Episode Description
Insbesondere kleine Unternehmen können Sie recht günstig an die nächste Generation vererben oder besser noch verschenken. Dabei zahlen Sie auch bei einem Unternehmenswert von über zwei Millionen Euro in der Regel keine Erbschaftsteuer. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in dieser Folge.
Und wenn Sie ins Gesetz schauen wollen, finden Sie nachfolgend Links zu den entsprechenden Paragraphen:
- Die Bewertung des Vermögens erfolgt über § 12 ErbStG, § 9 BewG, § 11 BewG, §§ 95-97 BewG, § 151 BewG.
- Das vereinfachte Ertragswertverfahren: §§ 199-203 BewG
- Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen: § 13a ErbStG
- Freibeträge: § 16 ErbStG
- Steuersätze: § 19 ErbStG
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