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Wie eine demente Frau Opfer ihres Pflegers wurde

Episode Transcript

Hier war es aber so, dass Daniel ausführlich ausgesagt hat und die Tat aus seiner Sicht geschildert hat und dabei hat er aber auch für sich belastende Umstände geäußert, zu denen er auf gar keinen Fall verpflichtet gewesen ist.

Aber er hat hier zum Beispiel geschildert, dass er den Schmerz von Frau Stein deutlich in ihrem Gesicht erkannt hat, was schlussendlich auch dazu führte, dass wir überhaupt den Vergewaltigungsvorwurf annehmen konnten, weil der ja gerade vorsetzt, gegen den erkennbaren Willen der Person zu handeln.

Hinreichend verdächtig.

Der True Crime Podcast der Rheinischen Post und der Staatsanwaltschaft Duisburg.

Hallo, zurück bei Hinreichend verdächtig.

Mein Name ist Lilly Stegner.

In diesem Podcast gehen wir nicht nur echten Kriminalfällen auf den Grund, sondern wir tauchen richtig tief ein.

Wir beleuchten die Ermittlungen, die zu der Anklage geführt haben und wir untersuchen, was die Gesetzestexte dazu sagen.

Das machen wir hier immer mit zwei Gästen, einmal jemand aus der Staatsanwaltschaft Duisburg und einmal jemand aus unserer Lokalredaktion in Duisburg.

Die Fälle, die wir hier betrachten, die sind immer abgeschlossen und damit rechtskräftig entschieden.

Wir analysieren dann gemeinsam, wie der Fall nicht nur in der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde, sondern auch, wie die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsbehörden erarbeitet haben und so die Anklage formuliert haben.

Und ganz nebenbei kriegen wir so auch die Chance, juristische Fachbegriffe zu diskutieren, die man vielleicht öfter mal irgendwo hört, aber nicht immer so 100 Prozent versteht.

Wie zum Beispiel eben auch den Begriff hinreichend verdächtig.

Dass wir das Ganze hier machen können, ist auch dank Synlab der Fall.

Synlab Leverkusen ist Teil eines europaweiten Labornetzwerkes und Sponsor dieser Folge.

Heute hier zu Gast ist Gina Seemann, sie ist Staatsanwältin hier in Duisburg und Leonie Miss, Redakteurin in unserer Lokalredaktion.

Heute besprechen wir mal wieder ein besonders sensibles Thema.

Es geht um sexualisierte Gewalt und um Missbrauch.

Wenn euch das emotional belastet, dann hört die Folge lieber nicht alleine an oder im Zweifel eben gar nicht.

Starten wir aber wie immer erstmal mit der Beschreibung des Falls.

Music.

Der Fall, über den wir heute sprechen, der ereignete sich im Februar 2023.

Clara Stein, so nennen wir das Opfer hier in diesem Fall, war dement.

Sie war Bewohnerin eines Duisburger Pflegeheimes und von ihrer Krankheit schon schwer gezeichnet.

Frau Stein war kaum mehr in der Lage, sich auszudrücken oder zu kommunizieren.

Soweit war ihre Krankheit schon fortgeschritten.

Sie war auf Hilfe des Pflegepersonals angewiesen, bei der körperlichen Pflege, beim Duschen, bei so ziemlich allem.

Das wusste auch Daniel.

Daniel war Azubi in diesem Seniorenheim, in dem Frau Stein untergebracht war.

Der 22-Jährige kümmerte sich um die Bewohnerin, wie um etwa elf weitere Bewohner auf der Etage, die zu seinem Aufgabenbereich gehörten.

Er wusste um den Gesundheitszustand von Frau Stein.

Er kannte sie.

Sie lebte schon länger in dem Seniorenheim.

Am Mittag des 13.

Februar jedoch, als er gerade in ihrem Zimmer war, um ihre Inkontinenzeinlage zu wechseln, musste Daniel ein schrecklicher Gedanke gekommen sein.

Er entkleidete zuerst Frau Stein, dann sich selbst und begann, sie zu vergewaltigen.

Frau Stein war weder in der Lage, sich zu wehren, noch den Handlungen des Auszubildenden wirklich zu widersprechen.

Doch sie verzog das Gesicht.

Dem Täter war bewusst, dass sie das nicht wollte und dass sie unter Schmerzen litt.

Trotzdem fuhr er fort.

Erst eine Kollegin von Daniel, die nach etwa fünf Minuten den Raum betrat, stoppte die schreckliche Tat so.

Daniel ließ sofort von seinem Opfer ab.

Frau Stein ist mittlerweile verstorben.

Doch in der Zeit nach der Vergewaltigung änderte sich ihr Verhalten.

Sie weinte oft während der körperlichen Pflege und ließ sich nur sehr ungerne berühren.

