Episode Description
«Sie sind alle unschuldig.»
Nina Langner sagt diesen Satz, als Duri Bonin nach dem gemeinsamen Nenner der Klient:innen ihrer Strafrechtskanzlei sucht. Zuvor haben die beiden drei verschiedene Risikotypen unterschieden und versucht, sich selbst und Menschen aus ihrer anwaltlichen Praxis darin wiederzuerkennen. Duri lacht und erklärt die Antwort sofort zum Podcasttitel.
Die Pointe ist leicht. Ihr rechtsstaatlicher Kern ist ernst: Eine beschuldigte Person gilt bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Eine Handlung kann riskant, wirtschaftlich schwer verständlich oder aus der Distanz unvernünftig erscheinen. Daraus folgt noch nicht, dass sie strafbar war.
Genau diese Distanz zwischen dem Blick von aussen und der Perspektive der handelnden Person führt zum eigentlichen Thema der Folge. Duri Bonin und Nina Langner lesen Kapitel 8 aus Alan M. Dershowitz’ «Letters to a Young Lawyer». Sein Titel enthält eine Warnung: Man soll nicht gefährden, wovon man zu wenig besitzt, um mehr von dem zu erhalten, wovon man bereits reichlich hat.
Der Gedanke klingt zunächst einfach. Im Gespräch zeigt sich, weshalb er das nicht ist.
Darum geht es in dieser Folge
- Weshalb Duri Bonin und Nina Langner dieses Kapitel zum zweiten Mal aufnehmen.
- Warum der Gedanke von Alan Dershowitz schwieriger zu erklären ist, als sein Titel vermuten lässt.
- Welche Güter auch für wohlhabende und erfolgreiche Menschen knapp bleiben.
- Warum zusätzliches Geld subjektiv wertvoller erscheinen kann als Freiheit, Ruf oder Lebenszeit.
- Was das Beispiel einer wohlhabenden älteren Person über ungleich gewichtete Gewinne und Verluste zeigt.
- Weshalb Lionel Messi, Cristiano Ronaldo und Bill Clinton im Gespräch als Beispiele für schwer verständliche Risiken auftauchen.
- Welche drei Risikomuster Duri Bonin und Nina Langner unterscheiden.
- Wie frühere Erfolge oder ausgebliebene Folgen die Wahrnehmung einer Grenze verändern können.
- Warum ein Verhalten von aussen anders erscheint als aus der Lebenssituation der handelnden Person.
- Welche Rolle die Causa Vincenz für diesen Perspektivenwechsel spielt.
- Was der Satz «Sie sind alle unschuldig» über die Aufgabe der Strafverteidigung aussagt.
- Weshalb ein Leben ohne Risiken weder möglich noch zwingend erstrebenswert ist.
- Wie sich sinnvolle Risiken von Verlusten unterscheiden lassen, die durch das mögliche Ziel kaum zu rechtfertigen sind.
- Welche Frage vor einem möglicherweise lebensverändernden Schritt gestellt werden sollte.
Der schwierige Gedanke hinter einem einfachen Satz
Dershowitz unterscheidet zwischen Gütern, die eine erfolgreiche Person bereits in grosser Menge besitzt, und Gütern, die auch durch Reichtum, Macht oder Einfluss nicht beliebig vermehrt werden können. Zum ersten Bereich gehören etwa Geld, beruflicher Erfolg, gesellschaftliche Anerkennung oder Einfluss. Zum zweiten gehören Freiheit, Gesundheit, Glaubwürdigkeit, Vertrauen, Beziehungen und Lebenszeit. Die Unterscheidung wird wichtig, sobald ein möglicher Gewinn und ein möglicher Verlust nicht dieselbe Qualität besitzen. Zehn weitere Millionen Franken können finanziell bedeutend sein. Sie bleiben grundsätzlich ersetzbar. Ein verlorenes Jahr in Freiheit, ein zerstörtes Vertrauensverhältnis oder gemeinsame Zeit mit einem schwer kranken Menschen lassen sich dagegen nicht auf dieselbe Weise zurückgewinnen.
Der Denkfehler besteht deshalb nicht zwingend darin, überhaupt ein Risiko einzugehen. Er liegt in der möglichen Verwechslung zweier Fragen:
- Wie wahrscheinlich ist es, dass die Entscheidung negative Folgen hat?
- Was genau geht verloren, wenn diese Folgen eintreten?
Eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit macht einen möglichen Verlust nicht automatisch tragbar. Je weniger ersetzbar das gefährdete Gut ist, desto genauer muss die Entscheidung geprüft werden.
