Episode Description
Von Anna Wallner und Christine Mayrhofer. Seit Mitte Jänner ist das Webradio „Austria First“ auf Sendung. Die Musik, die dort zu hören ist, wirkt relativ beliebig, doch betrieben wird der Sender von einer Partei, der FPÖ. Wohl deswegen klingen die „Nachrichten“ des Senders meist wie eine FPÖ-Presseaussendung und wenn es in der Partei eine große Veranstaltung gibt, etwa den Politischen Aschermittwoch diese Woche, dann kann man via „Austria First“ auch live zuhören.
In dieser Folge erklärt der emeritierte Rechtsanwalt und Medienrechtsexperte Dr. Thomas Höhne im Gespräch mit Anna Wallner, warum Parteien terrestrisch kein Privatradio machen dürfen, online aber schon – und warum es dafür kein eigenes „Webradiogesetz“ gibt. Er erklärt außerdem, warum Künstlerinnen und Künstler in der Praxis kaum pauschal verhindern können, in einem Radioprogramm gespielt zu werden, sehr wohl aber, wenn ein Song gezielt in einen politischen Kontext gestellt und „zweckfremd“ instrumentalisiert wird.
Zum Schluss geht es um den Song der FPÖ-nahen John Otti Band, die es mit einem Parteisong für kurze Zeit in die österreichischen Charts geschafft und somit Ö3 in Verlegenheit gebracht hat: Soll auf einem öffentlich-rechtlichen Sender das Lied einer Partei gespielt werden? ** Gast: **Thomas Höhne, emeritierter Rechtsanwalt und Medienrechtsexperte *Host:* Christine Mayrhofer **Interview: **Anna Wallner Schnitt: Audiofunnel/Dominik Lanterdinger
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