen organisatorischen Änderungen, Aber davon viele.

Es geht darum, die neuen Ressortzuständigkeiten, die sich durch die Neuverteilung der Ministerien ergeben haben, auch in den Bundesbehörden abzubilden.

Beispiel, das Justizministerium ist ja jetzt auch wieder zuständig für den Verbraucherschutz.

Das heißt, alle Bundesbehörden, die was mit Verbraucherschutz zu tun haben, unterstehen jetzt wieder dem Justizministerium und nicht mehr dem Umweltministerium.

Das muss jetzt halt im Gesetz überall noch aktualisiert werden.

Jede Änderung für sich ist organisatorischer Kleinkram, ist nicht so groß, aber es sind halt einfach so viele, dass man dafür auch wirklich einen eigenen Gesetzentwurf hätte schreiben können.

Den kann man ja ruhig ohne Aussprache abstimmen, ist ja völlig in Ordnung.

Aber also fünf Seiten Änderung ist ein eigener Gesetzentwurf.

Das geht so weit.

Das war, wie gesagt, das einzige Gesetz, das in dieser Woche verabschiedet wurde.

Abgestimmt wurde dann noch über einen Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes.

Dieses Vorhaben wurde aber abgelehnt.

Was war sonst noch?

Dafür wurden aber noch eine ganze Menge Gesetze in erster Lesung in die Ausschüsse überwiesen.

Und zwar die Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften plus Änderung des Paketbotenschutzgesetzes.

Das Geoschutzreformgesetz, das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen, die Änderung des Sanierungshilfengesetzes, Ein Gesetz zur Änderung der Strukturkomponente für die Länder Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie Die Änderung des Kohlendioxid-Speichergesetzes Ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung Das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit Ein Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei Eisenbahn, eine Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes, eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes zur Finanzierung des Deutschlandtickets, das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, das ist die Fassung der Bundesregierung, die jetzt noch nachgereicht wurde, Eine Änderung des Güter-Kraft-Verkehrs-Gesetzes und die beiden Bundeswehreinsätze UN-MIS und EUNAVOR-Aspidis.

Außerdem noch zwei Gesetzentwürfe von der Partei, die ich in dieser Folge schon viel zu oft erwähnt habe.

Deswegen machen wir weiter mit den personellen Veränderungen.

Derer nehmen wir zwei zu Protokoll.

Eine war sehr groß in den Medien, die muss ich kaum noch erwähnen.

Robert Habeck hat sein Mandat niedergelegt und sich aus der Bundespolitik zurückgezogen.

Das haben, denke ich, die meisten mitbekommen.

Landesliste Schleswig-Holstein.

Bei der Linksfraktion hat es ebenfalls einen Wechsel gegeben.

Uwe Fulong aus Bottrop musste sein Mandat aus gesundheitlichen Gründen niederlegen.

Ich wünsche auf diesem Wege gute Besserung.

Für ihn ist Lisa Schubert aus Düsseldorf nachgerückt.

Beide Fraktionen konnten also ihre Frauenquote leicht verbessern.

Wir kommen zur beliebten Rubrik Immunitätsaufhebung und wir müssen das Quiz anders machen.

Ich würde ja sonst immer fragen, was glaubt ihr, in welcher Fraktion wurde die Immunität aufgehoben, aber das ist ja viel zu langweilig.

Die Antwort lautet praktisch immer AfD.

Die neue Frage lautet jetzt, wie viele Immunitätsaufhebungen gab es für die AfD in dieser Woche?

Und die richtige Antwort lautet zwei.

Ich weiß, ihr habt jetzt mehr erwartet.

Ich habe euch in die Irre geführt.

Es sind nur zwei.

Die erste war lange angekündigt.

Da ging es um die Aufhebung der Immunität von Maximilian Krar.

Hintergrund ist noch das Verfahren wegen Verdacht auf Beschlechtlichkeit und Geldwäsche, das er aus dem Europaparlament mitgebracht hat.

Ihr wisst schon, die Geschichte mit dem chinesischen Spion damals.

Ich verlinke euch einen Artikel.

Das war nicht die Geschichte von Peter Büstron, der jetzt im Europaparlament sitzt und der sich bei seinen russischen Kontaktleuten beschwert hat, dass in seinem Geldkoffer zu viele große Scheine waren, die er an der Tankstelle nicht gut loswird.

Das ist eine andere Geschichte, nicht verwechselt.

Maximilian Kras, der mit China, Peter Büstron ist der mit Russland.

Da müssen wir wirklich aufpassen, dass wir das nicht durcheinander bringen.

Im zweiten Vorgang geht es nochmal um die Aufhebung der Immunität von Stefan Brandner.

Laut Table Media geht es da wohl auch immer noch um die gleiche Sache, nämlich ein Verfahren wegen Beleidigung einer Journalistin des Spiegels.

An dieser Stelle vielleicht auch noch zur Erklärung, weil mich die Frage häufiger erreicht, wie es denn sein kann, dass die Immunität von ein und demselben Abgeordneten mehrfach aufgehoben wird.

Es ist halt so, dass im Grunde jeder Verfahrensschritt einzeln vom Bundestag genehmigt werden muss.

Also da wird dann zum Beispiel erst die Immunität aufgehoben für die Durchführung eines Ermittlungsverfahrens, dann zum Beispiel für den Vollzug eines Durchsuchungsbeschlusses und irgendwann möglicherweise für die Durchführung eines Strafverfahrens.

Und so gibt es dann drei Immunitätsaufhebungen für ein und denselben Fall.

Ich zähle die trotzdem einzeln, weil das hier mein Podcast ist und ich hier die Regel mache, weil ich es kann.

Und damit sind wir am Schluss unserer heutigen Tagesordnung und kommen zum Ausblick auf die nächsten Sitzungswochen, plural.

Denn der September ist richtig voll.

Schon in der nächsten Woche geht es weiter mit einer Sonderwoche, sage ich mal, die jetzt noch eingeschoben wurde, um den Haushalt für das laufende Jahr zu verabschieden.

Direkt danach ist dann noch eine Sitzungswoche, in der soll es dann um die erste Beratung für den Haushalt für nächstes Jahr für 26 gehen.

Über den Haushalt 25 haben wir in Folge 52 schon ausführlicher gesprochen.

Das heißt, wenn in der kommenden Woche nichts Außergewöhnliches passiert und ich schließe das ausdrücklich nicht aus.

Ich habe aus meinen Fehlern gelernt.

Also wenn da wirklich nur der Haushalt beschlossen wird, dann wird es dazu keine eigene Folge geben, sondern dann fasse ich das mit der übernächsten Sitzungswoche in einer Folge zusammen.

Die wiederum wird wahrscheinlich ein bisschen früher erscheinen als gewohnt und das wird eine sehr riskante Aktion, aber dazu mehr in der nächsten Folge.

Bis dahin wünsche ich euch eine gute Zeit.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Wenn es euch gefallen hat, dann erzählt das doch gerne weiter oder lässt mir vielleicht eine nette Bewertung irgendwo da.

oder wenn es euch möglich ist, diesen Podcast auch finanziell zu unterstützen, dann schaut doch mal unter parlamentsrevue.de slash support oder in die Shownotes.

Da findet ihr alle Unterstützungsmöglichkeiten.

In jedem Fall danke ich euch fürs Zuhören.

Bis bald und sehto.

Bundestag

Wir sind am Schluss unserer heutigen Tagesordnung und ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages ein auf Dienstag, den 16.

September um 10 Uhr.

Die Sitzung ist geschlossen.

Ein schönes Wochenende.

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