(Keine) Steuerfreiheit für Gelegenheitsgeschenke

April 4
3 mins

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Ein Geschenk soll Freude machen, nicht Steuerstress auslösen und trotzdem kann genau das passieren, wenn „üblich“ plötzlich nicht mehr so eindeutig ist. Wir nehmen ein frisches Gerichtsurteil zur Schenkungssteuer auseinander, das den Begriff Gelegenheitsgeschenk neu schärft und erstmals konkrete Euro-Grenzen nennt. Dabei geht es um Geschenke zu klassischen Anlässen wie Weihnachten, Geburtstag oder Hochzeit und um die Frage, wann eine Aufmerksamkeit steuerfrei bleibt und wann sie als steuerpflichtige Schenkung beim Finanzamt landen kann.

Wir sprechen darüber, warum das Gesetz bislang offenlässt, was „der Höhe nach üblich“ bedeutet, und weshalb sich in der Praxis zwei Lager gebildet haben: die Betrachtung der individuellen Vermögensverhältnisse versus eine absolute Obergrenze für alle. Das Finanzgericht entscheidet sich für den einheitlichen Maßstab der allgemeinen Verkehrsauffassung und legt Betragsgrenzen nach Steuerklasse fest: unter 800 Euro in Steuerklasse I, unter 400 Euro in Steuerklasse II und unter 200 Euro bei fremden Dritten. Wir ordnen ein, was das für Familien, Verwandte und alltägliche Zuwendungen bedeutet und wo typische Missverständnisse bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer entstehen.

Zum Schluss schauen wir auf die Begründung des Gerichts über die Kleinbetragsregel im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz und darauf, warum die zugelassene Revision so wichtig ist: Der Bundesfinanzhof könnte die Linie bestätigen oder eine andere Rechtsauffassung setzen. Wenn du bei Geschenken, Freibeträgen und Vermögensnachfolge sauber planen willst, hör rein, teile die Folge mit jemandem, der gerade größere Geschenke plant, und lass uns eine Bewertung da.

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