Lebenszeit gegen einen zusätzlichen finanziellen Vorteil
Nina Langner greift das Beispiel einer wohlhabenden älteren Person aus dem besprochenen Kapitel auf. Die Frau verfügt bereits über erhebliche finanzielle Mittel. Gleichzeitig sind ihre verbleibende Lebenszeit und die gemeinsame Zeit mit ihrem schwer kranken Ehemann begrenzt. Trotzdem gefährdet sie diese Zeit, um durch ein Delikt zusätzlich Geld zu sparen. Das Beispiel macht Dershowitz’ These konkret: Die Frau setzt nicht einfach Geld gegen Geld. Sie gefährdet etwas, das sich nicht ersetzen lässt, für einen finanziellen Vorteil, der ihre Lebenssituation möglicherweise kaum noch verändert hätte.
Duri Bonin nennt im Gespräch Lionel Messi, Cristiano Ronaldo und Bill Clinton. Die genannten Fälle werden nicht rechtlich ausgewertet. Sie dienen als bekannte Bilder für dieselbe Frage: Weshalb gehen erfolgreiche Menschen Risiken ein, deren möglicher Gewinn im Verhältnis zu den drohenden persönlichen, beruflichen oder öffentlichen Folgen klein erscheint? Die Antwort kann nicht allein lauten, dass diese Menschen unvernünftig seien. Gerade darin liegt der Reiz des Kapitels. Eine Entscheidung, die von aussen absurd erscheint, kann aus der damaligen Situation, den bisherigen Erfahrungen und der subjektiven Bewertung des Risikos anders ausgesehen haben.
Drei Arten, sich einer Grenze zu nähern
Duri Bonin und Nina Langner entwickeln im Gespräch keine psychologischen Diagnosen. Sie beschreiben mit Dershowitz drei wiederkehrende Arten, wie Menschen mit Risiken umgehen können.
*Das bewusst getragene Risiko:* Eine Person erkennt die Unsicherheit und entscheidet sich trotzdem für den Schritt. Sie weiss, dass der Ausgang offen ist, hält das mögliche Ziel aber für wichtig genug.
Die schrittweise verschobene Grenze: Eine Person macht weiter, wie sie es bisher getan hat. Frühere Schritte sind ohne spürbare Folgen geblieben. Deshalb erscheint der nächste Schritt nicht als grundlegende Veränderung, sondern als Fortsetzung einer vertrauten Praxis. Das bisherige Glück kann dabei mit Sicherheit verwechselt werden. Die Person überschreitet die Grenze nicht unbedingt in einem einzigen grossen Schritt. Die Grenze verschiebt sich nach und nach.
Das unbeachtete Risiko: Eine Person denkt über die möglichen Folgen kaum nach und läuft los. Erst nachdem sie die Grenze überschritten hat, erkennt sie, wo sie sich befindet.
Diese Risikomuster schliessen einander nicht aus. Derselbe Mensch kann in einem Lebensbereich sorgfältig abwägen und in einem anderen auf Gewohnheit, Selbstvertrauen oder ein diffuses Gefühl vertrauen. Für die anwaltliche Arbeit ist diese Unterscheidung hilfreich. Sie verhindert vorschnelle Erklärungen. Nicht jede beschuldigte Person soll einen ausgefeilten Plan verfolgt haben. Nicht jede Grenzüberschreitung beruht auf derselben Motivation. Und nicht jeder Mensch nimmt denselben möglichen Verlust gleich wahr.
Die Causa Vincenz und der Blick von aussen
Duri Bonin bringt die Causa Vincenz als Beispiel für den Unterschied zwischen öffentlicher Wahrnehmung und individueller Perspektive ein. Von aussen kann das Bild einfach erscheinen: ein erfolgreicher Bankmanager, hohes Ansehen, Einfluss und ein erhebliches Einkommen. Wer nur dieses Bild kennt, fragt sich möglicherweise, weshalb ein solcher Mensch für einen zusätzlichen finanziellen Vorteil überhaupt ein strafrechtliches Risiko eingehen sollte. Sobald mehr Informationen über die tatsächliche Lebenssituation, wirtschaftliche Verpflichtungen, Erwartungen und persönlichen Hintergründe bekannt werden, kann sich die wahrgenommene Ausgangslage verändern. Das bedeutet weder, dass ein angeklagtes Verhalten rechtmässig war, noch dass ein strafrechtlicher Vorwurf zutrifft. Es bedeutet lediglich, dass eine Risikoabwägung immer von dem Wissen und der Perspektive der Person abhängt, die sie trifft. Gerade dieses laufende Strafverfahren zeigt, weshalb zwischen öffentlichem Eindruck, Anklage, erstinstanzlichem Urteil und rechtskräftigem Entscheid unterschieden werden muss.