Gegenüber den Pflegekräften und ihrer Freundin schaffte sie es, ein Wort immer wieder auszusprechen.

Überfall.

Und jetzt eine kurze Pause.

Vielleicht mit etwas Werbung.

Ab wann war der Angeklagte hinreichend verdächtig?

Gina, wie habt ihr von dem Fall erfahren?

Wurdet ihr sofort angerufen, nachdem die Kollegin Daniel erwischt hat?

Oder wann war das zeitlich, dass ihr mit im Boot wart?

Ja, hier war das so, dass wir fast unmittelbar hinzugezogen worden sind.

Zwischen Tatentdeckung und Eintreffen der Polizei lagen hier nur circa eine Stunde, was ja wirklich sehr schnell ist.

Es war so, dass die Kollegin, die Daniel ja unmittelbar erwischt hat, natürlich selbst erstmal erschrocken war und erstmal weitere Kollegen hinzugezogen hat und auch die Heimleitung.

Aber man ist sich dann ziemlich schnell klar geworden, dass hier der Verdacht einer Straftat vorliegt und die Polizei zu rufen ist, sodass das dann auch alles sehr schnell vonstanden gegangen ist.

Ich meine, es gab ja auch wenig Raum für Missverständnisse in diesem Fall.

Wie hat sich Daniel denn verhalten?

Hat er die Tat eingestanden?

Hat er das versucht abzustreiten?

Tatsächlich war es so, dass Daniel von Anfang an eigentlich geständig war.

Er war wohl selbst sehr erschrocken oder wirkte sehr erschrocken über den gesamten Vorfall, die Tat als solches.

Hatte dann solche Sachen gemurmelt, wie das sei das erste Mal gewesen und er wisse auch gar nicht, was in ihn gefahren sei.

Aber mehr hat er dann dazu auch nicht gesagt, hat die Tat aber auch nicht bestritten.

Und das ist aber auch ein Verhalten, das sich so durch das ganze Verfahren gezogen hat.

Daniel war da eigentlich relativ kooperativ und hat die Tat von Anfang an eingestanden.

Was in Daniel vorgegangen sein könnte, darauf gehen wir nachher noch kurz ein.

Aber wie ging es denn Daniels Kollegin, die ihn bei dieser Tat erwischt hat?

Ich stelle mir das auch für sie ziemlich belastend vor, wenn man in so einen Raum einer Patientin reinkommt, vielleicht irgendwas sucht, irgendwas mit dem Azubi absprechen möchte und dann vor so eine Situation gerät.

Ja, ganz genau.

Die Kollegin von Daniel hatte das auch so geschildert, sie seien in den Raum gegangen, um den Schlafanzug von der Frau Stein zu holen, hatte also auch gar keine Veranlassung damit zu rechnen, dass sich außer Frau Stein noch eine weitere Person in dem Raum befunden hat.

Und erst als Daniel dann so ein Geräusch von sich gegeben hat, hat sie sich überhaupt umgedreht und ihn dann auch nackt auf der Bettkante kniend vorgefunden.

So ein Anblick, der schockiert natürlich erstmal, damit rechnet man überhaupt gar nicht.

Sie hat dann auch einfach das Zimmer verlassen und aber sofort eine Kollegin auch informiert.

Die dann nochmal in das Zimmer gehen sollte und schauen sollte.

Aber als sie dann wirklich nur wenige Minuten später das Zimmer betrat, waren dann beide auch schon wieder angezogen und die Situation als solche dann erstmal beendet.

Ich glaube, da kann sich keiner reinversetzen, was einem da durch den Kopf schießt.

Man hofft vielleicht selber noch auf ein Missverständnis.

Wahrscheinlich kann man das gar nicht für sich erstmal klar machen, was man da so gerade gesehen hat und muss die Bilder erstmal für sich sortieren.

Weißt du denn, welche Auswirkungen die Tat dann auch direkt in dem Moment, Du hast ja gesagt, ihr wart nur eine Stunde später selber schon am Tatort.

Das muss ja für die ganze Station, für das ganze Heim, für Kolleginnen, Kollegen, für Bewohner, Heimleitung, das muss ja einen riesen Aufruhr gegeben haben.

Ja, so stellte sich das auch so ein bisschen dar, wobei man sagen muss, wir hatten jetzt nur Erkenntnisse darüber, wie jetzt die unmittelbare Auswirkung nach der Tat auf die, ich sag mal, professionellen Kräfte gewesen sind.

Es war natürlich eine Situation, die so glücklicherweise nicht häufig auftritt und alle natürlich etwas irritiert und erschrocken waren.

Vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund, weil das niemand von Daniel erwartet hatte.

