Vorsicht, Kunde! – Stromanbieterwechsel scheitert

February 13
37 mins

Episode Description

Der Verbraucherschutz-Podcast der c’t

Der Wechsel des Stromanbieters ist im Prinzip einfach: Vergleichsportal auswählen, Vertrag abschließen, der neue Anbieter kündigt beim alten, fertig. Seit Juni 2025 muss der Lieferantenwechsel sogar innerhalb von 24 Stunden an Werktagen möglich sein. In der Praxis läuft es aber nicht immer so glatt. So scheitert der Anbieterwechsel oft an fehlenden Daten oder blockierenden Netzbetreibern. Verbraucher landen dann unfreiwillig in der teuren Grundversorgung.

Der eigentliche Lieferantenwechsel läuft zwischen dem alten Anbieter, dem neuem Anbieter und dem Netzbetreiber. Wechselwillige Kunden müssen dem neuen Anbieter alle relevanten Daten liefern, also die Marktlokations-ID und den Namen desjenigen, der den Vertrag abgeschlossen hat. Diese Angaben finden sich auf der letzten Stromrechnung. Der neue Anbieter stellt beim Netzbetreiber den Antrag auf Netznutzung und übernimmt die Kündigung beim alten Versorger.

Der Netzbetreiber prüft, ob ein Lieferantenrahmenvertrag besteht, ob der neue Stromlieferant über ausreichende Bonität verfügt und ob er die nötigen Angaben korrekt eingereicht hat. "Das ist ein streng formalisiertes Verfahren", erklärt Niklas im c’t-Podcast. Einen echten Entscheidungsspielraum haben Netzbetreiber nur bei mangelnder Bonität neuer Anbieter. Außerdem muss der Netzbetreiber muss laut Energiewirtschaftsgesetz allen Lieferanten einen diskriminierungsfreien Zugang gewähren und darf einen Wechsel nicht aus Wettbewerbsgründen verhindern.

Seit der Reform des Vertragsrechts verlängern sich viele Stromverträge nach Ablauf der Erstlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Ältere Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, können dagegen längere Bindungen enthalten. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Preiserhöhungen oder Vertragsänderungen. Auch bei einem Umzug kann man außerordentlich kündigen, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht zu denselben Bedingungen liefern kann. Hier liegt die Kündigungsfrist bei sechs Wochen vor dem konkreten Umzugstag.

Alle Kommunikation mit dem neuen und dem alten Anbieter sollte man schriftlich dokumentieren, die Kündigungsfristen im Blick behalten und Zählerstände bei Wechsel oder Umzug festhalten, idealerweise per Smartphone-Foto mit Datum. Das verhindert spätere Streitigkeiten über die Schlussabrechnung. Was Verbraucher tun können, wenn der Wechsel trotz aller Bemühungen nicht funktioniert, besprechen wir im Podcast.

https://vorsicht-kunde.podigee.io/53-Stromanbieterwechsel_scheitert

Gesetze und Behörden:

§ 20 Absatz 1, Energiewirtschaftsgesetz: Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 111a EnWG: Verbraucherbeschwerden

Stromnetzzugangsverordnung

Schlichtungsstelle Energie

Bundesnetzagentur zum Lieferantenwechsel

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