Episode Description
Die Übertragung von sehr großem Betriebsvermögen kann kompliziert werden. Es lohnt sich aber, sich dieser Komplexität zu stellen. Denn im besten Fall ist die Übertragung komplett steuerfrei möglich, selbst wenn es sich um ein Milliardenvermögen handelt.
Nachfolgend finden Sie Links zu den entsprechenden Gesetzen:
- Zum Verwaltungsvermögen: § 13b ErbStG
- Zum Verschonungsabschlag von 100%: § 13a Abs. 10 ErbStG
- Zum Verschonungsabschlag bei Vermögen > 26 Mio. Euro: § 13c ErbStG
- Zur Verschonungsbedarfsprüfung: § 28a ErbStG
Hier geht es zum aktuellen LinkedIn-Beitrag: https://www.linkedin.com/posts/andreas-reichert-berlin_steuerberatung-fischerreimann-activity-7432333666439249920-CQuK
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