Le Pen darf bei Präsidentschaftswahl antreten – mit Fußfessel: die Folgen / Mega-Auftrag aus Kanada für U-Bootbauer TKMS

July 7
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Die französische Politikerin Marine Le Pen wurde am Dienstag wegen Veruntreuung von Geldern schuldig gesprochen. Verhängt wurden 100.000 Euro Geldstrafe und drei Jahre Haft, davon zwei zur Bewährung und ein Jahr unter elektronischer Fußfessel. Das passive Wahlrecht wird Le Pen nur noch 15 Monate entzogen, weitere 30 Monate sind auf Bewährung ausgesetzt. Damit könnte sie zur Präsidentschaftswahl im April 2027 antreten.

Le Pen hat in der Vergangenheit selbst ausgeschlossen, einen Wahlkampf mit Fußfessel zu führen. Doch genau das steht ihr jetzt bevor. Was diese Fußfessel und eine mögliche Kandidatur Le Pens für Frankreich bedeuten, erklärt Handelsblatt-Korrespondentin Friederike Hofmann.

Zum Artikel: Le Pen wegen Veruntreuung von Geldern schuldig gesprochen

Im Schwerpunkt geht es um Thyssen-Krupps Rüstungstochter TKMS (vormals Thyssen-Krupp Marine Systems). Am Montag bekam der deutsche U-Bootbauer den Zuschlag für einen Milliardenauftrag aus Kanada. Handelsblatt-Industrie-Reporterin Isabelle Wermke erklärt, warum der Milliardenauftrag für TKMS-U-Boote zwar ein Riesenerfolg für das junge Börsenunternehmen ist – aber noch längst nicht in trockenen Tüchern liegt.

Zum Artikel: Was bedeutet der Rekordauftrag aus Kanada für TKMS?

Moderiert von Aileen Bunte

Produziert von Lukas Teppler

Das exklusive Abo-Angebot für alle Hörerinnen und Hörer von Handelsblatt Today: https://www.handelsblatt.com/sommer26

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