Der war bis zu diesem Zeitpunkt eigentlich als so eine Art Vorzeige, als Auszubildender aufgetreten, sehr engagiert, sehr höflich wahrgenommen worden, war Bester seines Jahrgangs, so wurde es geschildert.

Sodass man das auch von ihm überhaupt gar nicht erwartet hatte, dass da irgendwas in dieser Art irgendwie passieren könnte.

Wie die Tat dann wiederum von den Bewohnern aufgefasst worden ist und ob die überhaupt Kenntnis von der Tat erlangt haben, da hatten wir keine Erkenntnisse von.

Es ist zwar so, dass Daniel sagt, es sei das erste Mal gewesen, es liegt natürlich der Verdacht nahe, dass es weitere Taten gegeben hatte.

Wir hatten das versucht aufzuklären, sein Mobiltelefon ausgewertet und auch die Fitnessdaten auf seiner Smartwatch mal angeschaut.

Aber da gab es keine Anhaltspunkte für weitere Taten, sodass wir auch keine Veranlassung hatten, die Bewohner weiter zu befragen und uns da irgendwie einen Überblick zu verschaffen, was es da irgendwie für Eindrücke gegeben hat.

Ich verstehe.

In was für einem Zustand habt ihr denn Frau Stein vorgefunden?

Konnte man sie vernehmen?

War sie noch schockiert?

Wie kann man sich das vorstellen?

Wie ging es ihr?

Leider war es so, dass ziemlich schnell klar war, dass Frau Stein nicht vernehmungsfähig ist.

Wie du auch geschildert hast, sie war ja kaum noch in der Lage, richtig zu artikulieren, hat mehr mit einzelnen Wörtern ihre Wünsche formuliert oder durch Laute irgendwie auf die Umwelt reagiert.

Zeitlich und örtlich war sie auch nicht mehr orientiert, sodass eine Vernehmung gar nicht möglich gewesen wäre.

Man hat sie dann nur körperlich untersucht, hat geschaut, ob Verletzungen vorliegen und hat DNA-Proben genommen.

Leonie, du begleitest ja einige verschiedene Gerichtsprozesse.

Hast du was ähnliches jemals irgendwie erlebt?

Also mir kommt es schon sehr ungewöhnlich vor.

Ich selber zum Glück, muss ich sagen, noch nicht.

Ich habe jetzt ein bisschen recherchiert, auch in Vorbereitung auf diesen Prozess und bin tatsächlich auf wenige ähnliche Fälle gekommen.

Also so in der Art habe ich das noch nicht gesehen.

In Ennepetal zum Beispiel gab es einen Prozess, wo ein 51-jähriger Pfleger angeklagt war, der mehrere Bewohnerin über Jahre wohl missbraucht haben soll.

Auch da schwer demente Frauen.

Aber sonst kann man schon sagen, das ist nicht gewöhnlich.

Das ist auf keinen Fall gewöhnlich, nein.

Berichtet man denn dann über solche Fälle überhaupt?

Also ich meine, hier steht ja auch wirklich der Schutz des Opfers nochmal in einer ganz anderen Weise im Vordergrund als bei anderen Fällen.

Wie geht ihr damit aus Redaktionssicht um?

Es ist auf jeden Fall schwierig, wie du schon sagst.

Das ist ein gewisser Interessenskonflikt.

Grundsätzlich wird sowas eher selten öffentlich bekannt, wenn sowas, sag ich jetzt mal in geschlossenen Räumen, passiert.

Das ist ja schon mal das Erste, aber spätestens dann beim Prozess wissen wir Bescheid.

Und grundsätzlich besteht bei Straftaten und Prozessen ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit.

Das wir darüber berichten, ist also prinzipiell erstmal normal.

Dann müssen wir aber abwägen, auf jeden Fall steht jetzt das öffentliche Interesse, also was ist wichtiger, das öffentliche Interesse oder aber die Bedürfnisse von Opfern oder Betroffenen.

Da gibt es auch einige Ziffern, die im Pressekodex niedergeschrieben sind, an die wir uns halten.

Andernfalls wird Journalismus auch gerügt.

Das ist eine wichtige Instanz.

Wie du schon sagst, schutzbedürftige Personen, darunter fallen auch Kinder und Jugendliche, fallen da auf jeden Fall drunter, dass wir da aufpassen müssen.

Die dürfen zum Beispiel nicht bewusst zur Informationsbeschaffung ausgenutzt werden.

Das ist jetzt natürlich in einem Fall von einem Prozess was anderes.

Die Identität der Opfer ist besonders zu schützen.

Auch da muss auf jeden Fall drauf geachtet werden.

Und deswegen muss man eben gucken, hat es ein öffentliches Interesse?

Und wenn ja, wie groß schreiben wir darüber?