«Unsere Klient:innen sind unschuldig»
Nach Art. 10 Abs. 1 der Schweizerischen Strafprozessordnung und Art. 32 Abs. 1 der Bundesverfassung gilt jede beschuldigte Person bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Der Satz bedeutet nicht, dass eine Strafverteidigerin oder ein Strafverteidiger bereits über eine private Gewissheit zum gesamten Sachverhalt verfügt. Er bezeichnet die rechtsstaatliche Ausgangslage des Verfahrens. Die Strafbehörden müssen den Tatvorwurf in einem gesetzmässigen und fairen Verfahren beweisen. Die Verteidigung prüft die Beweise, schützt die Verfahrensrechte der beschuldigten Person, bringt entlastende Gesichtspunkte ein und widerspricht dort, wo aus einem Verdacht vorschnell eine Gewissheit wird. Auch die Risikowahrnehmung gehört zu dieser Prüfung. Eine Handlung kann von aussen schwer nachvollziehbar sein. Das ersetzt weder den Tatnachweis noch die sorgfältige Auseinandersetzung mit dem Wissen, dem Willen und der konkreten Situation der beschuldigten Person.
Nicht jedes Risiko ist ein Fehler
Dershowitz warnt nicht vor jedem Risiko. Er schreibt über Risiken, die er selbst eingegangen ist, und über jene Entscheidungen, vor denen ihn seine Mutter gewarnt habe. Im Gespräch sind sich Duri Bonin und Nina Langner einig, dass Risikobereitschaft auch eine produktive Kraft sein kann. Ohne Risiken gibt es keine berufliche Veränderung, keine neue Erfahrung und kaum persönliche Entwicklung. Wer laufen lernt, muss die Sicherheit des festen Standes verlassen. Auch Strafverteidigung verlangt Risikobereitschaft: eine unbequeme Position vertreten, einer Behörde widersprechen, eine etablierte Praxis infrage stellen oder in einer schwierigen Situation Verantwortung übernehmen. Die entscheidende Unterscheidung verläuft deshalb nicht zwischen Risiko und Sicherheit. Sie verläuft zwischen einem Risiko, dessen mögliches Ziel den Verlust rechtfertigen kann, und einem Risiko, bei dem etwas Unersetzliches für einen geringen oder austauschbaren Mehrgewinn gefährdet wird.
Praktischer Transfer: Vier Schritte vor der Grenze
Aus dem Gespräch lässt sich ein einfaches Prüfschema ableiten.
Den möglichen Gewinn konkret benennen: «Mehr Erfolg» oder «mehr Geld» ist zu abstrakt. Was verändert der mögliche Gewinn tatsächlich? Welches Problem löst er? Welcher persönliche Wert entsteht?
Den möglichen Verlust ebenso konkret benennen: Gefährdet sind möglicherweise nicht nur Vermögen oder eine berufliche Position. Betroffen sein können Freiheit, Gesundheit, Vertrauen, Familie, Ruf und Lebenszeit.
Die Ersetzbarkeit vergleichen: Kann der mögliche Gewinn später auf einem anderen Weg erreicht werden? Kann der mögliche Verlust ebenfalls ersetzt werden? Je grösser dieses Ungleichgewicht ist, desto weniger genügt der Hinweis, das negative Ergebnis sei unwahrscheinlich.
Die eigene Perspektive überprüfen Beruht die Einschätzung auf aktuellen Tatsachen oder darauf, dass ähnliche Entscheidungen bisher folgenlos geblieben sind? Wie würde eine Person mit einem anderen Hintergrund auf dasselbe Risiko blicken?
Am Ende steht die zentrale Frage der Folge: Setze ich gerade etwas Unersetzliches aufs Spiel, um mehr von etwas zu erhalten, von dem ich bereits genug habe?
Diese Frage beseitigt das Risiko nicht. Sie macht sichtbar, worüber tatsächlich entschieden wird.
Die menschliche Bedeutung im Strafverfahren
Im Strafverfahren ist ein möglicher Verlust selten nur finanzieller Natur. Bereits die Untersuchung kann Freiheit, Beruf, Familie, Gesundheit und gesellschaftlichen Ruf berühren. Ein Verfahren kann Jahre dauern. Auch ein späterer Freispruch macht nicht jede Belastung rückgängig. Deshalb ist der Blick auf die beschuldigte Person mehr als eine Frage der Empathie. Er gehört zur sachgerechten Fallanalyse. Wer nur den bekannten Ausgang oder die öffentliche Darstellung betrachtet, kann die damaligen Handlungsmöglichkeiten, den Informationsstand und die tatsächliche Bedeutung des Risikos übersehen. Strafverteidigung muss beides aushalten: eine Handlung genau prüfen und den Menschen, dem sie zugerechnet wird, nicht auf diese Handlung reduzieren.
