Episode Description
Jedes Jahr hat die Finanzverwaltung eine neue Idee, wie sie die Steuerberater und -pflichtigen quälen kann. Für die Anlage V in der Steuererklärung 2025 hat sie sich etwas besonderes einfallen lassen: Es gibt neue Datumsangaben, die verpflichtend auszufüllen sind.
Also: Holen Sie die vor zig Jahren geschlossenen Verträge aus dem Keller. Sie werden sie brauchen.
Hier geht es zur Folge 069: Anlage V - das ändert sich für das Steuerjahr 2024!
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