Und das ist natürlich immer wieder eine Abwägungssache.

Verstehe.

Das heißt, auch ihr geht damit mit einer noch mal besondereren Vorsicht dran als vielleicht bei anderen Fällen.

Ja, definitiv.

Wie gesagt, das ist halt auch in einem, in einem geschlossenen Raum passiert.

Das heißt, es war jetzt kein öffentlicher Fall, sag ich jetzt mal, wo viele Leute was von mitbekommen.

Da hatten wir auch in den letzten Fällen mal drüber geredet, zum Beispiel bei der Frau, die erstochen wurde und Passanten sie vorgefunden haben.

Deswegen müssen wir immer gucken, wo ist das öffentliche Interesse und überwiegt es oder eben nicht.

Was macht das auf?

Gina, die zugrunde liegenden Taten hier sind ja Vergewaltigung und sexueller Missbrauch.

Da Frau Stein nun aber eine demente Bewohnerin dieses Heims war, liegt der Fall ja nochmal ein bisschen anders.

Genau, da gibt es einen speziellen Tatbestand, den sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses.

Das ist geregelt in § 174c StGB.

Der ist hier neben der Vergewaltigung noch mitverwirklicht worden.

Die Vergewaltigung kennzeichnet ja, dass man gegen den erkennbaren Willen der Person handelt und dass man den Beischlaf vorzieht oder ähnliche erhebliche Eingriffe vornimmt, was insbesondere das Eindringen zum Beispiel umfasst in den Körper des Geschädigten.

Bei dem Paragraf 174c ist es jedoch so, dass dann sexuelle Handlungen, was ein bisschen geringeren Anforderungen entspricht, hier ausreichen.

Es ist aber so, dass der Geschädigte dem Täter dann wegen seiner körperlichen oder geistigen Erkrankung oder Behinderung anvertraut sein muss und der Täter dieses Behandlungs- oder Beratungsverhältnis dann ausgenutzt haben muss, um die Tat zu verwirklichen.

Was ja in unserem Fall, also wie gesagt, Frau Stein war dement, konnte sich nicht mehr selber pflegen, war deshalb auf die Hilfe der Menschen in dem Seniorenheim angewiesen und damit eben auch auf die von Daniel.

Ja, ganz genau.

Daniel ist auch als Auszubildender hier, fällt ja unter den Täterkreis.

Frau Stein war ihm quasi bezogen.

Sozusagen ausgeliefert in ihrer Pflege.

Wir hatten ja schon gesagt, dass sie ja kaum noch in der Lage war, sich selbst irgendwie zu pflegen und auf sich selber zu achten.

Und als Mitglied dieser Organisation Pflegeheim gehört auch Daniel dazu dem Täterkreis, der von 174c umfasst ist.

Ohne jetzt dem tatsächlichen Urteil an Daniel vorgreifen zu wollen, aber wie ist denn das potenzielle Strafmaß bei solchen Taten?

Also Paragraf 174c, also dieser sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses, sieht einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Allerdings viel schwerer wirkt hier der Tatbestand der Vergewaltigung, der eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren vorsieht.

Das heißt, das kommt dann schon darauf an, was genau passiert ist in dem Moment.

Genau, es wiegt halt schwerer bei der Vergewaltigung, dass ich gegen den erkennbaren Willen handele, als wenn ich ein, in Anführungsstrichen, nur ein Behandlungsverhältnis ausnutze.

Verstehe.

Du hast es vorhin schon angedeutet, Aber trotzdem nochmal die Frage, kommt sowas häufig vor?

Also vielleicht auch nicht in dieser ganzen Härte, wie wir es hier in diesem Fall haben.

Also wir haben ja gerade gesagt, das ist ein Spektrum, das muss nicht immer zum Äußersten gehen.

Aber wie oft habt ihr zu tun mit solchen Fällen?

Glücklicherweise tauchen solche Fälle nicht allzu häufig bei uns auf.

Es sind eher Einzelfälle, die bei uns dann bekannt werden.

Also es ist jetzt nicht so, dass es bei uns ein weit verbreitetes Phänomen ist oder häufiger zu solchen Fallgestaltungen kommt.

Aber man muss auch sagen, dass gerade der vorliegende Fall ja zeigt, dass hier die Tatentdeckung rein zufällig passiert ist und, Ich halte es für fraglich, ob wir von der Tat überhaupt Kenntnis erlangt hätten, geschweige denn, sie hätten aufklären können, wenn Daniel nicht bei der Tat so erwischt worden wäre, wie es hier vorliegend der Fall ist.

Du hattest ja schon geschildert, Frau Stein war nach dem Vorfall verhaltensverändert.

Sie hat das Wort Überfall wiederholt, war etwas zurückgezogener, etwas aufgebrachter.

