Episode Description
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU ist ein hohes Gut. Sie erlaubt allen EU-Bürger*innen innerhalb der Mitgliedstaaten zu arbeiten und sichert Arbeitnehmer*innen in Bezug auf ihre Arbeit Gleichbehandlung, Gleichbeschäftigung, gleiche Vergütung und gleichen sozialen Schutz zu.
Doch es gibt einen Knackpunkt: Wie bewerten die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang die geringfügige Beschäftigung?
Wer in einem anderen EU-Land als seiner Heimat geringfügig beschäftigt ist, fällt in eine Grauzone. Das schaut sich Jana Bub in ihrem Dissertationsvorhaben „Zwischen Gleichbehandlung und Leistungsausschluss“ an.
Was dabei das Problem ist, und warum diese Frage uns alle angeht, das bespricht Moderatorin Mariana Friedrich mit ihr in dieser Folge.
Weitere Informationen zur Folge:
Gesetzestexte:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (insbesondere Art. 45, 21 und 18)
- Arbeitnehmerfreizügigkeitsverordnung (insbesondere Art. 7)
- Unionsbürgerrichtlinie (insbesondere Art. 7 und 24)
Weiterführende Literatur:
- Alagöz-Gessler et al./EU-Gleichbehandlungsstelle (Hrsg.), Rechtlich gleichgestellt – praktisch benachteiligt? EU-Zugewanderte in Deutschland, Studie 2026
- Leko et al./Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.), Diskriminierung von Menschen aus dem östlichen Europa. Das Jobcenter als Schnittstelle zwischen Arbeitsmarkt und Wohlfahrtsstaat, Studie 2025
- Collischon et al., Minijobs in Kleinbetrieben: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird verdrängt, IAB-Forum 2021