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PR057 KRITIS Dachgesetz, CCS, Sprengstoff und Deutschlandticket

Episode Transcript

Eröffnung

Guten Tag alle zusammen.

Herzlich willkommen.

Die Sitzung ist hiermit eröffnet.

Sabrina

Hallo und herzlich willkommen zur Parlamentsrevue.

Ich bin Sabrina und ich spreche heute mit euch über die 36.

bis 38.

Sitzung des Deutschen Bundestags vom 5.

bis 7.

November 2025.

Ich bin keine Journalistin, keine Expertin, ich interessiere mich für Politik.

Ich möchte verstehen, was im Bundestag passiert und an dem, was ich da so herausfinde, möchte ich euch gern teilhaben lassen.

Dies ist Folge 57 und es war so ein bisschen Kehrwoche im Bundestag.

Ich habe heute eigentlich nur Themen dabei, über die wir so vor einem Jahr schon mal gesprochen haben, die also auf Entwürfen der vorherigen Bundesregierung basieren.

Da sind noch eine ganze Menge unterwegs.

Ich muss mir das auch mal genauer anschauen.

Zum Jahresende kann ich das vielleicht mal auswerten.

Aber so erste grobe Schätzung würde ich sagen, dass von den Gesetzen, die vor der Neuwahl im Bundestag hängen geblieben sind, fast die Hälfte mittlerweile mehr oder weniger stark überarbeitet und neu eingebracht wurde.

Ein paar davon fegen wir heute mal zusammen.

Vorher möchte ich euch aber noch auf einen coolen Account aufmerksam machen, der mir auf Mastodon über den Weg gelaufen ist.

Da gibt es nämlich einen Account namens Bundestag Petitionen Newspot.

Habe ich euch auch in den Shownotes verlinkt.

Der schaut auf die offizielle Petitionswebseite des Bundestags und postet, wenn es da neue Petitionen gibt, wenn die bestimmte Meilensteine erreicht haben, so 10.000 Unterschriften, 20.000 Unterschriften und so weiter.

Und der sagt auch nochmal Bescheid, wenn die Mitzeichnungsfrist sich dem Ende neigt.

Ich glaube, so sieben Tage vorher wird das auch nochmal gepostet.

Finde ich eine sehr coole Sache, um da auf dem Laufenden zu bleiben.

Ich weiß auch wieder nicht, warum der Bundestag das nicht alleine hinkriegt, dass man das irgendwie abonnieren kann, dass man dann eine Notification bekommt.

Niemand guckt doch da regelmäßig auf die Webseite, ich auch nicht.

Und so bekomme ich das einfach in meine normale Timeline auf Mastodon gespielt.

Finde ich super praktisch.

Ich habe noch nie so viele Petitionen mitgezeichnet wie jetzt in den letzten zwei Wochen, seitdem ich den entdeckt habe.

Guckt da gerne mal rein und zeichnet einfach mal alles mit.

was euch interessiert.

Ich verlinke euch auch noch mal die Infoseite des Petitionsportals, falls ihr selber mal ein Thema habt, von dem ihr denkt, da müsste es auch mal eine Petition zugeben.

Ist mittlerweile auch relativ schnell gemacht.

Das ist ein schlankes Online-Formular.

Man muss gar nicht so viel ausfüllen.

Es gibt da auch ein Feature, mit dem man Petitionen gemeinsam entwerfen kann.

Man muss das dann nicht mal mehr alleine machen.

Und der große Vorteil bei Petitionen direkt beim Bundestag ist natürlich, dass es dann auch die Leute erreicht, die tatsächlich auch was machen können.

Klar, auf so Plattformen wie Init oder WeAct ist es zwar viel einfacher, die Aufmerksamkeit zu schaffen und schnell viele Unterschriften zusammen zu bekommen.

Dafür läuft das dann aber oft auch ziemlich am Adressaten vorbei.

Man kann dann zwar irgendwie so eine Übergabeaktion machen, aber das war es dann eigentlich auch.

Wenn eine Petition aber im Bundestag die 30.000 Unterschriften erreicht, dann gibt es halt auch eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss.

Das hat halt einfach eine ganz andere Wirkung.

So, das war der Werbeblock, den ich euch mal da lassen wollte.

Und damit steigen wir jetzt in die Tagesordnung ein.

Bundestag

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 7.

Es ist die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes zur Umsetzung der Richtlinie.

2022, 2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen.

Sabrina

Für langjährige Parlamentsreview-HörerInnen ist das Thema jetzt wirklich ein alter Hut, denn auf dieses Gesetz warten wir schon sehr, sehr lange.

Es geht um das Kritis-Dach-Gesetz, also die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz kritischer Infrastrukturen.

Darüber hatten wir zuletzt in Folge 43 im Dezember letzten Jahres gesprochen, als der erste Versuch in der ersten Lesung war.

Und in Folge 39 haben wir uns hier schon das Schwestergesetz, die Umsetzung der NIST-2-Richtlinie angeschaut.

Da habe ich auch ein bisschen genauer erklärt, was es mit den zugrunde liegenden EU-Richtlinien auf sich hat.

Deswegen heute nur so viel.

Beide sind Teil eines größeren Pakets, mit dem die Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastrukturen innerhalb der EU harmonisiert werden sollen, um dann sicherzustellen, dass die überall einen gewissen Mindeststandard erfüllen.

Beim Kritis-Dach-Gesetz, über das wir heute sprechen, geht es dabei um die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastruktur gegen alles Mögliche.

Das können Naturkatastrophen sein, das kann Sabotage sein, Betriebsunfälle, also alles, was irgendwie den Betrieb beeinträchtigen könnte.

Die NIST-2-Umsetzung kümmert sich dann um die Sicherheit der IT-Infrastruktur, also Schutz vor Hackerangriffen und ähnlichem.

Das ist auch schon seit September in der Ausschussberatung.

Das gucken wir uns dann an, wenn das in die Abstimmung kommt.

Und das sollte möglichst schnell passieren.

Die Umsetzungsfrist für beide Gesetze ist nämlich schon im Oktober letzten Jahres abgelaufen.

Das Vertragsverletzungsverfahren läuft auch schon.

Strafen sind, glaube ich, noch nicht fällig.

Aber wir sollten uns vielleicht trotzdem ein bisschen beeilen.

Diesen Zeitdruck hat man jetzt in der Rede von Alexander Dobrindt allerdings noch nicht so rausgehört.

Bundestag

Sicherheit ist kein garantierter Zustand.

Sie ist eine ständige Aufgabe.

Das heißt, das Kritis-Dach-Gesetz ist deswegen auch ein atmender Prozess.

Es gibt keinen Schalter, den man einfach umlegen kann und die Infrastruktur ist, resilienter.

Es ist ein Prozess, und diesen Prozess setzen wir in Gang.

Den setzen wir in Gang im Bereich der Energieversorgung, der Verkehrsnetze, des Transports, der Lebensmittelversorgung und in vielen anderen kritischen Bereichen, wo Schutzanforderungen schlichtweg eingehalten werden müssen.

Dabei geht es nicht nur um Sabotageakte, sondern natürlich auch um, Naturereignisse.

Alles findet in diesem Kritis-Dachgesetz seine Erwähnung und wird dafür sorgen, dass ständige Risikoanalysen, Resilienzmaßnahmen Standard werden in der deutschen Wirtschaft.

Sabrina

Er hat hier auch schon einen kleinen Einblick gegeben, was denn eigentlich auf die betreiberkritischer Anlagen zukommt.

Stichwort Risikoanalysen und Resilienzmaßnahmen.

Wenn das Gesetz in Kraft tritt, müssen die betroffenen Unternehmen sich registrieren bei einer Registrierungsmöglichkeit, die noch eingerichtet werden muss.

Dafür ist dann das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, also BBK, in Zusammenarbeit mit dem BSI zuständig.

Zukünftig müssen die Betreiber dann regelmäßig Risikoanalysen machen und einen Resilienzplan erstellen, in dem dann Maßnahmen zur Prävention, Wiederherstellung und zum Beispiel Notfallvorsorge dokumentiert sind.

Dieser Resilienzplan muss natürlich auch regelmäßig aktualisiert werden auf Basis der Risikoanalyse.

Das ist dann, wie wie Herr Dobrindt schon sagte, dieser laufende Prozess.

Bei Vorfällen soll es auch hier eine Meldepflicht und einen festen Meldeweg geben, ähnlich wie es schon beim NIS-2-Gesetz der Fall ist.

Darauf komme ich gleich nochmal zurück.

Wie viele Unternehmen davon betroffen sind, weiß die Bundesregierung auch noch nicht so genau, sagt sie.

