Episode Description
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Die Grundlage für die Berechnung von Beamtenpensionen bilden eine Kombination der Dienstbezüge (Grundgehalt der letzten beiden Dienstjahre) und dem Ruhegehaltssatz, der mit jedem vollen Dienstjahr steigt. Nach 40 vollen Dienstjahren sind 71,75 Prozent der letzten Bezüge als Beamtenpension möglich. Da die Besoldung der Beamten aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes drastisch angehoben werden müssen, werden auch die Pensionen dramatisch steigen und die Haushalte stark belasten. Dabei sind die Haushalte schon heute mit einer ordentlichen Finanzierung der Beamtenpensionen überfordert - das Ganze ähnelt eher einem Ponzi-System.
Rentenexperte Professor Bernd Raffelhüschen im DTalk in DNEWS24.