Es ist jetzt Spekulation, inwieweit das jetzt das andere Pflegepersonal veranlasst hätte, da weiter zu forschen und zu ermitteln und zu schauen, ob da wirklich eine Straftat zugrunde liegt.

Also ich will jetzt nicht mutmaßen, ob es da ein großes Dunkelfeld gibt, weil dafür fehlen uns einfach die Erkenntnisse, aber möglich ist es halt.

Ja und wie du sagst, das ist nichts Alltägliches, von daher kommt man jetzt auch vielleicht als behandelnde Person nicht unbedingt darauf, dass etwas so Krasses passiert ist.

Wir sprechen hier über die Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses, wie du eben schon gesagt hast.

Ist das vergleichbar mit Taten, bei denen diese sogenannten Schutzbefohlenen zu Schaden kommen?

Ja, ich halte das beide Tatbestände für sehr vergleichbar.

Man sieht das schon, wenn man das juristisch betrachtet, aufgrund der systematischen Nähe, wie sie im Strafgesetzbuch geregelt sind.

Der Missbrauch von Schutzbefohlen ist in § 174 geregelt und hier dieser sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses ist in § 174c.

Beide Tatbestände haben auch das gleiche Strafmaß, Freiheitsstrafe drei Monate bis zu fünf Jahre.

Daran sieht man auch, dass der Gesetzgeber hier einen ähnlichen Unrechtsgehalt gesehen hat und das ähnlich strafbar gefunden hat.

Bei dem Missbrauch von Schutzbefohlen ist es ja so, dass der erfordert, dass die geschädigte Person unter 18 Jahren ist, es sich entweder um die eigenen Kinder handelt oder die Kinder des Lebenspartners oder Ehepartners.

Oder aber Personen unter 18 Jahren, die einem zur Erziehung oder Betreuung anvertraut worden sind, was so zum Beispiel Pflegekinder oder sowas umfassen würde.

Aber was auch umfasst ist, sind Personen, die einem im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet sind und der Täter dieses Ausbildungsverhältnis und dieses Abhängigkeitsverhältnis für die Tat ausnutzt.

Also was man bei beiden Tatbeständen sehen kann, ist, dass hier die Geschädigten ein bisschen in ihrer Willensbildung vielleicht eingeschränkt sind.

Bei dem einen aufgrund fehlender sittlicher Reife und bei den anderen aufgrund von einer geistigen oder körperlichen Erkrankung.

Und beide Tatbestände von so einem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Täter und Opfer gekennzeichnet sind.

Aber das heißt, Schutzbefohlene sind immer minderjährig?

Ja, genau, exakt.

Und das kann dann aber zwischen Eltern, Betreuern bis hin zu...

Die Lehrern vielleicht auch umfassen?

Der Tatbestand erfasst erstmal nur Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse.

Also wenn es jetzt der Auszubildende wäre, es gibt ja die Möglichkeit mit 16 von der Schule abzugehen, Ausbildung zu beginnen, das würde dann auch von dem Tatbestand erfasst werden, wenn dann einer in diesem Betrieb, insbesondere der Ausbilder, dann wiederum übergriffig werden würde.

Das ist, glaube ich, auch so ein bisschen das, was man als Laie nicht so ganz versteht, weil unter Schutzbefohlene stellt man sich halt jemand vor, der einem anvertraut wird, um diese Person zu beschützen.

Und das ist ja im Prinzip auch bei Pflege, also bei Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, der Fall so.

Deshalb sind diese beiden Tatbestände sich wahrscheinlich auch so ähnlich.

Ganz genau, es geht um dieses Abhängigkeitsverhältnis und dass man vielleicht in diesem Abhängigkeitsverhältnis nicht so wirklich in der Lage ist, seinem Übergeordneten, dem Täter dann etwas entgegenzusetzen, dass man da eher, wie soll ich sagen, dazu in der Lage oder er sich eher gezwungen sieht, dem Ganzen dann irgendwie Folge zu leisten und seinen Willen dann gar nicht so sehr artikuliert, wie man es vielleicht in einer gleichrangigen Beziehung tun würde.

Gilt das denn dann auch für, ich sag mal in Anführungsstrichen, normale Patienten, also sprich Menschen, die….

Bei einem Arzt in Behandlung sind, die aber weder dement noch in ihrer geistigen Fähigkeit irgendwie eingestrengt sind?

Ja, der Tatbestand ist da sehr weit gefasst.

Es ist nur so, dass ich aufgrund einer Erkrankung, die jetzt in ihrem Grad sehr verschieden sein kann, aber dem Täter in irgendeiner Form anvertraut sein muss.

Also es reicht auch das normale Hausarzt-Patient-Verhältnis aus, um den Tatbestand hier zu erfüllen.