In dem Gesetzentwurf steht drin, dass das zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschätzt werden kann.

Das könnte auch daran liegen, dass viele Definitionen im Gesetz noch so ein bisschen schwammig sind.

Das war auch so einer der häufigsten Kritikpunkte in den Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung.

Weitere Kritikpunkte hat uns Jan Köstering von der Linksfraktion mal kompakt zusammengefasst.

Bundestag

Während die Bundesregierung bei jeder neuen Drohnensichtung von Gefahren für die kritische Infrastruktur spricht, kommen Sie jetzt mit einem Kritis-Dach-Gesetz, das bis 2030 Zeit für die Erarbeitung von Rechtsverordnungen einräumt, Verantwortlichkeiten vom BMI wegschiebt und nicht einmal einen Ausblick gibt, was das Ganze kosten wird.

Während Sie in anderen Bereichen damit werben, Bürokratie abzubauen und reduzieren zu wollen, kündigt das Kritis-Dach-Gesetz Rechtsverordnung an, deren Umfang für die Umsetzung selbst Ihr Ministerium heute keiner erahnen kann.

Damit Sie die Wirtschaft damit nicht verschrecken, kalkulieren Sie die Bußgelder so gering, dass die Unternehmen im Zweifel lieber die Rechtsverordnung ignorieren und Bußgelder zahlen, als die Maßnahmen zu treffen, die verpflichtend, aber zu teuer und kaum umsetzbar sind.

Sabrina

Der Reihe nach.

Der Begriff Rechtsverordnung ist gerade recht häufig gefallen.

Es ist tatsächlich so, dass die Vorgaben, welche Mindestanforderungen konkret erfüllt werden müssen, gar nicht direkt im Gesetz geregelt werden, sondern es nur eine sogenannte Verordnungsermächtigung für Ministerien gibt, diese Mindestanforderungen dann als Verordnung zu erlassen.

Das heißt, die konkreten Anforderungen stehen jetzt noch gar nicht fest, sondern müssen erst noch ausgearbeitet werden, wenn dieses Gesetz verabschiedet wird.

Das gilt zumindest für die übergreifenden Mindestanforderungen.

Die konkreten sektorspezifischen Anforderungen, also für die einzelnen Branchen, die sollen dann erst von den Branchen selbst entwickelt werden.

Da gibt es zwar auch Verordnungsermächtigungen für die jeweils zuständigen Ministerien, dass die diese Mindestanforderungen per Dekret festlegen können.

Diese Verordnungsermächtigungen treten aber erst 2030 in Kraft.

Wenn ich das jetzt mal frei interpretieren müsste, würde ich sagen, die Logik ist, wir versuchen es erstmal freiwillig aus der Wirtschaft heraus.

Und wenn das nicht funktioniert, dann gibt es ab 2030 festgelegte Mindeststandards vom Ministerium, also ein Job für die nächste Bundesregierung.

Wie gesagt, ist jetzt die kreative Gedichtinterpretation meinerseits.

Dieses Konstrukt ist übrigens keine Idee der aktuellen Bundesregierung, das stand auch schon im Entwurf der Ampelkoalition drin.

Das Einzige, was sich geändert hat, ist die Haltung der Union dazu.

Wir hören mal, was Detlef Seif von der Union im Dezember letzten Jahres dazu gesagt hat.

Bundestag

Aber für mich ein Schwerpunkt ist, dass hier offensichtlich ein Verstoß gegen die Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts vorliegt.

An jeder Stelle, an jeder Ecke in diesem Entwurf werden wichtige Regelungen nicht getroffen, sondern in Rechtsverordnungen delegiert.

Das betrifft die Festlegung von weiteren kritischen Dienstleistungen, die Bestimmung der kritischen Dienstleistungen bei den Sektoren nach § 4 Absatz 1, die Bestimmung von Kategorien von Anlagen und Schwellenwerten.

So geht es nicht.

In der jetzigen Ausgestaltung kann sich das Gesetz auch zu einem Bürokratiemonster entwickeln.

Das sollten sich auch die Unternehmen vor Augen halten.

Wir alle sollten noch ein Interesse daran haben, Bürokratie möglichst abzubauen und nicht noch zusätzlich hier solche Gesetzeswerke zu schaffen.

Sabrina

Also vor einem Jahr war das noch einer der Gründe, warum die Union dieses Gesetz nicht mehr mit verabschieden wollte.

Heute ist es wiederum genau das Richtige, wenn man Alexander Dobrindt oder auch dem CDU-Abgeordneten Henry Schmidt glauben möchte.

Bundestag

Unternehmen kennen am besten ihre Stärken und ihre Schwächen.

Und deswegen wird dieses Kritis-Dach-Gesetz auch entwickelt im Einklang mit der Wirtschaft, in enger Absprache, in einem Zusammenarbeiten, um einen Prozess auch natürlich der wachsenden Aufgaben, auch der wachsenden Pflichten der Unternehmen zu beschreiben.

Der hier eingebrachte Entwurf nimmt klugerweise eben keine Detailregelung vor.

Stattdessen räumt der Expertinnen und Experten sowie den Betreiber der Anlagen die Möglichkeit ein, eigene Vorschläge zu erarbeiten, die von den staatlichen Fachbehörden geprüft werden.

Sabrina

Also nichts dagegen, seine Meinung zu ändern, wenn man nochmal drüber nachgedacht hat.

Aber diesen Sinneswandel finde ich doch erklärungsbedürftig.

Die AG Kritis, das ist eine Experten in den Gruppen aus dem Bereich kritische Infrastrukturen, die schließt sich der neuen Interpretation der Union übrigens nicht an.

In ihrer Stellungnahme bezeichnen sie diese Regelung als staatsgefährdend und grob fahrlässig.

Jan Köstering sprach ja eben auch von einem Bürokratiemonster, das hier entstehen würde.

Das hängt nicht nur damit zusammen, dass so viel in einzelne Rechtsverordnungen von zwölf verschiedenen Ministerien verlagert wird, was auch einfach per se schon nach einer richtig dämlichen Idee klingt, ganz ehrlich.

Ein zweiter Grund ist aber auch, dass, obwohl wir seit drei Jahren über diese Gesetze diskutieren, das CRIT-IS-Dachgesetz und die NIS-2-Umsetzung wohl immer noch nicht richtig aufeinander abgestimmt sind.

Wir haben es hier mit zwei Gesetzen zu tun, die eigentlich dasselbe machen, nur für unterschiedliche Bereiche und teilweise auch dieselben Unternehmen betreffen.

Also beispielsweise bei einem Energieversorger würde die NIST 2 vor allem die IT-Abteilung betreffen und das Krittes-Dachgesetz den ganzen Rest.

Und da haben wir es dann teilweise mit unterschiedlichen Begriffsdefinitionen zu tun.

Die Meldewege sind nicht komplett identisch.

Es gibt da unterschiedliche Fristen, unterschiedliche Zeitpunkte, zu denen eine Meldung gemacht werden muss.

Und bei manchen Vorfällen kann es entweder sein, dass beide Gesetze für diesen Vorfall greifen, ich also dann irgendwie zwei Meldungen machen muss.

Oder weil eben die Begriffe nicht ganz klar sind, kann es auch sein, dass ich gar nicht weiß, nach welchem Gesetz muss ich denn das jetzt eigentlich melden.

Da sollte auf jeden Fall noch mehr Abstimmung passieren.

Da sind sich auch eigentlich alle Fraktionen einig.

Wir hören mal Sebastian Schmidt von der Union.

Bundestag

Bei einem Fortschritt gibt es auch Optimierungspotenzialen.

Wir müssen miteinander sicherstellen, dass die Anforderungen des physischen Schutzes, wie sie das Kritis-Dach-Gesetz vorsieht, eng mit den Vorgaben der Ness-Zwei-Umsetzungs-Richtlinie verzahnt werden.

Ziel muss es sein, einen echten Mehrwert zu schaffen, ohne Doppelbelastung für Betreiber oder überborene Bürokratie.

Und diesen Prozess starten wir heute.

Sabrina

Da können wir wohl noch auf Änderungen in beiden Gesetzen hoffen.

Das scheint mir bisher noch nichts Halbes und nichts Ganzes zu sein.

Das kann man auch ablesen an dem Paragrafen zur Evaluierung, der auch so eine gewisse Ernsthaftigkeit vermissen lässt.

Da heißt es nämlich, dass das Innenministerium dieses Gesetz regelmäßig evaluieren wird, was auch immer regelmäßig heißen soll.

Alle 10.000 Jahre ist auch regelmäßig.

Erstmalig soll die Evaluierung stattfinden ab dem 17.

