BFH-Urteil Stoppt Steuerfallen Beim Elternkind-Immobilienverkauf

July 12
4 mins

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Null Prozent Zinsen und trotzdem Steuern zahlen, obwohl kein Cent fließt? Genau diese absurde Konstellation hat Familien bei der Vermögensnachfolge jahrelang erwischt, wenn Eltern eine Immobilie an ihr Kind verkauft und den Kaufpreis als Darlehen gestundet haben. Wir ordnen ein neues BFH-Urteil ein, das gleich zwei nachteilige steuerliche Regelungen ins Wanken bringt und damit die Gestaltung „Immobilie verkaufen statt schenken“ deutlich attraktiver machen kann. 

Wir gehen Schritt für Schritt durch ein typisches Praxisbeispiel: Eine Eigentumswohnung in München wird für 600.000 Euro an die Tochter verkauft, der Kaufpreis wird gestundet, Zinsen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Bisher konnte das zu Schenkungssteuer beim Kind führen, weil das Finanzamt eine Zinsschenkung über die gesamte Laufzeit unterstellt hat. Gleichzeitig mussten die Eltern fiktive Zinsen in der Einkommensteuer versteuern, obwohl keine Zinsen vereinbart waren. Wir erklären, warum das finanzielle Folgen in fünfstelliger Höhe haben konnte und worauf Nachfolgeplanung, Immobilienübertragung und familieninterne Darlehen besonders achten müssen. 

Dann wird es juristisch spannend: Der BFH prüft drei mögliche Ansatzpunkte für eine Besteuerung beim Vater, laufende Zinsen, Versorgungsrente und ein möglicher Gewinn bei Tilgung, und verneint sie im Ergebnis. Zusätzlich ändert das Gericht seine Linie auch beim Kind: Eine angenommene Zinsschenkung soll künftig keine Schenkungssteuer mehr auslösen. Was heißt das für bestehende Fälle, für neue Verträge und für den Umgang mit dem Finanzamt? Hör rein, abonniere den Kanal, teile die Folge mit jemandem in der Nachfolgeplanung und schreib uns deine Frage oder deinen Praxisfall in die Kommentare.

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