Weil man sich ja auch da, also auch auf einen Hausarzt muss man sich ja sehr verlassen.

Also ich meine, gerade wenn es um die eigene körperliche Gesundheit geht, wir haben nicht alle Medizin studiert, wir wissen nicht unbedingt, was los ist und deshalb gibt man sich ja auch im Idealfall vertrauensvoll in die Hände, wenn das behandelnden Arzt ist.

Leonie, solche Taten sprechen, glaube ich, bei ganz vielen Menschen große Ängste an.

Inwiefern macht es denn das für euch auch schwer, über solche Taten zu sprechen?

Also ich meine, man ist ja als Journalist, als Journalistin da nicht unberührt von.

Nee, also wie ihr das gerade schon gesagt hattet, man vertraut Pflegepersonal ja oder man, ich sage jetzt mal zum Beispiel, man hat Großeltern oder Eltern, die in so einer Einrichtung leben.

Irgendwie hat man ja einen Bezug zu so einer Einrichtung und man hat einfach oder man ist darauf angewiesen, blindes Vertrauen in so ein Personal irgendwie aufzuwenden.

Und ich glaube, da ist es halt wichtig aufzuzeigen, dass es eben Einzelfälle sind, dass man normalerweise, dass das kein Regelfall ist.

Und wie ich das ja auch gerade schon gesagt habe, es ist einfach wichtig abzuwägen, in welchem Ausmaße man jetzt darüber berichtet.

Man muss es nicht allzu grafisch beschreiben, wie brutal es gewesen ist.

Es ist schließlich eine Tageszeitung, die Leute, sage ich jetzt mal, morgens beim Frühstück lesen.

Andernfalls finde ich halt auch, dass man auf jeden Fall darüber berichten sollte.

Wie gesagt, verhältnismäßig.

Aber zumindest, dass man zeigt, es gibt Probleme.

und dass sich an manchen Stellen was ändern sollte, könnte.

Wie gesagt, es sind Einzelfälle, aber dass es da vielleicht Instanzen gibt oder so, die dann drauf schauen.

Und wir müssen auch drauf gucken, wie gesagt, wir müssen über schlimme Sachen berichten.

Da muss man dann auch ein bisschen an die Eigeninitiative der Leserinnen und Leser appellieren, dass sie auch wirklich nur das konsumieren, was sie aushalten können.

Wie du das zum Beispiel am Anfang dieser Podcast-Folge mit dieser Trägerwarnung machst.

Und es gibt viele Dinge, die einen mitnehmen.

Also mich selber, ich könnte auch nicht jeden Gerichtsprozess, glaube ich, begleiten.

Da muss man einfach gucken, was einem selber gut tut und was eben nicht.

Ja, das heißt, es ist auch so ein bisschen Eigenverantwortung drin, aber ihr gebt auch euer Bestes, um quasi diese großen Ängste, die Menschen vielleicht haben, ernst zu nehmen, aber nicht auszunutzen im Sinne von Berichterstattung zu jedem Preis.

Genau, auch da muss ich wieder auf den Pressekodex zurückkommen, auch da gibt es Ziffern, die eindeutig sagen, Dinge, die zur Sensation oder so beitragen, sind einfach auch zu einem gewissen Maße nicht erlaubt, beziehungsweise da sollte man einfach von absehen, weil es niemandem was bringt, Dinge unverhältnismäßig darzustellen.

Verstehe.

Music.

Kommen wir wieder zurück zu unserem Fall.

Wie geht es aus?

Gina, wie ging denn der Prozess aus?

Wie hat sich Daniel geäußert?

Wie hast du das erlebt?

Also Daniel hat sein Verhalten im Prozess fortgesetzt.

Er war auch da umfassend geständig.

Was hier bemerkenswert war, dass das nicht nur ist, wie es in manchen Fällen ist, sondern pauschales Abnicken.

Also gerade in solchen Fällen wie Sexualdelikte ist es halt häufig so, dass der Verteidiger eine Erklärung vorliest und der Angeklagte das dann nur so pauschal abnickt oder sagt, ja genau so ist es gewesen.

Hier war es aber so, dass Daniel ausführlich ausgesagt hat und die Tat aus seiner Sicht geschildert hat.

Und dabei hat er aber auch für sich belastende Umstände geäußert, zu denen er auf gar keinen Fall verpflichtet gewesen ist.

Aber er hat hier zum Beispiel geschildert, dass er den Schmerz von Frau Stein deutlich in ihrem Gesicht erkannt hat, was schlussendlich auch dazu führte, dass wir überhaupt den Vergewaltigungsvorwurf annehmen konnten, weil der ja gerade vorsetzt, gegen den erkennbaren Willen der Person zu handeln.