Oktober 2029.

Auch das ein Job für die nächste Bundesregierung.

Und da möchte ich nochmal aus der Stellungnahme der AG Kritis zitieren, die fand ich sehr amüsant.

Die hat zu diesem Paragrafen empfohlen, die Dringlichkeitsargumentation aus dem Einladungsschreiben zur Verbändeanhörung auch hier anzuwenden und die Evaluation entsprechend früher durchzuführen.

Ich lese da eine subtile Kritik an den kurzen Fristen für die Einreichung der Stellungnahme heraus.

Das Grittes-Sachgesetz und die NIST-2-Umsetzung sind jetzt beide wieder in der Ausschussberatung.

Die NIST-2-Umsetzung steht auch schon für nächste Woche auf der Tagesordnung.

Ich weiß noch nicht, ob ich das sehr optimistisch oder sehr riskant finde, aber wir freuen uns.

Schauen wir mal, was wird.

Bundestag

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 12a.

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes zur Änderung.

Des Kohlendioxid-Speichergesetzes.

Sabrina

Auch dieses Gesetz ist ein alter Bekannter und die Neuauflage eines Gesetzes der Ampelregierung war hier schon mal zu Gast in Folge 38.

Da das aber schon eine Weile her ist und ich jetzt nicht jedes Mal nur auf alte Folgen verweisen möchte, rekapituliere ich noch mal, was es mit dieser CO2-Speicherung auf sich hat.

Die Idee beginnt mit der Feststellung, dass es bestimmte Bereiche gibt, in denen sich CO2-Emissionen nicht oder nur sehr schwer vermeiden lassen.

Ein häufig genanntes Beispiel ist da immer die Zementherstellung.

Da gibt es bisher technisch noch keine Möglichkeit, das ohne CO2-Emissionen hinzubekommen.

Wird zwar daran geforscht, aber gibt es einfach noch nicht.

Gilt auch für einige andere Produktionsprozesse, wobei die Meinung darüber, was unvermeidbar ist, auch so ein bisschen auseinander gehen.

Kommen wir später nochmal zu.

Um aber trotz unvermeidbarer Emissionen die Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können, gibt es nun die Idee, CO2 bei der Produktion einzufangen und im Boden zu verpressen, also unterirdisch einzulagern.

Die Technologie dazu nennt sich kurz CCS, das steht für Carbon Capture and Storage.

GeologInnen zufolge soll sich die Nordsee dafür besonders eignen, weil der Meeresboden da besonders viel Platz bietet.

Aber auch an Land gibt es Regionen, in denen das technisch möglich wäre.

Die Idee ist auch nicht neu, die ist so vor 15 Jahren hier schon mal aufgekommen.

Damals gab es dann aber massive Proteste der Bevölkerung.

Und weil es damals auch schon YouTube gab, findet man da auch eine ganze Menge Videos davon.

Das ist sehr unterhaltsam, sich das aus heutiger Perspektive nochmal anzugucken.

Ich verlinke euch mal ein paar Videos.

Jedenfalls wurde das aufgrund dieser Proteste damals faktisch verboten.

Es gab die Möglichkeit für Forschungseinrichtungen, aber das war auch sehr schwierig.

Aber insgesamt war das Thema CCS in Deutschland erst mal vom Tisch.

Das sollte sich aber in der letzten Legislaturperiode ändern.

Da ist uns dann, wie gesagt, so eine Neuwahl dazwischen gekommen.

Und jetzt haben wir auch hier den zweiten Versuch.

Wirtschaftsministerin Katharina Reiche erläutert uns mal, was genau jetzt geändert werden soll.

Bundestag

Erstens, wir ermöglichen erstmals die großmaßstäbliche Abscheidung und Speicherung und den Transport von Hard-to-Await-Sektoren, wie es so schön heißt.

Zement, Kalk, chemische Industrie, aber als Option auch für Kraftwerke.

Zweitens, wir schaffen einen klaren Rechtsrahmen für die leitungsgebundenen Transport.

Auch das ist wichtig, die Infrastruktur nicht zum Bottleneck werden zu lassen.

CCS-Infrastruktur wird zu einem überragenden öffentlichen Interesse.

Und zugleich schleunigen wir die Planung dafür, damit Projekte schneller umgesetzt werden, wir mehr Effizienz in die Umsetzung jener Projekte bekommen, dass das alles in angemessener Zeit realisiert werden kann.

Und drittens, das Gesetz sieht vor, dass die Speicherung von CO2 auch an Land möglich sein soll.

Hier gibt es eine Opt-in-Regelung für Bundesländer, die sagen, wir stellen uns an die Seite jener Industrien, jener Unternehmen, die das Ganze ausprobieren, etablieren und tatsächlich nutzen wollen.

Hier hoffe ich darauf, dass die regionalen Spielräume auch tatsächlich genutzt werden.

Sabrina

Okay, wir haben also drei große Bereiche in diesem Gesetzentwurf.

Einmal die grundsätzliche Möglichkeit, offshore, also unter der Nordsee, Einlagerungs- oder Injektionsanlagen zu bauen, die dann das CO2 unter dem Meeresboden verpressen.

Wir haben zweitens die Vereinfachung beim Bau eines Leitungsnetzes, eines Pipeline-Netzes, um dann das CO2 von den Industrieanlagen zur Nordsee zu bekommen.

Hier haben wir dann die allseits beliebte Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und auch mal wieder das überragende öffentliche Interesse für den Bau dieser Leitung.

Das kennen wir ja schon aus verschiedenen anderen Zusammenhängen, dass hier dem Bau die höchste Priorität gegeben wird.

Der dritte Bereich beschäftigt sich dann mit der Einlagerung an Land.

Das soll in die Hände der Bundesländer gegeben werden.

Die haben dann die Möglichkeit, per Landesgesetz zu beschließen, dass die Einlagerung in diesem Bundesland ebenfalls möglich sein soll.

Das schreibt der Bund aber explizit nicht vor.

Bei Katharina Reiche klang das jetzt noch alles relativ neutral.

Sie hat auch nicht großartig Unterschiede zu dem Entwurf aus der letzten Legislaturperiode hervorgehoben.

Das klang bei Niklas Kappe von der Union ein bisschen anders.

Bundestag

Wir haben gleichgezogen mit anderen Technologien.

Wir spielen Technologien nicht gegeneinander aus.

Wir haben überragendes öffentliches Interesse für diese Technologie geschaffen, genauso wie für andere Zukunftstechnologien.

Und wir schreiben nicht vor, schwer vermeidbare Emissionen, nicht vermeidbare Emissionen, theoretisch Gaskraftwerke.

Wir sagen, dies ist ein Ermöglichungsgesetz und kein Verbotsgesetz.

Sabrina

Dass der Bau dieser Leitung im überragenden öffentlichen Interesse ist, ist tatsächlich neu.

Im Entwurf der vorherigen Regierung war es nur im öffentlichen Interesse nicht überragend, also Prio 2 statt 1.

Ansonsten versucht Herr Kappe ja, mir hier mal wieder den großen Politikwechsel unter zu jubeln.

Den Wind muss ich ihm aber leider aus den Segeln nehmen, denn so groß sind die Unterschiede zwischen den beiden Versionen gar nicht.

Ich habe jetzt keine vollständige Gegenüberstellung gemacht, aber in den Teilen, die ich mir angeguckt habe, waren die Unterschiede doch eher minimal.

Das ist in der Debatte nicht so richtig rübergekommen und der alte Entwurf scheint ein bisschen in Vergessenheit geraten zu sein.

Wir hören mal Michael Kellner von den Grünen.

Bundestag

Vor dreieinhalb Wochen haben wir hier in der ersten Lesung den Gesetzentwurf zur CO2-Speicherung diskutiert.

Wir haben damals in der Debatte gesagt, die Abscheidung von CO2 an Gaskraftwerken, das ist teuer, das ist Unsinn.

Wir haben danach, der Gesetzentwurf ist dann im Bundesrat diskutiert worden.

Die Mehrheit der Bundesländer hat dann gesagt, die Abscheidung von CO2 an Gaskraftwerken ist teuer und ist Unsinn.

Wir haben dann hier eine Sachverständigenanhörung hier im Deutschen Bundestag im Ausschuss für Wirtschaft und Energie gemacht.

Und die Mehrheit der Sachverständigen hat gesagt, die CO2-Abscheidung an Gaskraftwerken ist teuer und Unsinn.

Sabrina

Okay, fairerweise, Herr Kellner ist erst seit diesem Jahr neu dabei.

Vielleicht hat er es einfach nicht mitbekommen.