Die Reihe «Letters to a Young Lawyer»
- Alan Dershowitz: «Letters to a Young Lawyer» – lesen oder nicht lesen? - Duri Bonin und Nina Langner prüfen, ob Dershowitz’ Buch als Spiegel für Strafverteidigung und anwaltliche Haltung taugt
- Vorsicht vor Ratschlägen? | Letters to a Young Lawyer 2 - Weshalb Ratschläge, Routinen und vermeintliche Erfolgsrezepte im Anwaltsberuf gefährlich werden können.
- Wähle deine Vorbilder vorsichtig | Letters to a Young Lawyer 3 - Über Heldenkult, Prinzipien und die Frage, welche Eigenschaften eines Vorbilds tatsächlich nachahmenswert sind.
- Wie viel Nähe braucht gute Strafverteidigung? | Letters to a Young Lawyer 4 - Über Leidenschaft, professionelle Distanz und die Gefahr anwaltlicher Gleichgültigkeit.
- Wähle deine Feinde gut | Letters to a Young Lawyer 5 - Über Konfliktfähigkeit, innere Unabhängigkeit und Haltung gegenüber staatlicher oder gesellschaftlicher Macht.
- Mach nicht einfach das, worin du am besten bist | Letters to a Young Lawyer 6 - Über Talent, Freude, Prestige und die Wahl einer Tätigkeit, die nicht nur äusserlich erfolgreich erscheint.
- Nicht mittrotten im Strafverfahren | Letters to a Young Lawyer 7 - Über eigene Entscheidungen, Prioritäten und die Gefahr eines Lebens nach fremden Erwartungen.
- Massgeschneiderte Strafverteidigung | Letters to a Young Lawyer 8 - Weshalb Einvernahme, Aussageverweigerung, Kooperation und Verteidigungsstrategie nie nach einem Standardschema beurteilt werden dürfen.
- Macht Geld unfrei? | Letters to a Young Lawyer 9 - Über hohe Einkommen, den goldenen Käfig und die wirtschaftlichen Bedingungen anwaltlicher Unabhängigkeit.
Die Reihe fragt nicht danach, ob Alan Dershowitz in allem recht hat. Duri Bonin und Nina Langner verwenden seine Briefe als Anlass, die eigenen beruflichen Überzeugungen, Routinen und Widersprüche zu prüfen.
Links und Quellen zu dieser Folge
- Alan M. Dershowitz: «Letters to a Young Lawyer»
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 32 Abs. 1
- Schweizerische Strafprozessordnung, Art. 10 Abs. 1
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Hinweis
Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Risikowahrnehmung, Strafverteidigung, Unschuldsvermutung und öffentlich bekannte Verfahren. Die Erwähnung der Causa Vincenz dient der Diskussion darüber, wie sich eine Risikoabwägung je nach Informationsstand und Perspektive unterschiedlich darstellen kann. Sie enthält keine verbindliche Darstellung des laufenden Verfahrens, keine Aussage über Schuld oder Unschuld und keine offizielle Mitteilung eines Gerichts oder einer Behörde. Massgeblich sind die gesetzlichen Grundlagen, die amtlichen Entscheide und der konkrete Verfahrensstand.
Über Duri Bonin und Nina Langner
Duri Bonin und Nina Langner sind Anwälte und Strafverteidiger in Zürich. Sie verteidigen beschuldigte Personen in Strafverfahren bei der Polizei, vor Staatsanwaltschaften und Gerichten – in Zürich und schweizweit.
Mehr erfahren
- Strafverteidigung und Kontakt
- Bücher zur Strafverteidigung, Anwaltstätigkeit und Anwaltsprüfung
- Alle Folgen von «Auf dem Weg als Anwält:in»
KAPITEL
00:00 Bücher und zweiter Aufnahmeversuch 01:13 Dershowitz: Knappheit und Überfluss 03:42 Lebenszeit für eine Steuerersparnis 04:39 Messi, Ronaldo und Clinton 06:18 Drei Arten, Risiken einzugehen 07:01 Causa Vincenz und der Blick von aussen 08:33 Risikomuster und verschobene Grenzen 09:23 Strafverteidigung und Unschuldsvermutung 10:09 Warum nicht jedes Risiko falsch ist 11:39 Was steht wirklich auf dem Spiel? 13:02 Ausblick: Gibt es eine absolute Moral? 13:18 Schluss