View Transcript
Episode Description
Im Missbrauchsfall um den Aargauer Ex-SVP-Grossrat sehen sich die Opfer mit behördlicher Härte konfrontiert. Trotz der massiven Straftaten forderte das Migrationsamt zunächst die Ausweisung der betroffenen Frauen.
Die Polinnen waren vom mutmasslichen Täter finanziell abhängig. Nach dessen Verhaftung beantragten sie Sozialhilfe. Die Ämter stuften den damaligen Arbeitsvertrag jedoch als Scheinarbeitsverhältnis ein und verfügten die Wegweisung aus der Schweiz. Dies geschah im Wissen um die Ermittlungen wegen Delikten wie Vergewaltigung und versuchtem Mord. Inzwischen stellte das Departement eine Neubeurteilung in Aussicht, was einen Verbleib ermöglichen könnte.
Sermîn Faki, Nachrichtenchefin von CH Media, bemängelt, dass der gesetzliche Spielraum für Härtefälle ungenutzt blieb. Sie kritisiert die kantonale Vorgehensweise: «Ich würde sagen, die Menschlichkeit, die in jedem Staatsangestellten drin ist, dass man dort das Leid nicht gesehen hat, das ist für mich ein Stück weit unverständlich.»
Warum verfügten die Behörden trotz der schweren Umstände zunächst eine Wegweisung? Was führte zum plötzlichen Kurswechsel beim Migrationsamt? Und weshalb entschieden sich die Opfer für den Schritt in die Öffentlichkeit?
Mehr Artikel zum Thema:
- Aargauer Missbrauchsopfer sollten die Schweiz verlassen – jetzt gibt es neue Hoffnung
- «Das ist ein besonders krasser Fall»: Psychiater über die Anklage gegen Aargauer Ex-Grossrat
Mehr Folgen von «Hinter der Schlagzeile»:
Hinter der Schlagzeile – Podcast mit Joëlle Weil und Stefan Bühler
Host und Produzentin: Joëlle Weil
Gast: Sermîn Faki
Kontakt: podcast@chmedia.ch