Aber das mit den Gaskraftwerken stand im vorherigen Entwurf aus dem Hause Robert Habeck auch schon drin.

Oder besser gesagt, in beiden Versionen steht nicht drin, dass es für Gaskraftwerke möglich ist.

Es ist vielmehr so, das Einzige, was explizit ausgeschlossen wird, ist die Einspeisung für Kohlekraftwerke.

Alles andere ist grundsätzlich erlaubt.

Ist also sehr technologieoffen formuliert.

Es wird nur eine einzige Technologie ausgeschlossen.

In beiden Versionen.

Es war dann so ein Ermessensspielraum im Planfeststellungsverfahren, weil dabei darauf geachtet werden sollte, dass diese Leitungen, die da gebaut werden, auch dem Klimaschutz dienen und dazu beitragen, Emissionen dauerhaft zu vermeiden.

Dieser Part steht auch immer noch drin.

Also im Grunde hat sich daran nichts geändert.

Michael Kellner hat aber recht, wenn er sagt, dass auch in der Sachverständigenanhörung sich ungefähr alle gegen CCS für Emissionen aus Gaskraftwerken ausgesprochen haben.

Aus den von Herrn Kellner gelandten Gründen.

Es ist teuer und Unsinn.

Das wiederum ist aber auch genau das Gegenargument, das dann von den RednerInnen der Regierungsfraktion kam.

Die haben sich auch alle der damaligen Argumentation von Robert Habeck angeschlossen und sagen jetzt, ja eben genau, weil es teuer und Unsinn ist, wird es ja keiner machen.

Also ist es auch egal, wenn wir es nicht explizit ausschließen.

Okay.

Ich lasse das mal so stehen.

Macht damit, was ihr wollt.

Ein ganz anderes Argument gegen CCS hatte Jörg Cezanne von der Linksfraktion dabei.

Er hat nämlich nochmal die Grundsatzfrage aufgemacht.

Bitteschön.

Bundestag

Dieses im englischen CCS abgekürzte Verfahren ist genau jene Scheinlösung, die von den internationalen Öl- und Gaskonzernen seit über 20 Jahren propagiert wird, um den weltweiten Ausstieg aus fossiler Energie zu verhindern und zu verzögern.

Wir lehnen das ab.

Sie sagen, CCS werde gebraucht für unvermeidbare Restemissionen.

Die wird es geben.

Dazu zählen sie interessanterweise die Müllverbrennung.

Aber mit jedem Schritt in Kreislaufwirtschaft, wenn wir sie denn ernst meinen, und dem verbesserten Recycling von Rohstoffen wird die Menge des Mülls sinken.

Sabrina

Und Herr Cezanne war wirklich der Einzige in der Debatte, der diese Grundsatzfrage aufgemacht hat.

Brauchen wir CCS wirklich und wenn ja, wofür?

Sind die Emissionen wirklich unvermeidbar oder sind wir nur zu faul zum Forschen?

Auf der anderen Seite, selbst der IPCC, also der Weltklimarat, hat im letzten Sachstandsbericht geschrieben, dass wir aufgrund der Zeitknappheit wohl keine andere Möglichkeit mehr haben, als in bestimmten Bereichen auch CCS einzusetzen, um den Klimawandel noch irgendwie bremsen zu können.

Trotzdem finde ich bemerkenswert, dass sich der Protest, die Ablehnung von CCS, so vollständig nach links verlagert hat.

Ich verweise nochmal auf die Videos von den Protestaktionen von vor 15 Jahren.

Eins davon zeigt den damaligen CDU-Abgeordneten Hans-Georg von der Marwitz bei einem Protest in Brandenburg irgendwo im Oderbruch.

Und seine Argumentation war absolut keine linke oder grüne Argumentation, sondern eher aus dem Gedanken der Heimatliebe heraus.

wir wollen hier unsere Heimat erhalten, unsere Kulturlandschaft erhalten und so weiter.

Also aus einer sehr, sehr konservativen Perspektive heraus.

Die hatten einen Traktorkorso damals bei der Demo, was auch erklärt, warum das so erfolgreich war.

Aber dieser Ansatz, diese Heimatschutz-Argumentation ist vollständig verschwunden.

Das fand ich sehr, sehr spannend.

Es bleibt natürlich abzuwarten, wie sich das jetzt in den Bundesländern entwickelt, wenn es da die Möglichkeit gibt, CCS auf Landesebene zu erlauben.

Vielleicht flammt der Protest dann nochmal auf und dann verfolgen wir das natürlich in der Landtagsreview.

Für die Nordsee ist das nun aber beschlossen.

Das Gesetz wurde verabschiedet und zwar mit den Stimmen von Union und SPD.

Alle anderen Fraktionen stimmten dagegen.

Bundestag

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5, zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen.

Sabrina

Schon am Mittwoch wurde über eine Änderung des Sprengstoffgesetzes abgestimmt.

Auch das kein neuer Kandidat hier in der Parlamentsrevue.

Ich fick hier heute echt nur alte Folgen zusammen, ist ein reines Best-of.

Über dieses Gesetz haben wir hier schon mal in der Parlamentspreview im August letzten Jahres gesprochen.

Da bin ich in so ein kleines Rabbit Hole gefallen, was die Sprengung von Geldautomaten angeht.

Ich will das jetzt hier nicht komplett wiederholen, war eine längere Geschichte, aber die Kurzfassung ist, die Sprengung von Geldautomaten hat in den letzten Jahren sehr stark zugenommen.

So stark, dass sich das Innenministerium dazu berufen gefühlt hat, jetzt nun endlich mal was dagegen zu unternehmen.

Die lange Geschichte ist ein bisschen komplizierter als das, aber wir nehmen die erstmal so.

Marc-Henrichmann von der Union gibt uns noch ein paar Hintergründe und fasst zusammen, was da jetzt beschlossen wurde.

Bundestag

Bislang haben Täter die Situation in Deutschland ausgenutzt.

In den Niederlanden, die schon deutlich weiter waren als wir bei Maßnahmen gegen solche Täter, führte es zu einem Verdrängungswettbewerb.

Kriminelle fuhren über die Grenze, sprengten die Automaten, waren wieder weg.

Und deswegen ist es gut, an den 308 Strafgesetzbuch, an das Sprengstoffgesetz, an die Ausgangsstoffgesetze anzufassen und anzupacken.

Wir schließen Strafbarkeitsbericht.

Im Strafgesetzbuch, im Strengstossrecht und wir gehen an die organisierte Bandenkriminalität, gerade beim Thema Banden und gewerbsmäßige Taten.

Und wir geben auch, und das ist wichtig, den Ermittlungsbehörden die notwendigen Werkzeuge an die Hand.

Immer mehr dieser kriminellen Banden verabreden sich über digitale Telekommunikationsmittel und so ist es nur richtig und auch dringend geboten, wie andere das in Europa schon längst getan haben.

Diese Taten in den Katalog für die entsprechenden Telekommunikationsüberwachungsinstrumente aufzunehmen.

Sabrina

Worin die Niederlande übrigens weiter waren als wir, weswegen diese ganzen Banden dann hierher gekommen sind, war gar nicht so sehr das Strafrecht oder gesetzliche Regelung, sondern die Banken haben einfach ihre Geldautomaten besser geschützt.

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, indem man die baulich besser schützt, dass die nicht mehr von draußen zugänglich sind, sondern in dem Vorraum.

Man kann die Geldkassette mit Farbpatronen ausstatten, die dann bei Gewalteinwirkung explodieren und das Geld unbrauchbar machen.

Verschiedene technische Maßnahmen, die man da ergreifen kann.

Das ist in den Niederlanden auch sehr stark passiert, was dann tatsächlich zu dieser Verdrängung geführt hat.

Diese technische Aufrüstung ist dann auch hier passiert, weswegen der Gesetzentwurf auch ein bisschen spät dran ist.

Es gab im November 2022 einen runden Tisch Geldautomaten-Sprengung, bei dem sich das Innenministerium mit dem BKA, der Versicherungswirtschaft und den Banken zusammengesetzt hat, um gemeinsam auszuarbeiten, wie man die Geldautomaten besser schützen kann.

Da ist dann ein Maßnahmenkatalog entstanden, der jetzt über die letzten Jahre umgesetzt wurde und sich eigentlich schon in den letzten Zügen befindet.

Im letzten Fortschrittsbericht hieß es dann auch, ja, das ist auf einem guten Weg und es werden wohl, wie geplant, bis zum Dezember 2025 alle Maßnahmen umgesetzt sein.

Und wir sehen auch schon Erfolge, wie auch Marcel Emmerich von den Grünen berichtet.

Bundestag

Geldautomatenstrengungen sind bereits stark zurückgegangen.