Also da muss man sagen, da hat er für sich sehr belastende Umstände von sich aus geschildert, was sehr ungewöhnlich ist.

Was aber dann dazu führte, dass man diese Reue, die Daniel hier in dem gesamten Verfahren auch schon fast von der ersten Sekunde angezeigt hat, wirklich glaubhaft empfunden hat.

Also es wirkte aufrichtig, er wollte hier reinen Tisch machen.

Ansonsten hätte er dies alles nicht schildern müssen, weil anders hätten wir diesen entkennbar entgegenstehenden Willen vermutlich nicht feststellen können.

Ja, das heißt, er hat auf der einen Seite, wie du sagst, seine Rolle gezeigt, was ja auch ein Gericht meistens positiv zumindest anerkennt.

Auf der anderen Seite hat er sich aber auch selber belastet, was, was wir ja auch gelernt haben, kein Angeklagter tun muss.

Genau.

Wie lautete denn am Ende das Urteil?

Es war so, dass Daniel wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Missbrauch unter Ausnutzung des Behandlungsverhältnisses zu einer Freistrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist.

Ist das auch dementsprechend, was ihr als Staatsanwaltschaft gefordert hattet in der Anklage?

Leider nicht ganz.

Also was den Strafvorwurf begeht, die Tatbestände, ist das Gericht auch unserer Annahme da gefolgt.

Aber was wir schlussendlich beantragt hatten, waren vier Jahre und sechs Monate.

Das Gericht ist also mit seinem Urteil so circa ein Jahr unter unserem Antrag geblieben.

Man muss aber sagen, aber immerhin noch über dem geforderten Mindestmaß von zwei Jahren, die der Tatbestand der Vergewaltigung hier fordert.

Warum ist das so?

Wieso ist das Gericht da runtergegangen im Strafmaß?

Das Gericht hat hier auf jeden Fall sehr berücksichtigt, dass Daniel von Anfang an, also sehr frühzeitig geständig war.

Gerade ein frühzeitiges Geständnis wirkt sich sehr erheblich strafmildernd aus.

Ein Geständnis immer, aber je frühzeitiger es abgegeben wurde, desto strafmildernder wirkt es sich aus.

Weil man es eben dann nicht quasi auslegt als Taktik, sondern wirklich als Taktik.

Genau, das zum einen und zum anderen, aber auch, dass das unsere Ermittlungsarbeit natürlich vereinfacht, dass wir natürlich nicht so direkt wissen, in welche Richtung ermittelt werden muss.

Und auf der anderen Seite, wie ich schon geschildert habe, diese glaubhafte Reue, die Daniel hier an den Tag gelegt hat, dass man ihm das wirklich abgenommen hat, dass er das hier wirklich bereut hat und man dann ihm das auch quasi gutieren wollte, dass er hier so umfassend zur Aufklärung beigetragen hat.

Aus diesen Gründen ist das Gericht auch dazu übergegangen, noch einen weiteren Aspekt zu berücksichtigen.

Grundsätzlich kann man immer strafmildernd berücksichtigen, welche Tatfolgen die Tat für den Täter selber auch gehabt hat.

Und hier hat das Gericht auch berücksichtigt, dass Daniel bereits oder erst noch sehr jung ist, aber eine Verurteilung zu einer Tat wie einer Sexualstraftat natürlich erhebliche berufliche Konsequenzen für den Rest seines Lebens haben werden.

Und das hat man hier auch berücksichtigt, dass er quasi selbst gestraft ist durch die Tat.

Heißt das denn auch, dass er, er war ja Auszubildender, das heißt, er hat seine Ausbildung noch nicht abgeschlossen.

Ist das danach überhaupt noch möglich, diese Ausbildung fertig zu machen?

Weißt du das?

Also wir haben da keine Erkenntnisse drüber, aber der Schluss liegt natürlich nahe, dass diese Ausbildung sehr wahrscheinlich nicht weiter fortgesetzt wurde.

Das war auch eine Sorge, die Daniel unmittelbar nach der Tat so ein bisschen gegenüber seinen Kollegen noch so in dem, ich sag mal, Eindruck der Tat geäußert hatte, dass er sich Sorgen machte, was jetzt mit seiner beruflichen Zukunft irgendwie sein wird.

Aber das kann man alles in so einem Gefühlsrausch nach der Tat irgendwie auch zuschreiben, dass ihm das alles da erst so gewahr geworden ist.

War Daniel vorbestraft?

Gab es irgendwelche Vorfälle vorher, die auf sowas hätten hinweisen können?

Nein, zu dem Zeitpunkt war Daniel nicht vorbestraft und war auch nicht in anderer Form irgendwie strafrechtlich in Erscheinung getreten, was ihm natürlich auch nochmal Strafmildern zugute gekommen ist.