Banken haben ihre Automaten aufgerüstet, Sicherheitsbehörden haben in den letzten Jahren stark ermittelt, hatten viele Ermittlungserfolge, auch gerade durch die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit den Niederlanden.

Kriminelle sind abgeschreckt, wenn ihre Beute nichts mehr wert ist.

Kriminelle sind abgeschreckt, wenn sie schnell gefasst werden.

Sie sind aber nicht abgeschreckt, wenn in Gesetzen, die sie eh nie gelesen haben, irgendwelche Strafen erhöht werden.

Sabrina

Die Zahl der Fälle ist tatsächlich im letzten Jahr um mehr als die Hälfte zurückgegangen und damit auf dem niedrigsten Stand seit 2017.

Das erfahren wir aus dem Bundeslagebild des BKA für 2024, das jetzt im September veröffentlicht wurde.

In den nächsten Jahren ist auch noch mit einem weiteren Rückgang zu rechnen, wenn dann die ganzen Präventionsmaßnahmen Ende dieses Jahres fertig umgesetzt sind.

Also im Grunde könnte man sagen, die Banken haben das Problem schon alleine in den Griff bekommen und es ist eigentlich schon gelöst.

In dem Lagebild können wir nämlich auch lesen, dass die Täter schon so langsam anfangen, von Sprengstoff auf Trendschneider umzusteigen.

Mal gucken, wie sich dieser Trend entwickelt.

War das nicht auch im Louvre jetzt?

Irgendwas war doch da.

Haben die sich nicht bei dem Raub im Louvre neulich auch mit einer Flex irgendwie Zugang verschafft?

Und haben die Wachleute mit einer Flex bedroht?

Ich habe jetzt keine Zeit zu googeln.

Vielleicht sind wir hier einem internationalen Trend auf der Spur.

Anyway.

Man könnte also sagen, das Problem ist längst gelöst.

Warum noch dieses Gesetz?

Das fragt sich auch Katrin Pfei von der Linksfraktion.

Bundestag

Schon heute gilt, wer Geldautomaten sprengt, kann hohe Strafen erwarten.

Aber was macht die Bundesregierung?

Sie greift reflexhaft zu Verschärfungen im Strafrecht.

Sie nutzt die Gelegenheit, die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung nochmals auszuweiten.

Die Zahl der Katalogstraftaten, die heimliche Grundrechtseingriffe ermöglichen, wächst immer weiter.

Die Bundesregierung setzt darauf, Strafbarkeit vorzuverlagern, indem sie die Versuchsstrafbarkeit ausweitet.

Sie will Strafrahmen erhöhen.

Und all das ist Symbolpolitik.

Sabrina

Die Arbeitshypothese, die ich da heraushöre, ist, dass man hier einfach eine Lösung rumliegen hatte, zu der man noch ein Problem gebraucht hat.

Und vor allem das Innenministerium dieses Problem der Geldautomaten-Sprengung jetzt nutzen möchte, um etwas umzusetzen, was sie längst gerne umsetzen wollten.

Und den Katalog für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, also den Staatstrojaner, weiter auszubauen, daran hat das Innenministerium einfach immer ein großes Interesse.

Da geht es um den Paragrafen 100a aus der Strafprozessordnung.

Das ist ein Katalog von Straftaten, für die man den Staatstrojaner, offiziell Quellen-TKÜ, einsetzen darf.

Und dieser Katalog ist eigentlich, seitdem es den gibt, immer weiter gewachsen.

Und wahrscheinlich werden wir auch schon nächste Woche über die nächste Ausweitung sprechen.

Dafür wird einfach jede Gelegenheit genutzt.

Als Arbeitshypothese Nummer zwei könnte man aber auch sagen, dass es einfach sehr clever ist, gerade mit so einem Symbolgesetz zu warten, bis der Erfolg schon absehbar ist.

So kann man sich dann nämlich hinstellen und sagen, hier guck, wir haben dieses Gesetz gemacht, halbes Jahr später war der Erfolg da, haben wir das nicht gut gemacht.

Spaß beiseite, ich will niemandem was unterstellen.

Ich denke aber schon, dass allen Beteiligten klar ist, dass die Lösung nicht zum Problem passt und dass eine Strafrechtsverschärfung und Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse einfach am Kern des Problems vorbeigehen.

Die Frage, warum das trotzdem gemacht wird, müssen wir wohl offen lassen.

Nichtsdestotrotz wurde das Gesetz jetzt verabschiedet.

Dafür stimmten Union, SPD und AfD.

Die Grünen stimmten dagegen, die Linksfraktion hat sich enthalten.

Bundestag

31 sowie Zusatzpunkt 8.

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes.

Sabrina

Am Freitag stand dann noch ein Regeltermin auf der Tagesordnung, die mittlerweile alljährliche Abstimmung über die Finanzierung des Deutschlandtickets.

Aber das könnte jetzt das letzte Mal gewesen sein, zumindest für diese Legislaturperiode.

Das verspricht uns jedenfalls Stefan Stracke von der Union.

Bundestag

Das Deutschland-Ticket ist für die nächsten fünf Jahre gesichert.

Der Bund beteiligt sich bis zum Jahr 2030 jedes Jahr in Höhe von 1,5 Milliarden Euro an der Finanzierung des Tickets.

Der Bund ist damit ein verlässlicher Partner der Länder, die ihrerseits jedes Jahr 1,5 Milliarden Euro zur Finanzierung beisteuern.

Sabrina

Siehste, war doch jetzt gar nicht so schwer.

1,5 Milliarden zahlt der Bund, 1,5 Milliarden zahlen die Länder, grob geschätzt 0,8 Milliarden zahlen die NutzerInnen.

Es geht doch.

Man hätte natürlich auch jede andere Aufteilung nehmen können.

Man hätte zum Beispiel auch sagen können, okay, Bund und Länder machen jeweils 1,7 Milliarden und das Ticket kostet dann nur 29 Euro.

Aber was weiß ich schon.

Wo kommen überhaupt diese 0,8 Milliarden her?

Laut einer Untersuchung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen gab es im ersten Halbjahr 2025 so durchschnittlich 13,4 Millionen NutzerInnen des Deutschland-Tickets.

Das mal 58 Euro, kommen wir auf knapp 780 Millionen, gerundet 0,8 Milliarden.

Ist natürlich nur eine ganz grobe Schätzung und ist auch nicht die ganze Wahrheit.

Wir hören nochmal Stefan Stracke.

Bundestag

Die unseriöse, piemaldicken Daumenspiel der Vergangenheit hört auf und die Preisentwicklung folgt nun einem klaren Mechanismus, Ab 2027 soll der Preis anhand eines Preisindexes fortgeschrieben werden, der sich insbesondere an den Personal, Energiekosten und den allgemeinen Kostensteigerungen orientiert.

Dies ist Aufgabe der Bundesländer, diesen Index festzulegen.

Sabrina

Der letzte Part war hier die wichtige.

Das ist Aufgabe der Länder.

Wie genau diese Indexberechnung und die Erhöhung dann funktionieren, können wir im Gesetzentwurf nicht nachlesen, auch nicht in der Beschlussempfehlung.

Das ist Teil eines Beschlusses der Verkehrsministerkonferenz.

Bei dieser Verkehrsministerkonferenz kommen die ganzen VerkehrsministerInnen der Bundesländer und der Bundesverkehrsminister zusammen und legen eine gemeinsame Linie für Bund und Länder fest.

Gibt's auch für alle anderen Ressorts.

Die VerkehrsministerInnen sind im September zu einer Sondersitzung zur Finanzierung des Deutschlandtickets zusammengekommen.

Die Beschlüsse habe ich euch verlinkt.

Und da lesen wir erstmal, dass zum 1.

Januar 2026 der Preis auf 63 Euro pro Monat angehoben werden soll.

Im Laufe des Jahres soll dann ein Preissteigerungsindex entwickelt werden, nachdem dann eine regelmäßige Preissteigerung berechnet werden soll.

Die wiederum soll dann ab 2027 greifen und nach drei Jahren evaluiert werden.

Der Anteil aus Steuermitteln bleibt also für die nächsten Jahre fix bei drei Milliarden, während der Preis pro Ticket sich in den nächsten Jahren wohl immer weiter erhöhen wird.

Wie genau, weiß man natürlich noch nicht, weil der Index ja noch nicht feststeht.

Aber Viktoria Brossard von den Grünen hat da mal so ein bisschen spekuliert.

Bundestag

Was Sie uns hier präsentieren, hat nichts mit Ihren Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu tun.

Wenn Sie den Zuschuss des Bundes bis 2030 fixieren, bedeutet das, der Preis des Tickets muss jedes Jahr immer weiter steigen.

Nächstes Jahr springen wir schon auf 63 Euro.

Bis 2030 gehen Schätzungen von 74 bis 80 Euro pro Monat aus.

Das hat doch nichts mit sozialverträglich zu tun.

Das ist kein Anreiz mehr, um auf den ÖPNV umzusteigen.

Das ist eher eine sanfte Sterbehilfe für das Deutschlandticket.

Sabrina

Frau Brosser bezieht sich hier auf den Koalitionsvertrag, in dem die Rede davon ist, dass das Deutschland-Ticket weitergeführt werden soll und der Anteil der Nutzerfinanzierung ab 2029 schrittweise und sozialverträglich erhöht werden soll.

Und da haben wir in einem Satz direkt zwei Fragezeichen.

Aus 29 ist dann 26 geworden und sozialverträglich ist bei 63 Euro aufwärts auch eher fragwürdig.

Ob sich dann auch die Gesamtsumme der Einnahmen erhöhen wird, ist noch fragwürdiger, denn natürlich müssen wir abwarten, bei wie vielen Menschen dann so die Grenze erreicht ist, bei der sie sagen, okay, das kann ich mir jetzt nicht mehr leisten oder das rechnet sich für mich einfach nicht mehr.

Schon jetzt ist in vielen Städten das lokale Abo-Ticket eigentlich viel günstiger und das Deutschland-Ticket rechnet sich nur, wenn man regelmäßig über mehrere Zonen pendeln muss oder halt sich regelmäßig außerhalb der eigenen Stadt aufhält.

Die eben schon erwähnte Studie des VDV hat auch gezeigt, dass auch die letzte Preissteigerung auch auf 58 Euro schon zu einem Rückgang in der Nutzung geführt hat.

Deshalb ist da dieser Begriff der Sterbehilfe, den Frau Brossard hier benutzt hat, vielleicht auch gar nicht so weit hergeholt.

Je nachdem, wie jetzt dieser Preisberechnungsindex festgelegt wird, könnte das tatsächlich dazu führen, dass das Deutschland-Ticket in ein paar Jahren so teuer wird, dass es jedes Jahr weniger genutzt wird und dann so langsam vor sich hin stirbt, bis es dann irgendwann heißt, ja, das nutzt ja keiner mehr, können wir ja auch wieder einstampfen.

Sehe ich tatsächlich auch eine Gefahr.

Deswegen finde ich es auch nicht hilfreich, dass in dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz festgelegt ist, dass bei der Entwicklung dieses Index zwar die Branche, also die Verkehrsunternehmen, angehört werden sollen, aber niemand aus der Fahrgastperspektive oder sagen wir von Sozialverbänden.

Finde ich sehr schade.

Die Finanzierung des Deutschland-Tickets ist übrigens das Einzige, was auf der Konferenz tatsächlich beschlossen wurde.

Das kam in der Debatte manchmal anders rüber.

Wir hören mal Isabel Kadematuri von der SPD.

Bundestag

Und da wir als Bund mit 1,5 Milliarden einen erheblichen Beitrag leisten dafür, dass es dieses Ticket zu diesem Preis geben wird, haben wir uns auch erlaubt, trotz der Verwaltungshoheit der Länder ein paar Vorschläge noch zu formulieren, wie wir glauben, dass das Deutschland-Ticket weiterentwickelt werden könnte.

Wir setzen natürlich große Hoffnung, dass mit dieser neu gewonnenen Sicherheit das Thema Job-Ticket jetzt nochmal deutlich an Fahrt gewinnt und mehr Unternehmen dieses attraktive Angebot ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterbreiten können.

Wir würden gerne sehen, dass das Studieticket weitergeführt wird.

Studierende verlassen sich darauf, dass sie dieses Angebot nutzen können und dass es in Zukunft auch Auszubildenden zur Verfügung gestellt wird.

Es wäre, glaube ich, ganz im Sinne dieses einheitlichen, bundesweit gültigen Tickets auch die weiteren Regelungen, die damit zusammenhängen, zu vereinheitlichen und beispielsweise einheitliche Mitnahmeregelungen für Familien zu formulieren.

Das klar ist, in jedem Bundesland ist ein Kind ein Kind, wenn es zum Beispiel jünger als 14 Jahre alt ist.

Und es gibt auch vielleicht eine Möglichkeit, am Wochenende die Kinder kostenlos mitzunehmen.

Sabrina

Man beachte hier den Konjunktiv und vor allem das Schlüsselwort Vorschläge.

Das ist die Wunschliste der Regierungspartei SPD auf Bundesebene.

Die Länder haben sich in keiner Weise dazu verpflichtet, das auch tatsächlich umzusetzen oder auch nur darüber zu sprechen.

Also was die Zukunft und Ausgestaltung des Deutschland-Tickets angeht, ist immer noch sehr viel Hoffnung im Spiel.

Aber es gibt noch welche.

Das ist doch eine gute Nachricht.

Die Änderung wurde jetzt verabschiedet mit den Stimmen von Union und SPD.

AfD und Linke stimmten dagegen.

Die Grünen haben sich enthalten.

Und damit schließe ich die Themenliste, denn wir kommen zu den weiteren Gesetzen, über die in dieser Woche abgestimmt wurde, die ich mir aber nicht genauer angeguckt habe.

Und wie immer, der Herbst ist da, die Liste wird länger.

Macht's euch bequem, das wird einen Moment dauern.

Wir starten mit zwei Gesetzen, bei denen ich mich kurz fassen kann, denn über die habe ich schon mal gesprochen.

Das wäre einmal das Pflegekompetenzgesetz, das jetzt mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet wurde.

Die AfD stimmte dagegen, Grüne und Linke haben sich enthalten.

Der Ausschuss hat noch eine ganze Menge Änderungen angefügt, die ich aber, ähnlich wie das restliche Gesetz, nicht besonders gut beurteilen kann.

Ich bin aber einigermaßen sicher, dass es keine Trojaner sind.

Über das nächste Gesetz haben wir jetzt auch wirklich sehr häufig gesprochen, nämlich die Abschaffung der Gasspeicherumlage.

Auch die ist nun verabschiedet, ebenfalls mit Stimmen von Union und SPD.

Hier haben die Grünen und die AfD dagegen gestimmt.

Die Linke hat sich enthalten.

Hier wurde am Gesetz selbst nicht so viel geändert.

Aber ein Trojaner hat noch reingepasst.

Eigentlich sogar zwei.

Der Ausschuss hat hier zum einen noch eine Neuregelung von Aufgaben für Bundesnetzagentur und BSI angehängt, die sich aus EU-Vorschriften für Cybersicherheitsaspekte grenzüberschreitender Stromflüsse ergeben.

Auch schon wieder so ein Fass, von dem ich nur vorne das Schild vorlesen kann.

Ich weiß nicht, worum es da geht.

An diesen zugrunde liegenden EU-Vorschriften haben sich aber Dinge geändert, die hiermit übernommen wurden.

Den zweiten Punkt kann ich ein bisschen besser erklären.

Da geht es um das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz.

Das regelt die Abwicklung der Kohlekraftwerke und auch die Stilllegung von Braunkohleanlagen in der Lausitz.

Da gibt es eine Entschädigungsregelung für die Lausitz Energiekraftwerk AG.

Da hat es auch auf EU-Ebene eine Prüfung gegeben, ob das EU-beihilferechtlich konform ist.

Und da müssen jetzt ebenfalls ein paar Sachen angepasst werden, um das konform zu machen.

An der Höhe der Entschädigung selbst ändert sich aber nichts, die bleibt bei maximal 1,75 Milliarden Euro.

Das ist mehr als ein Jahr Deutschland-Ticket für den Bund.

Ich sag's nur.

Machen wir weiter mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz.

Das sollte eigentlich schon im Oktober verabschiedet werden, aber der Ausschuss war irgendwie noch nicht so weit.

Laut der Bundesregierung sollen hiermit gleich mehrere Probleme gelöst werden.

Zum einen soll ein Vertragsverletzungsverfahren der EU verhindert werden, da Deutschland dummerweise die Sammelquote an Elektro-Altgeräten nicht erfüllt.

Es ist nicht gelungen, alte Elektrogeräte auf dem Recyclingweg einzusammeln und ordentlich zu entsorgen.

Mehr als 60 Prozent werden auf irgendwelchen anderen Wegen entsorgt, auf denen das nicht passieren sollte.

Dagegen soll jetzt was getan werden.

Außerdem soll Brandrisiken durch fest verbaute Lithium-Batterien entgegengewirkt werden.