Du hast ja auch gesagt, er hat sich von Anfang an sehr schnell und umfassend geäußert.

Konnte er denn, und ich glaube, das ist so eine Frage, die ganz vielen Menschen da auf der Seele brennt, Konnte er sowas wie ein Motiv benennen, weshalb er das passiert ist, weshalb er das getan hat?

Nein, bei aller Offenheit hat er dazu dann wiederum nichts gesagt.

Wir können nur seine Äußerungen nehmen, die von den Kollegen geschildert worden sind, dass er sagte, er hätte sowas zum ersten Mal gemacht.

Er wüsste selber nicht, was in ihn gefahren sei, was viel auf eine Impulstat hindeutet.

Es war so, dass Daniel selber sagte, er hätte ein Kondom benutzt, was erstmal so ein bisschen aber auch dafür spricht, dass er die Tat vielleicht geplant hatte, weil er ja eigentlich seine Pflegebekleidung angehabt hat und alle persönlichen Gegenstände im Spind verwahrt hat.

Das mutet so an, als wenn er das ja absichtlich mit sich geführt haben muss, aber dazu konnten wir nichts weiter ermitteln, sodass eigentlich so ein bisschen eher plausibler ist, dass es wirklich eine Impulstat gewesen ist.

Nun ist ja auch Daniel als Auszubildender natürlich erstmal selbst für sich verantwortlich, aber der Verdacht liegt ja auch nahe, dass das vielleicht was mit den Vorgesetzten und der Heimleitung macht, also zumindestens einen Teil der Verantwortung vielleicht auch auf ihn lastet.

Gab es denn nach dem Prozess auch Ermittlungen in diese Richtung, dass man gegen Heimleitung oder die Vorgesetzten von Daniel ermittelt?

Also den Eindruck, den wir gewonnen hatten, daraus konnten wir keine Anhaltspunkte dafür nehmen, dass Daniel zum Beispiel nicht hinreichend beaufsichtigt worden ist oder andere organisatorisches Verschulden der Heimleitung da irgendwie zu erkennen gewesen ist, sodass wir auch gar keine Veranlassung hatten und gar keinen Anfangsverdacht hatten, um überhaupt in ein Ermittlungsverfahren gegen die Heimleitung einzusteigen.

Also das heißt, es gab keine Hinweise darauf, dass man da irgendwie von der Seite fahrlässig gehandelt hätte.

Leonie, wie wurde denn das Urteil wahrgenommen?

Da kann ich nichts zu sagen.

Wir haben, also der Prozess war ja nach dem ersten Verhandlungstag ja durch, soweit ich weiß.

Dazu hatten wir auch einen Text.

Da gab es keine Rezensionen, wie auch immer.

Dementsprechend kann ich jetzt nicht sagen, wie das Urteil aufgenommen wurde.

Auch hat es jetzt öffentlich oder so keine Reaktion gegeben.

Wir haben uns ja eben auch schon darüber unterhalten, wie man über solche Fälle berichtet.

Und ich nehme an, im Zuge dessen, ich habe den Text auch gelesen, der war ja sehr nüchtern und sehr knapp.

Also das ist jetzt auch vielleicht nicht unbedingt das, was dann die Leser zu einer Reaktion triggert.

Genau, das denke ich auch.

Ich meine, wenn die nötigsten Informationen drin sind, ich glaube, dann gibt es auch jetzt nicht sonderlich Nachfragen, wie auch immer.

Weißt du denn zufällig was über die Konsequenzen dieses Pflegeheims?

Gibt es das noch?

Gab es da irgendwelche internen Konsequenzen?

Das Pflegeheim gibt es auf jeden Fall noch.

Der Betrieb läuft weiter.

Ich weiß es aber nicht, ob es da intern irgendwelche Änderungen gegeben hat.

Das ist mir nicht bewusst.

Ist dir das bekannt, Gina?

Weißt du da was?

Nein, leider nicht.

Ist oft so, dass man leider danach nicht viel weiß, aber es scheint ja auch sich wirklich hier um einen Einzelfall, einen sehr grausamen Einzelfall, aber eben einen Einzelfall gehandelt zu haben.

Ich danke euch beiden für die Einblicke.

Ein Dankeschön auch an unsere Zuhörer für eure Aufmerksamkeit.

Eure Gedanken zu unserem Podcast Lob, Kritik oder auch neue Fälle könnt ihr uns gerne an podcast.rheinische-post.senden oder mit uns in den Kommentaren teilen.

Mein Name ist Lili Stegner und ich freue mich, wenn ihr auch beim nächsten Mal dabei seid, wenn wir neue Folgen aufklären.

Bis dahin.

Tschüss.

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