Und es soll ein besseres Entsorgungssystem für elektronische Einwegzigaretten etabliert werden.

Können wir diese Scheißdinger bitte einfach komplett verbieten?

Also vapen, meinetwegen, macht doch alle, was ihr wollt, aber doch nicht mit so Einwegdingern.

Und jedes Mal schmeißt ihr dann so ein komplettes Elektrogerät mit Akku und allem weg.

Was soll denn das?

Anyway, diese ganzen Probleme sollen hier jedenfalls angegangen werden.

Gesetz wurde mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet.

Die übrigen Fraktionen stimmten dagegen.

Unser nächster Kandidat ist eine Anpassung des sechsten Sozialgesetzbuchs und anderer Gesetze.

Das ist ein sehr umfangreiches Gesetz, das aber nicht wirklich große Vorhaben umsetzt, sondern sehr viele kleine.

Ich habe kurz in die Debatte reingehört und einer der Unionsabgeordneten bezeichnete das als Wartungsarbeiten am Sozialgesetzbuch.

Es geht sehr viel um Digitalisierung, es geht um die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, die Einführung eines Fallmanagements für Versicherte mit komplexem Unterstützungsbedarf, aber auch die rechtliche Grundlage für den Einsatz von künstlicher Intelligenz.

Den Part hätte ich mir gern noch angeguckt, aber erstens Sozialgesetzbuch und zweitens hat einfach die Zeit nicht mehr gereicht.

Einer der wenigen Punkte aus diesem Gesetz, die mir vorher auch in den Medien so über den Weg gelaufen sind, betrifft die Sozialversicherungspflicht für Saisonkräfte in der Landwirtschaft.

Hier ist es bisher möglich, für 70 Tage eine kurzfristige Beschäftigung zu vereinbaren, in der dann keine Sozialversicherungspflicht besteht.

Das wird sehr gerne genutzt für Erntehelferinnen zum Beispiel aus Osteuropa oder so.

Diese Grenze von 70 Tagen wird jetzt auf 90 Tage ausgedehnt.

Das war aber auch der einzige Punkt, der ein bisschen größer in den Medien war.

Der Ausschuss hatte auch hier noch eine ganze Menge geändert.

Manches davon hart an der Grenze zum Trojaner, aber da es eh schon so ein Sammelgesetz von allen möglichen Dingen war, lassen wir das mal durchgehen.

Hier hat die Linksfraktion getrennte Abstimmung beantragt.

Das Gesetz wurde also aufgeteilt und es wurde einzeln über die verschiedenen Teile abgestimmt.

Union und SPD haben immer dafür gestimmt, Grüne und AfD immer dagegen.

Die Linksfraktion hat bei den meisten Themen dagegen gestimmt, außer bei dem Teil über den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Sozialversicherung.

Dem wollten sie gerne zustimmen.

Unter dem Titel Melderahmen für Kryptowerte wurde die Umsetzung der sogenannten DAC8-Richtlinie verabschiedet.

Damit wird eine Meldepflicht für bestimmte Transaktionen mit Kryptowährungen eingeführt und bestimmte andere Meldepflichten im Finanzbereich werden auch auf Kryptowährung ausgedehnt.

Hier haben nahezu alle Fraktionen zugestimmt, nur die AfD stimmte dagegen.

Das nächste Gesetz sollte ursprünglich nur die Freizone Cuxhaven aufheben.

Was ist eine Freizone, fragt ihr?

Eine Freizone ist ein gesonderter Bereich, typischerweise in Häfen, der auch abgezäunt ist und klar abgetrennt ist vom restlichen Hafengebiet.

Und in diesem Gebiet gelten besondere Zoll- und Steuervorschriften.

Da ist es dann möglich, Waren anzuliefern, ohne dass sofort Zölle und Einfußsteuern fällig werden.

Man kann da also Waren zwischenlagern oder weiterverarbeiten und dann entweder...

Restliche Cuxhaven und damit in die restliche EU einführen oder halt wieder ausführen, weiter verschiffen in ein anderes Land und dann muss man gar keine Einführzölle zahlen.

Von diesen Freizonen gibt es nicht mehr so wahnsinnig viele.

Cuxhaven war eine von zweien.

Das scheint ein Auslaufmodell zu sein.

Aktuell gibt es außer in Cuxhaven noch eine Freizone in Bremerhaven.

Die soll wohl auch bestehen bleiben, aber die Freizone in Cuxhaven wird laut dem Betreiber nicht mehr benötigt, ist viel zu aufwendig, kann weg.

Daher hat die Niedersachsen Imports GmbH die Aufhebung beantragt und dieses Gesetz soll das jetzt umsetzen.

Das war der ursprüngliche Anlass des Gesetzes.

Sehr aufmerksame HörerInnen wissen jetzt schon, dass da noch was kommt.

Denn das Finanzministerium hat hier noch ein Trojaner-Abministerium dran gehängt.

Der kommt also diesmal nicht vom Ausschuss, sondern das ist schon so reingekommen.

Und dieses Anhängsel ist die Wiedereinführung der Agrardieselsubvention.

Die ist erst im Sommer letzten Jahres abgeschafft worden oder hätte jetzt abgeschafft werden sollen, So vollständig in Kraft getreten ist das jetzt gar nicht.

Die vollständige Abschaffung war für 2028 geplant.

Fällt jetzt aus, ab Januar gilt wieder die alte Subvention in Form einer Erstattung von 214 Euro und ein paar zerhackte pro 1000 Liter Diesel für Agrarmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft.

Für Details verweise ich auf Folge 36, da habe ich über die Abschaffung gesprochen.

So, die gute Nachricht ist, den größten Teil haben wir geschafft, ist nicht mehr weit.

Das nächste Gesetz ist eine Änderung des Agrarstatistikgesetzes.

Das musste auch mal wieder an geänderte EU-Vorgaben angepasst werden.

Hier haben Union, SPD und AfD dafür gestimmt.

Die Linksfraktion stimmte dagegen.

Die Grünen haben sich enthalten.

Von unserem letzten richtigen Gesetz kann ich euch ehrlich gesagt nur den Titel vorlesen.

Es geht um das Gesetz zur Anpassung an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2.1.

Ja, das wurde ohne Debatte einstimmig angenommen und ich habe ab so fucking Ludwig keine Ahnung, worum es da geht.

Es hat irgendwas mit EU-weiter Wirtschaftsstatistik zu tun.

Ich bin raus.

Kommen wir lieber zum Bereich Internationales und zu den Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften.

Diese wurden nämlich im Juni 2024 von der 77.

Weltgesundheitsversammlung angepasst.

Die trifft sich offenbar regelmäßig und legte Gesundheitsvorschriften fest.

In den letzten Jahren gab es dadurch so Dinge wie SARS, Ebola-Epidemien und natürlich die Covid-19-Pandemie einen gewissen Änderungsbedarf, der jetzt in die Vorschriften aufgenommen wurde.

Und das wurde jetzt auch in die deutsche Gesetzgebung übernommen.

Ratifiziert wurde dann noch das Übereinkommen Nummer 155 der Internationalen Arbeitsorganisation zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt.

Die ILO, also International Labour Organization, legt Mindeststandards für Arbeitsbedingungen auf internationaler Ebene fest.

2022 ist dieses Übereinkommen als neue Kernarbeitsnorm mit aufgenommen worden in den restlichen Katalog von Kernarbeitsnormen und das wurde jetzt auch vom Bundestag ratifiziert.

Ändern wird sich dadurch wahrscheinlich nicht besonders viel, weil die deutsche Gesetzgebung diesen Standard ohnehin schon größtenteils erfüllt.

Hier haben wieder die meisten Fraktionen zugestimmt, nur die AfD stimmte dagegen.

Und zu guter Letzt wurde auch noch ein Vertrag mit Indien ratifiziert.

Da geht es um die Rechtshilfe in Strafsachen.

Ich glaube, der Titel spricht einigermaßen für sich.

Zugestimmt haben hier auch nahezu alle Fraktionen, nur die Linke stimmte dagegen.

Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Bekämpfung von überhöhten Mieten, das sogenannte Mietwuchergesetz.

Und ich weiß, das war jetzt schon sehr viel, aber eine Sache muss ich euch noch erzählen.

Auch in diesem Jahr hat Griechenland wieder beantragt, einen Teil der Kredite aus der Euro-Krise vorzeitig zurückzuzahlen.

Haben sie letztes Jahr im November auch schon gemacht und das tun sie tatsächlich regelmäßig und machen damit gute Fortschritte.

Ich finde, das sollte nicht untergehen und das ist doch eine schöne Nachricht zum Abschluss dieser Rubrik.

Was war sonst noch?

Dann bleiben nur noch die Gesetze, die in erster Lesung in die Ausschüsse überwiesen wurden.

das wären das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz.

Eine Änderung des Produktsicherheitsgesetzes, das Standortfördergesetz, eine Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes, eine Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, die Umsetzung der Richtlinie zu Mindestanforderungen an Eigenmitteln, die zweite Änderung des Europolgesetzes, das Gesetz zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten, das Gesetz zur Vollstreckung von Fahrverboten bei Inhabern ausländischer EU-Führerscheine und die Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU.

Drei weitere Abstimmungen waren ursprünglich noch geplant, haben es dann aber doch nicht auf die Tagesordnung geschafft.

Das waren die Umsetzung der RET-3-Richtlinie, das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich und eine Änderung des Tierarzneimittels- und des Apothekengesetzes.

Letzteres steht jetzt für nächste Woche auf der Tagesordnung.

Die anderen beiden lassen noch auf sich warten.

Ich muss ja mal sagen, das mit den Immunitätsaufhebungen wird zunehmend unübersichtlich.

Kurze Erklärung dazu.

Wenn die Immunität eines oder einer Abgeordneten aufgehoben wird, geht es ja üblicherweise um irgendeine Art von Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren.

In solchen Fällen gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Daher hält sich der Bundestag auch immer sehr bedeckt mit Details.

Sehr bedeckt.

Diese Abstimmungen darüber stehen dann nicht vorab auf der Tagesordnung, sondern immer erst hinterher.

Manchmal stehen sie auch gar nicht auf der Tagesordnung, sondern das wird dann so in einen anderen Tagesordnungspunkt mit hineingeschoben.

Und es wird dann auch im Plenum nicht erklärt oder erläutert, um wen es geht oder worum es geht.

Das klingt dann so.

Bundestag

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eben hat der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung beraten.

Deshalb kamen auch einige Kolleginnen und Kollegen etwas verspätet rein, das zur Erläuterung.

Und dieser Ausschuss stellt ein Ersuchen zu einem Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse, dass wir die Tagesordnung erweitern.

Also das wird jetzt gleich als Zusatzpunkt 11 zur Beratung aufgerufen.

Ihnen sind die Vorlagen verteilt worden.

Und nun rufe ich auf den soeben aufgesetzten Zusatzpunkt 11.

Eine Aussprache findet nicht statt.

Es geht um die Beratung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf Drucksache 192588 zu dem Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse.

Der Ausschuss empfiehlt, die Genehmigung zu erteilen.

Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung?

Wer stimmt dagegen?

Wer enthält sich?

Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der CDU, CSU, Bündnis 90 Die Grünen, SPD und Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen worden.

Wir fahren fort in unserer Diskussion.

Sabrina

Das passiert also wirklich so mittendrin während der laufenden Debatte.

Und da ich mir ja nicht alle Debatten angucke, kriege ich das oft erst mit, wenn dann die offizielle Drucksache veröffentlicht wird, also meistens erst am nächsten Tag.

Diesmal hatte ich aber Glück, habe mir am Donnerstag nichtsahnend die Debatte zum Krittes-Dach-Gesetz angehört und war dann ausnahmsweise mal live dabei.

Problem war dann nur, es sind halt gerade drei verschiedene Fälle im Gange, von denen ich weiß, die besagte Drucksache war noch nicht veröffentlicht.

Und so saß ich da und habe mich gefragt, um wen geht es denn jetzt eigentlich?

Eins, zwei oder drei?

Stellt sich raus, es waren vier und fünf, die ich überhaupt nicht auf dem Zettel hatte.

In dem einen Fall ging es um Raimund Scheirich und den Vollzug eines Durchsuchungsbeschlusses.

Der wurde dann auch direkt im Anschluss vollzogen.

Also sofort nach der Abstimmung wurde das Büro seiner Stadtratsfraktion in Augsburg durchsucht.

Das berichten sowohl Augsburger Allgemeine als auch der Spiegel.

Die Augsburger Allgemeine hat vermutet, dass es da um eine Geschichte mit einem, wie sie schreiben, fragwürdigen Umgang mit Fraktionsgeldern gehen könnte.

Offiziell bestätigt wurde das aber nicht.

Der andere Vorgang betrifft Arne Raue.

Hier geht es um die Durchführung eines Disziplinarverfahrens.

Die Berliner Zeitung zitiert ein TikTok-Video von ihm selbst, in dem er sich dazu äußert und behauptet, es würde da um einen Rechtsstreit mit der evangelischen Kirche gehen und das nun die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermitteln würde.

Was mir aber ein bisschen komisch vorkommt, weil, also korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, aber ich wüsste eigentlich nicht, was die Staatsanwaltschaft mit einem Disziplinarverfahren zu tun haben sollte.

So ein Disziplinarverfahren ist ja so eine beamtenrechtliche Geschichte, das wird dann von der zuständigen Behörde durchgeführt, nicht von der Staatsanwaltschaft.

Und er hat als Diplomverwaltungswirt in Brandenburg beim Landesrechnungshof, beim Innenministerium und bei der Landespolizei gearbeitet.

Möglicherweise hat das also eher was damit zu tun.

Und diese Kirchengeschichte ist einfach nur das übliche Opfermärchen, was man dann immer hört.

Hatte ich eigentlich erwähnt, dass Sie beide bei der AfD sind?

Und die habe ich vergessen.

Naja, egal, habt ihr euch wahrscheinlich eh schon gedacht.

Damit nähert sich die AfD dann auch mit großen Schritten einem Durchschnitt von einer Aufhebung pro Sitzungswoche.

Das haben sie sich ja offensichtlich zum Ziel gesetzt.

Und es ist in greifbarer Nähe.

Wir sind jetzt bei neun Immunitätsaufhebungen in Woche 12.

Weit auf dem zweiten und letzten Platz abgeschlagen ist die Linksfraktion mit einer Immunitätsaufhebung.

Möglicherweise wird dieser Wettbewerb aber noch in absehbarer Zeit ein bisschen interessanter.

Bleibt dran.

Für heute soll es das aber gewesen sein.

Wir kommen zum Ausblick auf die nächste Sitzungswoche.

Die ist schon nächste Woche, startet ab dem 12.

November und auch da haben wir, typisch für den Jahresendsport, wieder eine sehr volle Tagesordnung.

Es geht unter anderem um das Aktivrentengesetz, eine Anpassung der Krankenhausreform und wir sprechen über die Hightech-Agenda.

Ja, ich glaube, die muss ich mir auch mal angucken.

Außerdem soll noch über die NIS-2-Umsetzung die Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung und zwei Bundeswehreinsätze abgestimmt werden.

Also spannende Dinge passieren im Plenum.

Und darauf möchte ich auch noch hinweisen, am Montag finden auch noch mehrere interessante Anhörungen statt, nämlich zum Wehrdienstgesetz, zum Rentenniveau und zum MAD-Gesetz.

Alle drei werden live gestreamt auf bundestag.de, wobei Rentenniveau und MAD, glaube ich, gleichzeitig stattfinden.

Aber hinterher sind sie auf jeden Fall auch in der Mediathek verfügbar.

Wir hören uns also auf jeden Fall schon nächste Woche wieder und bis dahin wünsche ich euch eine gute Zeit.

Wenn es euch gefallen hat, dann erzählt das doch gerne weiter.

Lasst mir vielleicht eine nette Bewertung da auf einem Podcast Bewertungsmöglichkeit.

Oder wenn es euch möglich ist, diesen Podcast auch finanziell zu unterstützen, dann schaut doch mal unter parlamentsrevue.de slash support oder in die Shownotes.

Da stehen alle Unterstützungsmöglichkeiten.

Ganz, ganz lieben Dank und liebe Grüße an alle, die das schon tun.

Dank euch allen fürs Zuhören.

Macht's gut, bis bald und sehto.

Bundestag

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung angelangt.

Ich danke allen, die uns ihre Aufmerksamkeit geschenkt haben.

Ich danke allen voran den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung, ohne deren Arbeit die Tagungen hier nicht möglich gewesen wären.

Ich wünsche Ihnen eine schnelle, gute Erholung und dass wir uns nächste Woche wiedersehen.

Denken Sie immer daran, wie ein großer Philosoph aus Frankfurt immer sagte, wer differenziert, ist in der Regel nicht wütend.

Ein anderer großer Frankfurter Philosoph sagt immer, Lebe geht weiter.

Und deshalb berufe ich die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages 1 auf Mittwoch, den 12.

November 2025, 15.30 Uhr.

Die Sitzung ist geschlossen.

Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass die AfD verboten werden muss.

Danke.

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